Vorsichtsmaßnahmen für Reisende

Es besteht kein formeller Einwand gegen Reisen in die vom Ebolavirus betroffenen Länder. Die Wahrscheinlichkeit, sich mit dem Virus zu infizieren, ist gering. Viele Länder empfehlen ihren Staatsangehörigen jedoch, sich nur dorthin zu begeben, wenn es absolut notwendig ist. Das rührt auch daher, dass in den Krankenhäusern dieser Länder mit einem höheren Risiko gerechnet werden muss, diesem Virus ausgesetzt zu werden. Erkrankt man aus irgendeinem anderen Grund und müsste ins Krankenhaus, wäre das Risiko, sich mit dem Virus zu infizieren bei einer Krankenhauseinweisung in diesem Land erheblich höher.

Wer sich dennoch in diese Regionen begibt, muss bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen:

  • die Anweisungen der örtlichen Behörden sowie die elementaren Hygienevorschriften sind zu befolgen: sich häufig die Händemit Seife oder einem Desinfektionsmittel auf Alkohol-Basiswaschen,
  • den engen Kontakt mit Personen meiden, die unter hohem Fieber leiden oder andere offensichtliche Anzeichen für eine Ebola-Erkrankung aufweisen,
  • jeden nicht geschützten sexuellen Kontakt mit Einheimischen vermeiden,
  • jeden Kontakt mit Verstorbenen und deren Körperflüssigkeiten vermeiden,
  • jeden Kontakt mit lebenden oder toten Tieren (Affen, Fledertiere usw.) vermeiden,
  • Buschfleisch (bush meat) weder verzehren, noch verarbeiten,
  • Tierprodukte (Blut, Fleisch, Milch usw.) vor dem Verzehr unbedingt sorgfältig abkochen,
  • kommt es in einem dieser Länder zum Kontakt mit Körperflüssigkeiten, die von lebenden Menschen oder Tieren bzw. Verstorbenen oder toten Tieren stammen, sowie zu einem nicht geschützten sexuellen Kontakt, benachrichtigen Sie sofort nach Ihrer Rückkehr die Hygieneaufsicht (Inspection sanitaire) des Gesundheitsministeriums unter der Nummer 2478-5650, um Ihren Gesundheitszustand während 21 Tagen überwachen zu lassen.

Ein Reisender, der völlig gesund aus einem Endemiegebiet zurückkehrt ...

... muss sich während eines Zeitraums von 3 Wochen nach seiner Rückkehr selbst überwachen, insbesondere, indem er zweimal am Tag während 3 Wochen seine Temperatur misst.

Eine Isolierung ist bei Nichtvorliegen klinischer Anzeichen nicht erforderlich, auch bei einer Person, die einen vermutlichen Kontakt mit einem Tier oder Menschen hatte.

Sobald offensichtliche Anzeichen wie hohe Körpertemperatur oder sonstige Vorzeichen auftreten, gehen Sie nicht zum Arzt, ins Ärztehaus oder in die Notaufnahme, sondern rufen Sie den Notruf 112 an. Von dort aus wird Ihr Transport auf die Station für Infektionskrankheiten (Service national des maladies infectieuses) im CHL veranlasst, um eine genaue Diagnose zu erstellen und Sie, sollte eine Ebola-Erkrankung vorliegen, zu behandeln und die Übertragung des Virus auf weitere Personen zu verhindern.

Die Personen, an die Sie das Virus möglicherweise weitergegeben haben (zur Erinnerung: dies ist nur möglich, wenn bereits Anzeichen der Krankheit vorliegen), werden von der Gesundheitsbehörde benachrichtigt und ihr Gesundheitszustand wird überwacht.

Sollte die Krankheit während einer Flugreise auftreten ...

... muss der Erkrankte unverzüglich das Bordpersonal informieren.

Die Person ist nach Möglichkeit zu isolieren: die Sitzreihe der betreffenden Person sowie die Sitzreihe davor und dahinter ist freizumachen.

Die Person ist nach der Landung unter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen abzutransportieren. Das Bodenpersonal ist zu benachrichtigen und der Koffer des Erkrankten kann weggebracht werden. Vorsichtshalber wird empfohlen, beim Umgang mit dem Koffer Handschuhe zu tragen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch unter der Nummer 247 8-5650 an die Hygieneaufsicht.

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