Zum
Annahme des Notfallplans „Trinkwasser“ durch den Regierungsrat
DerRegierungsrat hat in seiner Sitzung vom 8. September 2017 den Entwurf für den Notfallplan (Plan d'intervention d'urgence, PIU) bei Ausfall der Trinkwasserversorgung (PIU „Trinkwasser“)genehmigt und für vollstreckbar erklärt.
Der Notfallplan legt die Aktionen der Regierung im Falle eines bedeutenden Ausfall der Trinkwasserversorgung auf luxemburgischen Staatsgebiet fest. Er gilt im Falle eines Ereignisses, das durch seine Art oder Auswirkungen bedingt die lebenswichtigen Interessen oder wesentlichen Bedürfnisse des Landes oder der Bevölkerung bzw. eines Teils davon beeinträchtigt und dringliche Entscheidungen sowie eine Koordination der Maßnahmen der Regierung, der Behörden und der staatlichen Dienststellen und Einrichtungen auf nationaler und gegebenenfalls auf internationaler Ebene erfordert.
Die Ziele des Plans sind:
- die für die Krisenbewältigung zuständigen Organe zu bestimmen,
- das Vorgehen bei der Alarmierung der Behörden und der Information der Öffentlichkeit zu regeln,
- die Notfallmaßnahmen, die entsprechenden Schritte sowie die jeweiligen Verantwortlichen und Akteure festzulegen.
Der Plan legt die Maßnahmen fest, die von den betroffenen Akteuren im Falle einer Krise, die aufgrund eines der folgenden Szenarien zustande gekommen ist, umzusetzen sind:
- technisches Problem im Falle einer technischen Störung der großen Infrastrukturen zur Wasseraufbereitung oder -versorgung;
- meteorologisches Problem (längere Trockenheit oder extreme Wetterphänomene wie längere Frostperioden);
- mikrobiologisches Problem;
- chemisches Problem;
- radioaktives Problem;
- Cyberangriff;
- terroristischer Anschlag;
- Ausfall der Energieversorgung.
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