Erläuterung der Bemühungen auf nationaler Ebene zur Vorbereitung auf Ebola

Am 6. November 2014 stellten der Premierminister Xavier Bettel, die Gesundheitsministerin Lydia Mutsch sowie der Innenminister Dan Kersch die großen Leitlinien der ressortübergreifenden Koordinierung im Bereich der Bekämpfung von Ebola auf der Grundlage des Notfallplans für wahrscheinliche/bestätigte Fälle von Ebola auf nationaler Ebene vor.

Obwohl durch den hohen Stand der Vorbereitungen die Gefahr einer Infektion mit dem Ebolavirus auf nationaler Ebene  auf ein Minimum begrenzt werden kann, ist nach dem Vorsorgeprinzip Wachsamkeit geboten. Auf die Pressekonferenz folgte eine Präsentation auf der Internetseite von Luxembourg Air Rescue (LAR) über den Transport infizierter Personen per Rettungswagen und deren Rücktransport auf dem Luftweg (MEDEVAC).

Plan „Ebola“

Der Plan „Ebola“, der unter der Leitung des Hochkommissariats für nationale Sicherheit (Haut-Commissariat à la protection nationale, HCPN) ausgearbeitet und am 22. Oktober 2014 vom Regierungsrat angenommen wurde, legt die Handlungsweise der Regierung fest:

  • wenn eine Person mit wahrscheinlicher oder bestätigter Ebola-Diagnose aus dem Infektionsland ins Großherzogtum Luxemburg zurückgebracht werden soll
  • wenn ein wahrscheinlicher oder bestätigter Fall von Ebola auf dem luxemburgischen Staatsgebiet auftritt.

Der Plan bestimmt die für die Krisenbewältigung zuständigen Organe, regelt das Vorgehen bei der Alarmierung der Behörden je nach den unterschiedlichen Szenarien und bestimmt die Notfallmaßnahmen.

Der Krisenstab (Cellule de crise, CC) wird vom Premierminister aktiviert und vom Hochkommissar für nationale Sicherheit (Haut-Commissaire à la protection nationale) einberufen, sobald die Hygieneaufsicht (Inspection sanitaire) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) einen wahrscheinlichen Fall von Ebola auf luxemburgischem Staatsgebiet bestätigt hat.

Unter der Leitung der Regierung verfügt, koordiniert und überwacht der Krisenstab die Ausführung aller Maßnahmen zur Bewältigung der Krise und ihrer Auswirkungen bzw. zur Wiederherstellung des Normalzustandes. Das Verfahren zur Alarmierung und die Zusammensetzung des Krisenstabs hängen von 4 verschiedenen Szenarien ab:

  • eine Person mit wahrscheinlicher/bestätigter Ebola-Diagnose am Flughafen Luxemburg,
  • ein wahrscheinlicher oder bestätigter Fall von Ebola ist auf dem luxemburgischen Staatsgebiet (mit Ausnahme des Flughafens) aufgetreten,
  • Rücktransport eines Einwohners oder Staatsangehörigen Luxemburgs, der einer hohen Ansteckungsgefahr ausgesetzt war/mit wahrscheinlicher Ebola-Diagnose/mit bestätigter Ebola-Diagnose,
  • eine Person mit wahrscheinlicher/bestätigter Ebola-Diagnose befindet sich an Bord eines unter luxemburgischer Flagge fahrenden Schiffes.

Dem jeweiligen Szenario entsprechend sieht der Plan 4 Notfallmaßnahmen vor:

  • die Versorgung einer Person mit wahrscheinlicher/bestätigter Ebola-Diagnose am Flughafen Luxemburg,
  • die Versorgung und Diagnosestellung/Behandlung einer Person mit wahrscheinlicher/bestätigter Ebola-Diagnose im Klinikzentrum von Luxemburg (Centre hospitalier de Luxembourg, CHL),
  • den Transport einer Person mit wahrscheinlicher/bestätigter Ebola-Diagnose in ein Krankenhaus,
  • den Rücktransport eines Einwohners oder Staatsangehörigen Luxemburgs, der sich auf dem Weg vom Infektionsland zum Flughafen Luxemburg mit dem Ebolavirus infiziert hat.

Die Gesundheitsministerin Lydia Mutsch erläuterte anschließend die Modalitäten für die Maßnahmen 1 und 2.

