Bewertung der terroristischen Bedrohung

Wachsamkeit steht in Zusammenhang mit der Kenntnis von einer terroristischen Bedrohung und ihrer richtigen Einschätzung, um die Verhaltensweisen der Bürger und die Schutzmaßnahmen anpassen zu können. Die Kenntnis von Risiken und Bedrohungen ist ein Eckpfeiler jeder Präventions- und Schutzstrategie. Dies ist eine Notwendigkeit für die Entscheidungsträger, die die Sicherheitsvorkehrungen, die sich nach Art und Höhe des Risikos richten, entwickeln, anpassen und einleiten.

Terroristische Bedrohungen werden entsprechend der Entwicklung der nationalen und internationalen Lage durch die Gruppe für die Koordination des Kampfes gegen den Terrorismus (Groupe de coordination en matière de lutte contre le terrorisme, GCT) bewertet.

Die GCT setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:

  • dem Hochkommissar für nationale Sicherheit (Haut-Commissaire à la protection nationale) als Vorsitzender der GCT
  • dem Generaldirektor der Polizei
  • dem Direktor des luxemburgischen Nachrichtendienstes (Service de renseignement de l’État)
  • dem Generalstaatsanwalt (Procureur général d’État);
  • dem Staatsanwalt von Luxemburg (Procureur d'Etat à Luxembourg);
  • einem Vertreter des Ministeriums für innere Angelegenheiten (ministère des Affaires intérieures);
  • einem Vertreter des Ministeriums der Justiz (ministère de la Justice);
  • einem Vertreter des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel (ministère des Affaires étrangères et européennes, de la Défense, de la Coopération et du Commerce extérieur).

Die GCT teilt der Regierung ihre Bewertung der Bedrohungslage mit und stützt sich dabei auf eine Beschreibung ihrer Schwere und Wahrscheinlichkeit.

Anhand der Bewertung der terroristischen Bedrohung wird der Regierung eine Alarmstufe vorgeschlagen. Die Regierung bestimmt dann die für das Staatsgebiet geltende Alarmstufe.

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