Anschläge von Brüssel: von der luxemburgischen Regierung ergriffene Maßnahmen

Infolge der Terroranschläge in Brüssel hat am Nachmittag des 22. März 2016 eine Besprechung unter dem Vorsitz des Premier- und Staatsministers Xavier Bettel stattgefunden. Den Regierungsmitgliedern wurden die Vorschläge der Gruppe für die Koordination des Kampfes gegen den Terrorismus (Groupe de coordination en matière de lutte contre le terrorisme, GCT) unterbreitet, die im Vorfeld der Besprechung zusammengekommen war, um die terroristische Bedrohung auf dem luxemburgischen Staatsgebiet zu bewerten.

Aufgrund der derzeit verfügbaren Informationen ist die GCT der Ansicht, dass es keine konkreten Verbindungen zwischen den Anschlägen in Brüssel und dem Großherzogtum gibt, und dass diese Elemente nicht auf verdächtige Informationen und Reaktionen/Aktionen auf nationalem Gebiet schließen lassen. Demzufolge wird die Bedrohungsstufe 2, die nach den Terroranschlägen in Paris im Jahr 2015 beschlossen wurde, aufrecht erhalten.

Laut dem VIGILNAT-Plan wird die Bedrohungsstufe 2 ausgelöst, wenn eine Bedrohung als real, aber abstrakt eingestuft wird. Diese Stufe besteht darin, die Wachsamkeit im Hinblick auf eine ungenaue Bedrohung zu verschärfen, und löst die Umsetzung vorübergehender Wachsamkeits-, Präventions- und Schutzmaßnahmen unterschiedlichen Ausmaßes aus.

Laut dem VIGILNAT-Plan ist eine Erhöhung auf Bedrohungsstufe 3 gegeben, wenn die untersuchte terroristische Bedrohung wahrscheinlich und konkret ist. Laut den derzeitigen Informationen lässt nichts darauf schließen, dass dies in Luxemburg der Fall ist.

Angesichts der Schwere der in Brüssel verübten Anschläge hat die Regierung beschlossen, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen bzw. beizubehalten:

  • weiterhin ständige Bewertung der terroristischen Bedrohung durch die GCT,
  • Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen an einigen kritischen Orten wie z. B. an den Bahnhöfen und dem Flughafen von Luxemburg,
  • Kontrollen an den Grenzen zu Belgien,
  • Mobilisierung der von der Bedrohungsstufe 3 betroffenen Akteure (Nachrichtendienst, Polizei, Hochkommissariat für nationale Sicherheit, Staatsanwalt von Luxemburg, Armee, Rettungsdienstverwaltung, Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung, Informations- und Presseamt der Regierung, Betreiber von kritischen Orten/Anlagen), damit sie sich je nach Entwicklung der terroristischen Bedrohung in den kommenden Tagen und Wochen auf eine etwaige Erhöhung auf Bedrohungsstufe 3 vorbereiten.

Zum letzten Mal aktualisiert am