Notfallplan bei Ausfall der Trinkwasserversorgung
Dieser Notfallplan legt die Aktionen der Regierung im Falle eines bedeutenden Ausfalls der Trinkwasserversorgung auf luxemburgischem Staatsgebiet fest. Er gilt im Falle eines Ereignisses, das durch seine Art oder Auswirkungen bedingt die lebenswichtigen Interessen oder wesentlichen Bedürfnisse des Landes oder der Bevölkerung bzw. eines Teils davon beeinträchtigt und dringliche Entscheidungen sowie eine Koordination der Maßnahmen der Regierung, der Behörden und der staatlichen Dienststellen und Einrichtungen auf nationaler und gegebenenfalls auf internationaler Ebene erfordert.
Die Ziele des vom Regierungsrat am 08.09.2017 verabschiedeten und am 12.02.2024 angepassten PIU „Trinkwasser“ sind:
- die für die Krisenbewältigung zuständigen Organe zu bestimmen,
- das Vorgehen bei der Alarmierung der Behörden und der Information der Öffentlichkeit zu regeln,
- die Notfallmaßnahmen, die entsprechenden Schritte sowie die jeweiligen Verantwortlichen und Akteure festzulegen.
Im Hinblick auf die Vielzahl von möglichen Zwischenfällen, die unterschiedliche Auswirkungen und Folgen haben können, gibt dieser Notfallplan den für seine Ausführung zuständigen Behörden und Personen die nötigen Instrumente an die Hand, um angemessen und flexibel auf die Ereignisse reagieren und die Bürger bzw. die betroffenen Branchen, ihre lebenswichtigen Interessen und die nationalen wirtschaftlichen Interessen bestmöglich schützen zu können, wobei gleichzeitig zwischen quantitativen und qualitativen Problemen unterschieden wird.
Für die Ausführung des Plans, der unter der Leitung des Hochkommissariats für nationale Sicherheit (Haut-Commissariat à la protection nationale, HCPN) erarbeitet wurde, sind der Premierminister und der für das Wasser verantwortliche Minister zuständig. Alle anderen Ministerien, Behörden und staatlichen Stellen sowie die Betreiber/Eigentümer von Wasseraufbereitungsinfrastrukturen müssen unter Einsatz aller verfügbaren Mittel im Hinblick auf die Umsetzung des Plans zusammenarbeiten.
Bei der Umsetzung der einzelnen Notfallmaßnahmen werden die Ministerien, Verwaltungen und Dienststellen des Staates von den Betreibern/Eigentümern von Infrastrukturen und Wasserversorgung, darunter insbesondere der Wasserverband des Staudamms von Esch-Sauer (Syndicat des Eaux du Barrage d’Esch-sur-Sûre, SEBES), unterstützt.
Im Falle eines Ausfalls der Trinkwasserversorgung mit mutmaßlichem terroristischem Hintergrund sind der Nationale Wachsamkeitsplan zum Schutz gegen terroristische Aktivitäten („VIGILNAT“-Plan) und gegebenenfalls seine Komponente, der Notfalleinsatzplan im Falle von Angriffen mit CBRN-Substanzen, anwendbar.
Bei einem Ausfall der Trinkwasserversorgung infolge von Problemen mit der Energieversorgung in den Anlagen des SEBES oder sonstiger regionaler Versorger wird der Notfallplan bei Ausfall der Energieversorgung (PIU „Energieausfall“) angewandt.
Ist der Ausfall der Trinkwasserversorgung auf einen Cyberangriff zurückzuführen, gilt der Notfallplan im Falle von Angriffen auf die Informationssysteme oder technischen Schwachstellen in Informationssystemen („PIU Cyber“).
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