Wetterphänomene

Notfallsituationen im Falle von extremen Wetterereignissen sind Situationen, die sich aus extremen Wetterphänomenen ergeben, die wesentliche Störungen mit sich bringen können, welche eine Gefahr für die lebenswichtigen Interessen oder die wesentlichen Bedürfnisse eines Teils des Landes oder des ganzen Landes bzw. der Bevölkerung des Großherzogtums darstellen.

Der Notfallplan (Plan d'intervention d'urgence, PIU) im Falle von extremen Wetterereignissen legt die Aktionen der Regierung bei Vorliegen der folgenden Wetterereignisse fest:

  • Sturmböen;
  • Schneefälle oder Eisregen;
  • Gewitter;
  • sehr hohe Temperaturen / extrem hohe Temperaturen (Hitze);
  • sehr niedrige Temperaturen / extrem niedrige Temperaturen (Kälte);
  • Regenfälle.

Jedes zurückbehaltene Wetterphänomen ist in zwei Wachsamkeitsstufen unterteilt:

  • Wachsamkeitsstufe Orange;
  • Wachsamkeitsstufe Rot.

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