Schutz der Einsatzkräfte
Nach einem Unfall in einem Kernkraftwerk müssen bestimmte Personen (Rettungskräfte, Polizei, Mitarbeiter des Strahlenschutzes usw.) notfallmäßig in der kontaminierten Zone eingesetzt werden. Die Einsätze dieser Personen werden vom Krisenstab auf der Grundlage der radiologischen Situation, des Ortes und der Expositionsdauer angeordnet.
Die Notfalleinsatzkräfte werden grundsätzlich nicht in Regionen entsandt, die während der Freisetzungsphase von einer Maßnahme zur Evakuierung oder Schutzsuche in Gebäuden und Häusern betroffen sind, es ei denn es geht darum, Menschenleben zu retten, schwere strahlenbedingte Gesundheitsschäden oder das Eintreten katastrophaler Situationen zu verhindern.
Je nach Ort und Stärke der Exposition müssen die Einsatzkräfte besondere Schutzkleidung, Gummistiefel, Einweghandschuhe, Atemschutzmasken und Schutzbrillen tragen. Sie können außerdem mit persönlichen Dosimetern ausgerüstet werden.
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