Seminar über die grenzüberschreitende Koordination der Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerungen im Falle eines nuklearen Unfalls

„Im Falle eines nuklearen Unfalls: Gewährleistung eines koordinierten und kohärenten grenzüberschreitenden Managements zum Schutz der Bevölkerung!“

Am 6. Juli 2017 fand im Schloss von Senningen ein von der Strahlenschutzabteilung der Gesundheitsbehörde und dem Hochkommissariat für nationale Sicherheit gemeinsam organisiertes Seminar über die grenzüberschreitende Koordination der Schutzmaßnahmen während der ersten Phase eines nuklearen Unfalls gemäß dem HERCA-WENRA-Ansatz 1 statt.

Angesichts der Nähe des Kernkraftwerks Cattenom stellt der HERCA-WENRA-Ansatz eine offensichtliche Herausforderung für die benachbarte Region dar. Dieser Ansatz wurde von den europäischen Behörden für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz im Oktober 2014 verabschiedet. Bei einem Unfall soll er die schnelle Übermittlung von Informationen zwischen den betroffenen Ländern und die Kohärenz der von den Behörden für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit herausgegebenen Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerungen sicherstellen. Ein wesentlicher Grundsatz besteht darin, dass sich die benachbarten Länder in der Notfallphase auf dieselben Schutzmaßnahmen einigen.

„Obwohl es nicht möglich ist, alle Eventualitäten im Falle eines nuklearen Unfalls in Betracht zu ziehen, sind wir verpflichtet, unsere Bevölkerungen zu schützen und ein entsprechendes koordiniertes und kohärentes Krisenmanagement zu entwickeln“, unterstrich die Ministerin für Gesundheit in der Einführung ihrer Rede.

Das Seminar, an dem 54 hochrangige Vertreter teilnahmen, konnte Entscheidungsträger in Sachen Krisenmanagement sowie Nuklearexperten aus der Großregion, Frankreich, Belgien, Deutschland, den Niederlanden und Luxemburg um einen Tisch versammeln.

Cattenom ist europaweit der einzige Nuklearstandort, der in der Nähe von nicht nur einem sondern gleich mehreren Nachbarländern liegt. Deutschland und Luxemburg sind etwa 10 km und Belgien etwa 25 km entfernt.

„Eine solche Ausgangslage macht das Ganze natürlich weitaus komplexer als eine rein bilaterale Situation. Jede Krisenkoordination gestaltet sich demnach unweigerlich schwieriger“, erläuterte Lydia Mutsch.

Vor diesem Hintergrund drehten sich die Gespräche im Wesentlichen um eine weitere Verbesserung der Verfahren zur grenzüberschreitenden Abstimmung und Zusammenarbeit beim Krisenmanagement, wodurch der Schutz der Bevölkerungen im Falle eines nuklearen Unfalls erhöht werden soll.

Angesichts der Problematik, der insbesondere die Länder der Großregion ausgesetzt sind, begrüßte die Ministerin die gute Zusammenarbeit mit den Partnern in der Vergangenheit und die zahlreichen bereits durchgesetzten Anstrengungen zwecks Ermöglichung eines Austauschs zwischen den Ländern der Grenzregion.

„Ich möchte darauf hinweisen, dass bereits erhebliche Fortschritte zu verzeichnen sind, wie beispielsweise die Einrichtung eines Informationsaustauschsystems (SELCA), der Austausch von Verbindungsbeauftragten bei der Aktivierung der Krisenstäbe, die Einrichtung der grenzüberschreitenden Arbeitsgruppe oder die bilateralen Kommissionen“, erklärte Lydia Mutsch abschließend.

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1 Der HERCA-WENRA-Ansatz wird seit 2011 von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Luxemburg entwickelt.

HERCA ist eine freiwillige Vereinigung, in deren Rahmen die Leiter der Strahlenschutzbehörden zusammenarbeiten, um die gemeinsamen Probleme zu identifizieren und praktische Lösungen für diese Fragestellungen vorzuschlagen.

Ihre derzeitigen Tätigkeitsbereiche beinhalten unter anderem die medizinischen und veterinären Anwendungen von ionisierenden Strahlungen, die Vorsorge und Abwehr von radiologischen Notfallsituationen, Radon und natürliche radioaktive Stoffe.

Das Arbeitsprogramm von HERCA basiert auf den wichtigen verordnungsrechtlichen Fragestellungen von gemeinsamem Interesse.

HERCA zählt 56 Strahlenschutzbehörden aus 32 europäischen Ländern zu ihren Mitgliedern.

Diese Behörden arbeiten nationale rechtliche Rahmenvorschriften für die Verwendung von ionisierenden Strahlungen aus und führen Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

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