Überarbeitung des Nationalen Wachsamkeitsplans zum Schutz gegen terroristische Aktivitäten („VIGILNAT”-Plan)

Der Regierungsrat hat am 21. Juni 2017 die Überarbeitung des Nationalen Wachsamkeitsplans zum Schutz gegen terroristische Aktivitäten („VIGILNAT”-Plan) gebilligt.

Die Änderungen gegenüber der derzeit geltenden Fassung erfolgen unter Zugrundelegung der im Rahmen der nationalen „VIGILNAT“-Übung vom 23. Januar 2017 gesammelten Erfahrungen und einer Abstimmung zwischen allen betroffenen Akteuren, wodurch eine genauere Festlegung der Verantwortlichkeiten und der auf strategischer, taktischer und operativer Ebene des Plans zu ergreifenden Maßnahmen ermöglicht wurde.

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