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Regierungsrat - Genehmigung des Notfallplans „Cyber“
Der Regierungsrat hat den Notfallplan „Cyber“ am 19. März 2014 genehmigt und für vollstreckbar erklärt. Der Plan wurde im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Strategie in Sachen Cyber-Sicherheit II aktualisiert
Der Plan legt die Aktionen der Regierung im Falle von technischen Schwachstellen oder schwerwiegenden Angriffen auf die Informationssysteme des öffentlichen Sektors und/oder der Privatwirtschaft fest. Der Plan bestimmt die für die Krisenbewältigung zuständigen Organe, die Präventiv- und Schutzmaßnahmen, die Notfallmaßnahmen, die entsprechenden Schritte sowie die jeweiligen Verantwortlichen und Akteure und das Vorgehen bei der Alarmierung der Behörden und der Information der Öffentlichkeit.
Ein Cyber-Notfall bezeichnet eine Situation, die sich aus einem Vorfall oder einem Angriff ergibt, die wesentliche Störungen bzw. die Nichtverfügbarkeit der Kommunikations- und Informationsverarbeitungssysteme mit sich bringen können, welche eine Gefahr für die lebenswichtigen Interessen oder die wesentlichen Bedürfnisse eines Teils des Landes oder des ganzen Landes bzw. der Bevölkerung des Großherzogtums darstellen.
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