Zum
Ausarbeitung eines Nachbereitungsplans infolge eines nuklearen Unfalls
Am 4. März 2016 hat der Regierungsrat seine grundsätzliche Einwilligung zur Ausarbeitung eines Nachbereitungsplans infolge eines nuklearen Unfalls gegeben. Der Plan wird auf Grundlage des französischen Modells ausgearbeitet mit Einbezug aller beteiligten Ministerien, Verwaltungen und staatlichen Stellen. Die Planung der Phase nach dem Unfall ist untrennbar mit einer einheitlichen Planung im Falle eines Nuklearunfalls da es zwingend ist die ersten Maßnahmen zu treffen (so beispielsweise diejenige betreffend die Lebensmittel, das Wasser, das Abfallbehandlungsverfahren, die medizinische Beobachtung der Bevölkerung, …) sobald die Notfallphase beendet ist.
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