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Ansprache des Premierministers in der Abgeordnetenkammer: Bleiben Sie zu Hause! (17.03.2020)
Um den jüngsten Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus "COVID-19", insbesondere im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Rechnung zu tragen, wird ein neuer Akt zur Telekonsultation, einschließlich der Erstellung ärztlicher Verschreibungen und Arbeitsunfähigkeitserklärungen, in die medizinesche Nomenklatur eingeführt.
"Bleiben Sie zu Hause!"
Heute hielt der Premier- und Staatsminister Xavier Bettel in der Abgeordnetenkammer eine Ansprache zum Vorgehen der Regierung im Kampf gegen COVID-19. Darauf folgte eine Ansprache der Gesundheitsministerin Paulette Lenert.
"Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen und außerordentlichen Situation. Eine Situation, die wir in Luxemburg bisher noch nie erlebt haben. Das Wichtigste - und ich wiederhole mich- ist es, die Ausbreitung des Virus zu stoppen und zu begrenzen. Wir kämpfen gegen diesen Virus und müssen vor allem die Schwächsten unserer Gesellschaft schützen. Wir alle tragen diese Verantwortung." so der Premierminister in seiner Rede vor der Abgeordnetenkammer.
Bevor der Premierminister weitere Einzelheiten zu den verschiedenen Maßnahmen erläuterte, wollte er eine sehr klare Botschaft an die Öffentlichkeit senden: "Bleiben Sie zu Hause!" Dies ist das oberste Prinzip, das unser tägliches Leben leiten muss. Bleiben Sie soweit möglich zu Hause. Wir müssen die sozialen Kontakte auf ein striktes Minimum reduzieren".
Die Regierung betont daher die absolute Notwendigkeit, die Maßnahmen zu respektieren, die zur Eindämmung der Verbreitung des COVID-19-Virus in der Bevölkerung ergriffen wurden.
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen ist streng auf die folgenden Aktivitäten beschränkt:
- Besuch von Gesundheitseinrichtungen in Notfällen und für Eingriffe, die nicht verschoben werden können,
- Kauf von Lebensmitteln, Arzneimitteln und Grundbedarfsartikeln,
- die Fahrt zum Arbeitsplatz, wenn andere Maßnahmen wie Telearbeit nicht möglich sind,
- Hilfe und Pflege für ältere Menschen, Minderjährige, abhängige Personen, Menschen mit Behinderungen oder besonders gefährdete Personen,
- aufgrund eines Falles von höherer Gewalt oder einer Notfallsituation.
Es ist erlaubt, ins Freie zu gehen, unter der strengen Bedingung, soziale Kontakte zu vermeiden und die vorbeugenden Anweisungen, sowie Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Abschließend wurde beschlossen, dass alle Freizeitanlagen bis auf Weiteres geschlossen bleiben.
Ausrufung des Notstands
Im Anschluss einer außerordentlichen Sitzung des außerordentlichen Regierungsrates heute Morgen (17.03.2020) führten der Premierminister und die Vize-Premierminister einen Austausch mit der Konferenz der Präsidenten der Abgeordnetenkammer und dem Präsidium des Staatsrates. In enger Abstimmung mit allen institutionellen Partnern und im Einvernehmen mit dem Großherzog wurde beschlossen, die Erklärung des Notstandes gemäß Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung vorzubereiten.
So kündigte der Premier- und Staatsminister Xavier Bettel seine Absicht an, den Notstand auf dem Staatsgebiet auszurufen. Es ist geplant, dem Regierungsrat am 18. März den Entwurf einer großherzoglichen Verordnung vorzulegen, die den Notstand erklärt und dringende Maßnahmen vorsieht.
Die Ausrufung des Notstands ist eine außerordentliche Entscheidung, die der Regierung die Möglichkeit geben soll, dringende Maßnahmen zur Bewältigung dieser Krise zu ergreifen. Auf diese Weise wird ein klarer regulatorischer und rechtlicher Rahmen in Übereinstimmung mit der luxemburgischen Verfassung definiert: Der von diesem Artikel abgedeckte Handlungsspielraum ist auf Maßnahmen beschränkt, die nicht rechtzeitig im Rahmen des normalen Gesetzgebungsverfahrens ergriffen werden können. Das Parlament kann den Ausnahmezustand jederzeit aussetzen oder aufheben: Die parlamentarische Kontrolle ist somit vollständig gewährleistet.
