Mitteilung: Die Regierung ruft die Bevölkerung dazu auf, die zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 getroffenen Maßnahmen einzuhalten

 Die Regierung erinnert an die absolute Notwendigkeit, die von ihr zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung getroffenen Maßnahmen einzuhalten. Diese Maßnahmen sind in einem Erlass festgehalten, der in Ausführung des Gesetzes vom 25. März 1885 betreffend die Maßnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung ansteckender Krankheiten verabschiedet und im Amtsblatt (Mémorial) A 149 veröffentlicht wurde.

Die Schließungsmaßnahmen für Kultur-, Freizeit-, Sport-, Hotel- und Gastronomie-Einrichtungen sind aus Gründen der öffentlichen Gesundheit und angesichts der pathogenen und ansteckenden Natur des Virus absolut notwendig. Dasselbe gilt für die Vorschriften, die den Verkehr auf öffentlichen Straßen auf folgende Aktivitäten beschränken:

  • Erwerb von Lebensmitteln, Arzneimitteln und Grundbedarfsartikeln,
  • Besuch von Gesundheitseinrichtungen,
  • Weg zum Arbeitsort zur Ausübung der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit,
  • Hilfe und Pflege für ältere Menschen, Minderjährige, pflegebedürftige Personen, Menschen mit Behinderungen oder besonders gefährdete Personen,
  • Besuch von Finanz- und Versicherungsinstituten im Notfall,
  • höhere Gewalt oder Notfallsituationen,
  • Freizeitaktivitäten (Walking, Jogging, Spielplätze, ...), vorausgesetzt, dass ein zwischenmenschlicher Abstand von 2 Metern eingehalten wird.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von der Polizei überwacht. Die Missachtung der Vorschriften wird mit den in Artikel 2 des oben genannten Gesetzes vorgesehenen Geld- und Freiheitsstrafen bestraft.

Mitteilung des Ministeriums für innere Sicherheit

 

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