Maßnahmen

Der VIGILAT-Plan funktioniert als Analyse der terroristischen Gefahr, bei der Verfahren zur Bewertung der Bedrohung und Identifizierung von Schwachstellen kombiniert werden. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, in jeder Situation die geeignete VIGILNAT-Position zu bestimmen.

Der Plan sieht Wachsamkeits-, Präventions- und Schutzmaßnahmen für die vier Alarmstufen vor, die den jeweiligen Bedrohungsstufen zugeordnet sind.

Unabhängig von den Alarmstufen muss die Bevölkerung den grundlegenden Sicherheitsanweisungen Folge leisten.

Alarmstufe „1” (entspricht der Bedrohungsstufe SCHWACH)

Diese Stufe erfordert keine speziellen Maßnahmen außer den bereits bestehenden, dauerhaften Maßnahmen: Schutz von Menschenansammlungen (unter freiem Himmel) sowie von Anlagen und Gebäuden (räumlich abgeschlossene Orte).

Alarmstufe „2” (entspricht der Bedrohungsstufe MITTEL)

Diese Stufe löst die Umsetzung von Wachsamkeits-, Präventions- und Schutzmaßnahmen unterschiedlichen Ausmaßes aus, ohne das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben übermäßig einzuschränken.

Alarmstufe 2 unterscheidet sich von Alarmstufe 1 durch die Einleitung zusätzlicher eher restriktiver, jedoch zeitlich begrenzter Maßnahmen, die grundsätzlich nicht das gesamte Staatsgebiet betreffen sollen, sondern zielgerichtet (auf einen geografischen Bereich, Wirtschaftsbereich oder sogar auf Objekte) und zeitlich begrenzt sind.

Alarmstufe „3” (entspricht der Bedrohungsstufe HOCH)

Diese Stufe führt zu einer Verstärkung der Wachsamkeits-, Präventions- und Schutzmaßnahmen für kritische Orte/Anlagen, wobei die Rettungsdienste in Alarmbereitschaft versetzt werden.

Alarmstufe „4” (entspricht der Bedrohungsstufe SEHR HOCH)

Diese Stufe beinhaltet die weitere Verstärkung und Mobilisierung aller verfügbaren Einsatzkräfte und die Ergreifung besonders restriktiver Maßnahmen zur Bekämpfung der Bedrohung und zum schnellen und koordinierten Eingreifen bei Anschlägen. Bei dieser Stufe werden gleichzeitig die Rettungsdienste in Alarmbereitschaft versetzt. Die Aufklärung über Bedrohungen erfordert eine überaus sensible Vorgehensweise, weshalb diese Informationen der breiten Öffentlichkeit nicht direkt zugänglich gemacht werden.

Zudem geben die Behörden keine Einzelheiten zu den getroffenen Maßnahmen bekannt,  die Gruppen oder Einzelpersonen, die terroristische Aktivitäten vorbereiten könnten, als unbeabsichtigte Hilfe oder Hinweise von Nutzen sein könnten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsvorkehrungen - Präsenz und Sichtbarkeit der Ordnungskräfte vor Ort, Kontrollen und Durchsuchungen von Personen und Infrastrukturen - mit der Auslösung der vier Alarmstufen oder dem Übergang von einer Stufe zur nächsten einhergehen.

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