Die Versorgung einer Person mit wahrscheinlicher/bestätigter Ebola-Diagnose am Flughafen Luxemburg

Sie erklärte, dass spezialisierte Ärzte der Gesundheitsbehörde, nachdem sie von Lux-Airport über den Notruf 112 benachrichtigt wurden, vor Ort eine Einschätzung des Gesundheitszustands der betroffenen Person vornehmen und über die Verlegung auf die Station für Infektionskrankheiten entscheiden, wobei dies vom Risikoprofil der betreffenden Person abhängt, die bis zum Eintreffen des Rettungswagens isoliert bleibt. Die übrigen Passagiere werden ebenfalls einer Einschätzung unterzogen. Durch Hinweise, die auf Veranlassung des Gesundheitsministeriums an verschiedenen Orten des Flughafens (und des Bahnhofs von Luxemburg) angebracht wurden, werden die Reisenden aus den Risikoländern informiert und aufgeklärt.

Die Gesundheitsbehörde schaltet sich zudem sofort in gleicher Weise ein, wenn außerhalb des Flughafens auf luxemburgischem Staatsgebiet derartige Fälle auftreten. Das Gesundheitsministerium hat eine spezielle Leitlinie für die verschiedenen Krankenhäuser, Arztpraxen, Ärztehäuser und Apotheken herausgegeben, die eindeutige Anweisungen für den Fall enthält, dass ein verdächtiger, wahrscheinlicher oder bestätigter Fall von Ebola vorliegt.

Die Versorgung und Diagnosestellung/Behandlung einer Person mit wahrscheinlicher/bestätigter Ebola-Diagnose im CHL

Das CHL verfügt über ein detailliertes Verfahren, um die Sicherheit des Patienten und des Pflegepersonals bestmöglich zu gewährleisten. Die Regierung hat dafür gesorgt, dass die Abteilung Immunologie des Labors über geeignete Geräte verfügt, um spezifische Diagnosen unter höchsten Sicherheitsbedingungen und in sehr kurzen Fristen durchführen zu können, sodass keine Einrichtungen im Ausland mehr in Anspruch genommen werden müssen. Die Station für Infektionskrankheiten verfügt über mehrere Unterdruckzimmer und kann bis zu 2 Ebola-Patienten versorgen.

Durch regelmäßig im CHL stattfindende Notfallübungen kann das Personal das Protokoll der verschiedenen erforderlichen Verfahren verinnerlichen.

Es sind Informationsveranstaltungen des Gesundheitsministeriums für Angehörige der Gesundheitsfachberufe vorgesehen. Aufgrund eines mit Frankreich und Deutschland geschlossenen Abkommens besteht die Möglichkeit, die Einrichtungen der Universitätskliniken Straßburg, Nancy und Düsseldorf für den wenig wahrscheinlichen Fall zu nutzen, dass die Aufnahmekapazitäten zur Versorgung in Luxemburg nicht ausreichen. Luxemburg wird im Bedarfsfall eines der seltenen Medikamente, die zurzeit zur Behandlung des Ebolavirus verabreicht werden, direkt aus einem begrenzten Bestand erhalten, der bei der französischen Behörde für die Sicherheit von Arzneimitteln (Agence nationale de sécurité des médicaments) angelegt wurde.

Der Transport einer Person mit wahrscheinlicher/bestätigter Ebola-Diagnose in ein Krankenhaus

Der Innenminister erläuterte anschließend den Teil „Transport einer Person mit wahrscheinlicher/bestätigter Ebola-Diagnose in ein Krankenhaus“.

Er unterstrich, dass es absolut vorrangig sei, den Schutz und die Sicherheit der Besatzung des Rettungswagens zu gewährleisten, weshalb Schutzanzüge mit den größtmöglichen Sicherheitsstandards, die zurzeit auf dem Markt zu haben sind, zur Verfügung gestellt würden. Es stehen 2 spezialisierte Rettungswagen für den Transport von Patienten mit einer Infektionskrankheit bereit, von denen sich der eine im Einsatzzentrum von Dudelange befindet und der andere beim Feuerwehr- und Rettungsdienst der Stadt Luxemburg. Die Angehörigen der Berufsfeuerwehr der Stadt Luxemburg übernehmen die Transporte innerhalb des Stadtgebiets und das Team aus Dudelange die Transporte im gesamten Großherzogtum. Die Vorbereitungszeit der Teams bis zur Abfahrt kann bis zu 45 Minuten betragen. Während dieser Wartezeit erhält der Anrufer über den Notruf 112 Anweisungen über die anzunehmenden Verhaltensweisen.

Dan Kersch wies ferner auf die Einführung einer neuen Methode zur Dekontamination/Desinfektion durch Formaldehyd-Begasung hin (was den Vorteil hat, dass vermieden werden kann, dass sich eine Einsatzkraft selbst der Ansteckungsgefahr aussetzen würde).

