Die Organisation des Gesundheitssystems in Zeiten der COVID-19-Krise

Die COVID-19-Krise machte eine Umstrukturierung unseres Versorgungssystems erforderlich, damit die Patienten weiterhin von einer ihren Bedürfnissen und Umständen angepassten medizinischen Versorgung profitieren können. Auch für die Akteure des Gesundheitssystems hat die Epidemie viele Veränderungen mit sich gebracht. So wurden zum Beispiel die in der Arztpraxis durchgeführten Aktivitäten auf die schwerwiegendsten und/oder dringendsten Gesundheitsprobleme reduziert.

Die Ministerin für Gesundheit Paulette Lenert und der Präsident der Ärzte- und Zahnärztevereinigung (AMMD), Dr. Alain Schmit, stellten heute der Presse die wichtigsten Elemente dieser Umstrukturierung vor, sowohl aus der Sicht der Patienten als auch der Ärzte.

1. Der Patient In Zeiten von COVID-19: Wer ist mein medizinischer Ansprechpartner?

Ministerin Paulette Lenert betonte, dass es in dieser Krisenzeit, in der viele Bezugspunkte auf den Kopf gestellt wurden, wichtiger denn je ist, dass die Patienten klar über die Strukturen informiert werden, auf die sie sich im Falle eines Gesundheitsproblems berufen können.

Gemeinsam mit der Ärzteschaft hat das Ministerium für Gesundheit mehrere Kanäle im Bereich der Primärversorgung nach einem gut strukturierten Organisationsmodell eingerichtet, um sowohl den Patienten als auch das Gesundheitspersonal zu schützen.

Allgemeinärzte können für eine Telekonsultation (vorzugsweise über das eConsult-System) erreicht werden. Diese Option ist von Risikopersonen vorzuziehen, d.h. Personen über 65 Jahren sowie Personen, die an bestimmten chronischen Krankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, an chronischen Atemwegserkrankungen leiden oder deren Immunsystem aufgrund einer Krankheit oder Behandlung geschwächt ist, oder Krebs. Der Allgemeinarzt wird den Patienten, falls erforderlich und je nach dessen Gesundheitszustand, an die am besten geeignete Struktur (medizinische Versorgungszentren, Notdienste) überweisen.

Die Allgemeinmediziner werden während der COVID-Krise auch Hausbesuche durchführen, sowohl bei Patienten mit COVID-19-Symptomen als auch bei Nicht-COVID-19-Patienten. Diese Besuche werden von verschiedenen medizinischen Teams durchgeführt, um das Risiko einer Ansteckung zu vermeiden.

Patienten können sich auch freiwillig für eine medizinische Untersuchung in ein medizinisches Versorugungszentrum (Centre de soins avancés - CSA) begeben, wenn sie COVID-19-Symptome verspüren. Die Patienten benötigen keine Verschreibung eines Arztes und können diese auch bei Gesundheitsproblemen, die nicht mit COVID-19 zusammenhängen, aufsuchen. Die vier CSAs sind täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet und befinden sich an den folgenden Standorten:

  • auf dem Kirchberg in den Hallen der Luxexpo;

  • in Esch/Belval in der Rockhal;

  • in Ettelbrück in der Däichhal;

  • in Grevenmacher im Kulturzentrum;

Die "Maisons médicales" bleiben für die Dauer der Epiemie geschlossen.

Menschen, die in Pflege- und Altersheimen untergebracht sind, werden von einer kontinuierliche medizinische Präsenz 24/7 profitieren, um die zur Nachsorge von COVID-19- und Nicht-COVID-19-Patienten zu gewährleisten.

Die Notdienste der Krankenhäuser werden weiterhin für Menschen mit ernsten Gesundheitsproblemen oder für Patienten mit einer COVID-19-Symptomatik eingesetzt, welche eine Krankenhausversorgung benötigen.

Bei einem zahnärztlichen Problem kann der Patient die Hotline 8002 8080 anrufen, die ihn mit dem Bereitschaftsdienst in seiner Nähe in Verbindung setzt. Dieser Dienst ist für zahnärztliche Notfälle reserviert, ausgenommen sind routinemäßige Behandlungen oder zahnärztliche Kontrolluntersuchungen.

2. Eine neue Form der medizinischen Organisation

Die Ministerin Paulette Lenert begrüßte die gute Zusammenarbeit mit den Ärzten und den Gesundheitsberufen während der Krise. Sie lobte ihr Engagement und die Flexibilität, die sie seit Beginn der Epidemie an den Tag gelegt haben. "Wir bereiten uns auf einen epidemiologischen Höhepunkt vor, der es erfordert, all unsere professionellen Ressourcen zum richtigen Zeitpunkt effizient mobilisieren zu können.

Allgemeinmediziner, Fachärzte und Zahnärzte sind eingeladen, sich bis spätestens den 31. März bis 14 Uhr über die E-Mail-Adresse reserve.prof-de-sante@ms.etat.lu in eine der folgenden Gruppen anzumelden:

Gruppe Nr. 1: Medizinische Versorgung in den medizinischen Versorgungszentren (CSA) und Hausbesuche bei COVID-Patienten;

Gruppe 2: Medizinische Versorgung per Telekonsultation und Hausbesuche bei Nicht-COVID-Patienten;

Gruppe Nr. 3: Medizinische Versorgung in Hilfs- und Pflegeeinrichtungen und Besuche bei Hilfs- und Pflegeeinrichtungen für COVID- und Nicht-COVID-Patienten;

Gruppe Nr. 4: Medizinische Versorgung per Telekonsultation durch Fachärzte;

Gruppe Nr. 5: zahnärztliche Versorgung.

Die Verwaltung des zur Verfügung stehenden medizinischen Kontingents wird nach einem in Absprache mit den Leitern der beteiligten Strukturen entwickelten Organisationsmodell durch einen nationalen Koordinator gewährleistet, der von der Ministerin für Gesundheit ernannt wird.

Am 30. März 2020 wurde ein neuer einheitlicher Tarif von 236,40 Euro zur Bezahlung von Beratungen und Behandlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie verabschiedet, der von jedem Arzt, Allgemeinmediziner oder Facharzt, unabhängig von der Versorgungsstruktur (klinisch oder außerklinisch), anzuwenden ist.

3. Die Möglichkeit für Ärzte und Gesundheitsberufe einen Vertrag als Regierungsangestellter zu unterschreiben

Ärzte sowie reglementierte Gesundheitsberufe, die unter das Gesetz vom 26. März 1992 fallen und ihren Beruf freiberuflich ausüben, können sich unter gewissen Umständen für eine staatliche Anstellung in Form eines befristeten Arbeitsvertrags als Privatangestellter des Staates entscheiden.

Dabei handelt es sich um folgende Gesundheitsberufe: Pflegehelfer, Arzthelfer, medizinisch-technischer Assistent, Krankenpfleger, Anästhesie- und Wiederbelebungshelfer, Kinderkrankenpfleger, Krankenpfleger in der Psychiatrie, Diplomkrankenpfleger, Hebamme, Sozialhygieneassistent, Fußpfleger, Sozialarbeiter, Diätassistent, Ergotherapeut, Labortechniker, Masseur, Masseur-Physiotherapeut, Osteopath, Sprachtherapeut, Orthoptist, Heilpädagoge und Psychomotorik-Therapeut. Dies gilt auch für Psychotherapeuten.

Weitere Informationen können telefonisch unter 247-73210 oder per E-Mail ressources.covid-19@ms.etat.lu  angefordert werden.

 

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und des Ministeriums für soziale Sicherheit

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