Barrierefreiheit ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die öffentliche Einrichtung "Ministère d'Etat" ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://infocrise.public.lu/ und für die App GouvCheck, die verfügbar ist unter https://play.google.com/store/apps/details?id=lu.ctie.gouvalertlu und https://apps.apple.com/de/app/gouvalert-lu/id1299114216

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Konformität

Diese Webseite ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RGAA Version 4 vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem RGAA 4

Wir bemühen uns, diese Nichtkonformitäten schnellstmöglich zu korrigieren.

  • Die Kontraste einiger Texte, Icons, Links und Eingabefelder sind unzureichend;
  • Die Seiten der Suchergebnisse sind nicht durch den Titel des Browser-Tabs voneinander zu unterschieden, die angewandten Suchkriterien werden jedoch oben auf der Seite wiederholt.
  • Einige Landmarks müssen verbessert oder hinzugefügt werden, um den Zugriff durch assistive Technologien zu erleichtern (zum Beispiel: Suchfeldbezeichnungen, Kennzeichnung der Paginierungsbereiche)
  • Im Kontaktformular ist das automatische Ausfüllen der Felder nicht verfügbar, jedoch können vom Browser Autovervollständigungsvorschläge gemacht werden.
  • Der Tastaturfokus ist bei einigen Oberflächenkomponenten nicht sichtbar.
  • Einige Schnittstellenkomponenten weisen Mängel bei der Nutzung von assistiven Technologien auf:
    • in der mobilen Version der Website: die Schaltflächen zum Öffnen des Menüs und der Filter;"
    • in der Suche: die Anwendung Filter;
    Dies sollte jedoch den Zugang zu Informationen nicht beeinträchtigen. Des Weiteren werden diese Komponenten in einer künftigen Fassung überarbeitet, um das Nutzererlebnis zu verbessern und vollständig mit der Barrierefreiheit vereinbar zu sein.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Die redaktionellen Inhalte, insbesondere ältere Inhalte, können Nichtkonformitäten aufweisen:
    • schlecht formatierte Listen und Zwischentitel;
    • ungeeignete Linktitel und Alternativen für Bilder, 
    • nicht angegebene Sprachwechsel.
    Dies sollte jedoch den Zugang zu Informationen nicht beeinträchtigen. Das Abrufen und Überprüfen aller Seiten der Website würden einen Arbeitsaufwand darstellen, der in keinem Verhältnis zum erwarteten Gewinn steht. Darauf wird bei der Erstellung neuer redaktioneller Inhalte besonders geachtet.
  • Die auf der Website verfügbaren Dokumente entsprechen nicht unbedingt alle der Norm EN 301 549 V2.1.2. Wir bemühen uns, Ihnen auf Anfrage Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine barrierefreie Alternative zu erhalten.
  • Es ist eine neue Version der App GouvAlert geplant. Sie wird die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen.

Die Inhalte sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 ausgeschlossen.

Diese Seite wird gerade übersetzt. Bitte beachten Sie die französische Version.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. Februar 2021 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von dieser Internetseite mit den im RGAA 4 festgelegten Anforderungen, wie eine Selbstbewertung durch die Organisation "Ministère d'Etat".

Kontrollprozess

Die nach dem Bezugsmodell Renow gestalteten Websites werden in einem Rahmen und nach einer allgemeinen und zentralisierten Architektur entwickelt, wobei die Projektmanagementverfahren eingehalten und die Renow-Checkliste berücksichtigt werden. Um Neutralität zu gewährleisten, greifen wir regelmäßig auf Fachleute für Barrierefreiheit zurück, um die Übereinstimmung von Websites und neuen Funktionen zu prüfen.

Jede Website wird in mehreren Phasen bewertet:

  1. Bei der Konzipierung der Inhaltsstruktur.
  2. Bei der Umsetzung der grafischen und funktionalen Layouts.
  3. Kurz vor der Onlineschaltung.

Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen folgendermaßen durchgeführt:

  • bei jedem neuen Inhalt prüft die Redaktion vor der Veröffentlichung den Zugriff auf alle Inhalte.
  • jede neue Funktion der Website wird vor der Veröffentlichung bewertet.

Bei den Bewertungen wird die Website mit den wichtigsten Screen Readern, mit Tablets, mit Mobiltelefonen und auf dem PC getestet. Sie wird ebenfalls mit verschiedenen Webbrowsern getestet (Vereinbarkeit mit 2 Versionen vor der derzeitigen Version).

Kompetenzen der Beteiligten

Die Arbeitsverfahren beinhalten die Anwendung der Internet-Leitlinien während der einzelnen Phasen zur Erstellung der Website (Redaktion, Management, Entwicklung).

Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internet-Leitlinien ordnungsgemäß anzuwenden.

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder am Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.


Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz.

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