Interner Krisenstab im Gesundheitsministerium, "Maisons médicales" und Telekonsultationen
In ihrer Ansprache vor dem Parlament erklärte die Ministerin für Gesundheit Paulette Lenert, dass das Ministerium für Gesundheit zur nächsten Stufe seiner Vorbereitungs- und Planungsarbeit übergegangen ist, um die Entwicklung der Krise und die zu ergreifenden Maßnahmen bestmöglich zu antizipieren. Innerhalb des Ministeriums für Gesundheit wurde ein interner Krisenstab eingerichtet.
Der Schwerpunkt liegt auf der fortlaufenden Ermittlung der Bedürfnisse der Krankenhäuser sowohl in personeller als auch in materieller Hinsicht. Die Krankenhauskapazitäten müssen erhöht werden. Außerdem wurden zahlreiche Bestellungen für medizinische Ausrüstung und Schutzausrüstungen eingeführt. Sobald diese ausgeführt wurden, kann die Verteilungsstrategie eingesetzt werden. Die Ministerin versicherte der Öffentlichkeit und den Fachleute des Sektors: "Alle betroffenen medizinischen Fachleute werden mit angemessener Schutzausrüstung ausgestattet".
Außerdem kündigte die Ministerin an, dass ab morgen 10.00 Uhr in den drei Maisons médicales Patienten mit Atemwegsinfektionen aufgenommen werden können. Ziel ist es, den Zustrom aufzuteilen und die Einteilung und Diagnose der infizierten Patienten zu verbessern. Weitere Optionen in der Ostregion werden derzeit analysiert.
Abschließend erinnerte Paulette Lenert daran, dass die medizinische Telekonsultation eingeführt wurde. Dies bedeutet nicht, dass die Arztpraxen von nun an geschlossen werden, sie werden auf eine andere Art und Weise operieren, um die Gesundheit der Patienten besser zu schützen.
Neue, vom Regierungsrat am 17. März beschlossene Maßnahmen
"Die Regierung wird niemanden im Stich lassen. Wir werden alles tun, um die Auswirkungen abzufedern und diese Krise auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu überwinden. Die Auswirkungen von COVID-19 auf unsere Märkte werden erheblich sein - aber der Schutz von Gesundheit und Leben hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen", so der Premierminister vor der Abgeordnetenkammer.
Entsprechend hat die Regierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen für Unternehmen und wirtschaftliche Akteure abzumildern.
Unternehmen und Selbständige, die sich in Liquiditätsschwierigkeiten befinden, können beantragen, die für die ersten beiden Quartale des Jahres 2020 zu zahlenden vierteljährlichen Vorschüsse zu streichen. Sie können außerdem eine viermonatige Zahlungsfrist für nach dem 29. Februar 2020 fällige Steuern beantragen. Darüber hinaus wird die Einregistrierungsverwaltung ab dieser Woche alle Mehrwertsteuerguthaben unter 10.000 Euro zurückerstatten. Weitere Informationen zu diesen Maßnahmen werden vom Ministerium der Finanzen zur Verfügung gestellt.
Im Regierungsrat wurde eine Änderung des Gesetzes für professionelle und freischaffende Künstler angenommen. Weitere Informationen wurden vom Ministerium für Kultur zur Verfügung gestellt.
Die Regierung hat beschlossen, die Unterstützung für Unternehmen, die von den finanziellen Folgen der Coronavirus COVID-19-Pandemie betroffen sind, zu verstärken, indem sie den Geltungsbereich des Gesetzes auf große Unternehmen und Selbstständige ausdehnt. Weitere Informationen wurden vom Ministerium für Wirtschaft zur Verfügung gestellt
Der Austausch zwischen dem Minister für Mittelstand und La Grande Distribution und Lëtzshop wird fortgesetzt, um noch vor Ende der Woche ein Versorgungssystem für gefährdete Menschen einrichten zu können. Weitere Informationen folgen.
Die allgemeine Wirtschaftstätigkeit wird nicht unterbrochen sein, da die Aufrechterhaltung unserer Lieferkette von wesentlicher Bedeutung ist. Es wurde jedoch beschlossen, dass die Baustellen bis auf Weiteres geschlossen werden. Es ist zu beachten, dass das Handwerk seine Tätigkeit fortsetzen kann, sofern es nicht die Öffentlichkeit empfängt und nict auf Baustellen arbeitet.
Pressemitteilung des Staatsministeriums
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