Überschwemmungen

Der Notfallplan (PIU) gilt im Falle von schweren Überschwemmungen auf luxemburgischem Staatsgebiet, das eine wesentliche Störung mit sich bringen kann, die die lebenswichtigen Interessen oder wesentlichen Bedürfnisse des Landes oder der Bevölkerung bzw. eines Teils davon beeinträchtigt und dringliche Entscheidungen sowie eine Koordination der Maßnahmen der Regierung, der Behörden und der staatlichen Dienststellen und Einrichtungen auf nationaler und gegebenenfalls auf internationaler Ebene erfordert.

Im Hinblick auf die unterschiedlichen Auswirkungen und Folgen gibt dieser Notfallplan den für seine Ausführung zuständigen Behörden und Personen die nötigen Instrumente an die Hand, um angemessen und flexibel auf die Ereignisse reagieren und die Bürger bzw. die betroffenen Branchen, ihre lebenswichtigen Interessen und die nationalen wirtschaftlichen Interessen bestmöglich schützen zu können.

Für die Ausführung des Plans sind der Premierminister, der für das Wasser verantwortliche Minister und der für innere Angelegenheiten verantwortliche Minister zuständig.

Die Bekämpfung von Überschwemmungsereignissen vom Typ „Sturzflut“ ist Teil des Notfallplans „Unwetter“.

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