Cyber-Notfallplan
Der „Cyber-Notfallplan” legt die Aktionen der Regierung im Falle von technischen Schwachstellen oder schwerwiegenden Angriffen auf die Informationssysteme des öffentlichen Sektors und/oder der Privatwirtschaft fest.
Die konkreten Maßnahmen werden zu gegebener Zeit von den für die nationale Sicherheit zuständigen Behörden beschlossen, der Öffentlichkeit bekanntgegeben und von den zuständigen Behörden und Dienststellen umgesetzt.
Ziele
Die Ziele des vom Regierungsrat am 19. März 2014 verabschiedeten Cyber-Notfallplans sind:
- die Präventiv- und Schutzmaßnahmen festzulegen ;
- die für die Krisenbewältigung zuständigen Organe zu bestimmen ;
- die Notfallmaßnahmen, die entsprechenden Schritte sowie die jeweiligen Verantwortlichen und Akteure festzulegen ;
- das Vorgehen bei der Alarmierung der Behörden und der Information der Öffentlichkeit zu regeln.
Im Hinblick auf die Vielzahl von möglichen Zwischenfällen, die unterschiedliche Auswirkungen und Folgen haben können, gibt der Notfallplan den für seine Ausführung zuständigen Behörden und Personen die nötigen Instrumente an die Hand, um angemessen und flexibel auf die Ereignisse reagieren und die Bürger bzw. die betroffenen Sektoren, ihre lebenswichtigen Interessen und die nationalen wirtschaftlichen Interessen bestmöglich schützen zu können.
Für die Ausführung des Plans, der unter der Leitung des Hochkommissariats für nationale Sicherheit (Haut-commissariat à la protection nationale, HCPN) erarbeitet wurde, sind der Premier- und Staatsminister und der Minister für Wirtschaft zuständig. Alle anderen Ministerien, Behörden und staatlichen Stellen müssen unter Einsatz aller verfügbaren Mittel im Hinblick auf die Umsetzung des Plans zusammenarbeiten.
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