Der Innenminister unterstrich, dass die speziellen Geräte bereits zur Verfügung stünden und das Personal lange vor der Ebolakrise geschult worden sei.  Transporte von Infektionskranken finden regelmäßig statt. Die Beschaffung zusätzlicher Ausrüstung und die Einführung geeigneter Verfahren erwiesen sich als erforderlich, um die Sicherheit der Transport von Ebolapatienten in Spezialkrankenhäuser im Ausland zu gewährleisten. Solche Verlegungen sind angesichts der Dauer und der Notwendigkeit, das Personal unterwegs auszuwechseln, komplexer.

Der Rücktransport eines Einwohners oder Staatsangehörigen Luxemburgs, der sich auf dem Weg vom Infektionsland zum Flughafen Luxemburg mit dem Ebolavirus infiziert hat

Es geht keinesfalls darum, grundsätzlich Patienten aus Afrika nach Europa zurückzuholen, sondern den Rücktransport von Einsatzkräften zu gewährleisten, die an Hilfsmissionen in den von Ebola betroffenen Ländern sicherzustellen. 2012 hat Luxemburg das MEDEVAC-Modul in das europäische Katastrophenschutzverfahren bei der Europäischen Kommission eintragen lassen. Am 16. Oktober 2014 trat der „Voluntary Pool“, ein neues Element des europäischen Katastrophenschutzverfahrens, in Kraft. Am 23. Oktober 2014 meldete Luxemburg das MEDEVAC-Modul im „Voluntary pool“ für eine Dauer von 2 Jahren, und verpflichtete sich zu bis zu 48 Missionen durch den Einsatz von 2 Learjets XR45 von Luxembourg Air Rescue (LAR). Die LAR wird in der Lage sein, den Rücktransport von Patienten der Kategorie 1 ab Mitte Dezember 2014 und Patienten der Kategorien 2 und 3 im Laufe des Monats Januar 2015 durchzuführen. Vor der Einführung von MEDEVAC wird von der LAR eine fallabhängige Risikoanalyse durchgeführt.

Das MEDEVAC-Modul wird unter der Voraussetzung zur Verfügung gestellt, dass das Großherzogtum Luxemburg sich vorbehalten darf, eine Mission in besonderen Fällen und nach Rücksprache mit der Europäischen Kommission abzulehnen:

  • bei einem nationalen Notfall, wenn Luxemburg einen luxemburgischen Staatsangehörigen, einen Einwohner oder einen Grenzgänger mit Ebolainfektion oder einen  NRO-Mitarbeiter, der bei der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Angelegenheiten unter Vertrag steht, zurücktransportieren müsste,
  • bei höherer Gewalt, wie etwa technischen Problemen des Flugzeugs, einer instabilen Wetterlage usw.,
  • in jeder anderen schwerwiegenden Situation, insbesondere wenn sich eine Evakuierung aufgrund der von der LAR durchgeführten fallabhängigen Risikoanalyse für ungünstig erweisen sollte.

Der Innenminister kündigte ferner an, dass am 27. November unter der Leitung des Hochkommissariats für nationale Sicherheit eine groß angelegte Übung mit allen Akteuren, deren Beteiligung bei einer Ebolawarnung erforderlich ist, stattfinden wird.

Beiträge im Bereich der Kooperation

Premierminister Xavier Bettel zählte anschließend die verschiedenen luxemburgischen Beiträge im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Angelegenheiten im Rahmen der Bekämpfung von Ebola auf. So beläuft sich der Gesamtbeitrag Luxemburgs zu den Programmen von Ärzte ohne Grenzen, der WHO, des WFP (UNHAS), des UNHCR, von CRP-Santé, des luxemburgischen Roten Kreuzes und des UNO-Treuhandfonds auf mehr als eine Million Euro. Hinzu kommen noch 654.500 Euro für die Finanzierung des nationalen Ebola-Aktionsplans im Rahmen unserer bilateralen Gesundheitsprogramme im Senegal. Außerdem haben sich die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und ArcelorMittal dazu verpflichtet, insgesamt 200.000 Euro zu einem Projekt beizusteuern, das durch das luxemburgische Rote Kreuz durchgeführt wird. Zudem werden in der Region 7 Telekommunikationssysteme mit Satellitentechnik im Rahmen des Notfallprojekts emergency.lu installiert.

Weitere Informationen

Die Übertragung des Ebolavirus

  • Nur wer deutlich sichtbare Symptome der Krankheit aufweist, wie sehr hohe Temperatur (über 38,5°C), kann das Virus übertragen!
  • Das Virus wird nicht durch Körperflüssigkeiten übertragen! Es wird nicht über die Luft übertragen.
  • Den Bürgern wird empfohlen, den Notruf 112 zu wählen und nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus zu gehen.

Zum letzten Mal aktualisiert am