Wind
Der Regierungsplan im Falle von extremen Wetterereignissen legt die Aktionen der Regierung bei Vorliegen von sechs bestimmten Wetterereignissen fest.
Im Falle von Sturmböen werden der Bevölkerung folgende Verhaltensweisen nahegelegt:
Wachsamkeitsstufe Orange - Wind
zwischen 90 Km/Stunde und 110 Km/Stunde
- beschränken Sie Ihre Fahrten auf das Notwendigste;
- begrenzen Sie Ihre Geschwindigkeit auf der Straße, vor allem wenn Ihr Fahrzeug oder Anhänger windanfällig ist;
- gehen Sie nicht im Wald spazieren;
- achten Sie in der Stadt auf etwaige herabfallende Gegenstände;
- verstauen oder befestigen Sie windanfällige Gegenstände oder Gegenstände, die beschädigt werden könnten, wie Gartenmöbel, Sonnenschirme usw.;
- steigen Sie nicht auf ein Dach.
Wachsamkeitsstufe Rot - Sturm
Wind (Orkan) mit einer Geschwindigkeit von mehr als 110 Km/Stunde
- bleiben Sie wenn möglich zu Hause;
- falls Sie unbedingt irgendwohin fahren müssen, beschränken Sie sich auf das Notwendigste und versuchen Sie, Waldgebiete zu umfahren;
- setzen Sie Ihre Angehörigen von Ihrer Abfahrt und Ihrem Zielort in Kenntnis;
- verstauen oder befestigen Sie windanfällige Gegenstände oder Gegenstände, die beschädigt werden könnten, wie Gartenmöbel, Sonnenschirme usw.;
- steigen Sie keinesfalls auf ein Dach;
- melden Sie verletzte Personen unverzüglich dem Notruf 112;
- melden Sie dem Notruf 112 nur sperrige Gegenstände (Bäume, Äste, Dachziegel), die sich auf den öffentlichen Verkehrswegen befinden.
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