Koordination der Rettungsmaßnahmen

Der Plan „Massenanfall von Verletzten” gibt den für seine Ausführung zuständigen Behörden und Personen die nötigen Instrumente an die Hand, um bei Zwischenfällen mit einem Massenanfall von Verletzten angemessen und flexibel reagieren zu können.

Er sieht demnach die Rettungsverfahren im Notfall vor, um den Folgen vorzubeugen, die sich aus Situationen ergeben, die einen Massenanfall von Verletzten mit sich bringen oder mit sich bringen können, sowie der Gefahr von wesentlichen Störungen, welche eine Bedrohung für die lebenswichtigen Interessen oder die wesentlichen Bedürfnisse eines Teils des Landes oder des ganzen Landes bzw. der Bevölkerung des Großherzogtums darstellen.

Die Auslösung des Plan bestimmt demnach die Einsatztaktik der Rettungsdienste, indem u. a. Folgendes festgelegt wird:

  1. Rolle der Erstretter vor Ort und die Sektorisierung des Unfallorts;
  2. operativer Kommandovorposten (PCA);
  3. Rettungs- und Sammelstelle;
  4. medizinische Versorgungskette, Rolle des Leiters der medizinischen Notfallhilfe (Directeur des secours médicaux, DSM), Behandlungsplatz (Poste médical avancé, PMA) und die Evakuierung;
  5. Bereich zur Ablage der Todesopfer : Beseitigung, Suche, Bergung und Identifizierung der Leichen, hygienische Totenversorgung und Bestattungsrituale;
  6. Verbringung der Opfer ins Krankenhaus : Alarmierung der Krankenhäuser und Verbringung der Opfer in ausländische Krankenhäuser;
  7. Aufgabe der Notrufzentrale 112 (CSU 112) und der Einsatzleitstelle (CGO);
  8. Mobilisierung von Reserven: Blutkonserven, pharmazeutische Erzeugnisse und medizinische Gerätschaften;
  9. Betreuungsdienst für Betroffene (Service accueil des impliqués, SAI), der die moralische und psychologische Betreuung der Opfer und Betroffenen gewährleistet;
  10. Zoneneinteilung und Sicherheitsbereiche.

Zum letzten Mal aktualisiert am