Schutz der Lebensmittelversorgung
Im Falle der Freisetzung von Radioaktivität kommt dem Schutz von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Produkten einschließlich der Viehbestände und des Viehfutters große Bedeutung zu.
Privatpersonen
Die Anweisungen für Privatpersonen lauten wie folgt:
- ausschließlich Konserven, getrocknete Lebensmittel, Tiefkühlprodukte oder Frischerzeugnisse aus Regionen, die vom Unfall nicht betroffen sind, oder die zu Hause gelagert werden, verzehren;
- Gemüsegärten mit einer Plastikplane abdecken.
Außer bei gegenteiliger Empfehlung der Behörden darf Leitungswasser zu sich genommen werden.
Landwirte
Landwirte müssen die folgenden Anweisungen berücksichtigen:
- das Vieh in geschlossene Räume bringen und die natürliche oder künstliche Lüftung dieser Räume wenn möglich einschränken;
- einen Fertigfuttervorrat in einem geschlossenen Raum anlegen;
- im Freien gelagertes Silofutter und Anpflanzungen mit einer Plastikplane abdecken;
- Gewächshäuser schließen;
- Regenwassersammelanlagen vom Netz trennen.
Die Anweisungen bezüglich der Nahrungskette und die verschiedenen Verbote im Lebensmittelbereich werden der Bevölkerung gegebenenfalls über diese Internetseite und die nationalen Medien mitgeteilt.
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