Zum
Änderung des Plans „Massenanfall von Verletzten”
Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 24. Juli 2015 einige Änderungen des Notfallplans zur Festlegung der nationalen Maßnahmen für die Bewältigung von Zwischenfällen mit einem Massenanfall von Verletzten auf dem Staatsgebiet des Großherzogtums Luxemburg genehmigt und für vollstreckbar erklärt.
Dieser Plan sieht die Rettungsverfahren im Notfall vor, um den Folgen vorzubeugen, die sich aus Situationen ergeben, die einen Massenanfall von Verletzten mit sich bringen oder mit sich bringen können, sowie der Gefahr von wesentlichen Störungen, welche eine Bedrohung für die lebenswichtigen Interessen oder die wesentlichen Bedürfnisse eines Teils des Landes oder des ganzen Landes bzw. der Bevölkerung des Großherzogtums darstellen. Da die letzte vom Regierungsrat genehmigte und für vollstreckbar erklärte Anpassung des Plans „Massenanfall von Verletzten” auf 2003 zurückgeht, wurde der Plan in drei Punkten angepasst:
- Integration und Abstimmung aller Verfahren im Rahmen des Mechanismus des Krisenstabs, ähnlich wie bei den bereits bestehenden und kürzlich angepassten Plänen, unter der Federführung oder in Zusammenarbeit mit dem Hochkommissariat für nationale Sicherheit (Haut-commissariat à la protection nationale, HCPN). Die Organe zur Krisenbewältigung und ihre Aufgaben sind im Falle einer Auslösung des Plans unabdingbar;
- Übernahme der vom Informations- und Presseamt der Regierung (Service information et presse, SIP) ausgearbeiteten Verfahren für die externe Kommunikation und deren Integration in den Plan „Massenanfall von Verletzten”.
- einfache Überarbeitung oder Nachbesserung des Textes insbesondere durch Aktualisierung der Bezeichnungen der aus den geltenden Gesetzen und Verordnungen stammenden Funktionen in direktem Zusammenhang mit den Rettungsmaßnahmen.
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