Bestrahlung

Bestrahlung bezeichnet die Dosis an ionisierender Strahlung, der ein Körper, eine Substanz oder ein Organismus ausgesetzt ist. Sie entsteht, wenn radioaktive Substanzen, die sich außen auf einem Organismus abgelagert haben, aus der Entfernung strahlen, ohne dass direkter und physischer Kontakt zwischen Körper und radioaktiver Substanz besteht.

Sobald die betreffende Person das Strahlungsfeld verlässt, hört die Strahlenexposition auf. Es ist daher möglich, sich durch Begrenzung der Dauer der Exposition, Überwachung der Entfernung zur Quelle und Verwendung von Schutzschilden (wie etwa Wände von Wohnungen bei der Schutzsuche) vor einer Strahlenquelle zu schützen. Die bestrahlte Person selbst wird nicht radioaktiv.

Die Hauptstrahlungsquelle ist natürlicher Art (im Wesentlichen von Radon ausgehend) und wird in besonderen Maßeinheiten (Becquerel, Sievert, Gray) angegeben.

 

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