Premierminister Xavier Bettel kündigt eine Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen an

Am 26. November 2015 stellte Premier- und Staatsminister Xavier Bettel anlässlich der gemeinsamen Sitzung des juristischen Ausschusses und des Ausschusses für öffentliche Gewalt der Abgeordnetenkammer seine Vorschläge zum Thema Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen vor.

Im Anschluss an die Sitzung gaben der Premierminister, der Justizminister Félix Braz und die Staatssekretärin für innere Sicherheit Francine Closener der Presse die Anpassungen der Sicherheitsmaßnahmen bekannt.

Um für alle Bürger ein maximales Sicherheitsniveau zu gewährleisten, beschloss die Regierung, die Sicherheitsmaßnahmen anzupassen.

Einige der von Xavier Bettel verkündeten Maßnahmen werden dauerhaft angewandt, während andere nur zur Anwendung gelangen, wenn Stufe 3 des VIGILNAT-Plans erreicht wird.

Hinsichtlich der dauerhaften Maßnahmen wurde der Abgeordnetenkammer daher vorgeschlagen, Hausdurchsuchungen zu jeder Uhrzeit zu gestatten, sofern Verstöße im Bereich des Terrorismus oder des organisierten Verbrechens vorliegen, während dies bisher auf die Zeitspanne zwischen 6.30 und 20.00 begrenzt war.

Die Regierung schlug ferner die Verlängerung der Festhaltungsdauer bei Festnahmen auf frischer Tat von 24 auf maximal 48 Stunden vor.

Zudem wurde hinsichtlich des Zugangs zu den IT-Systemen vorgeschlagen, eine technische Vorrichtung zwecks Datenzugriff vorzusehen und es den Ermittlern zu gestatten, in private Bereiche einzudringen, um dort direkt eine technische Vorrichtung zu installieren, oder dies über das Internet per Fernzugriff zu tun.

Ebenso verhält es sich bei der Installation von technischen Abhör- und Bildaufnahmevorrichtungen, deren Einsatz jedoch nur auf Anordnung des Untersuchungsrichters mit Genehmigung des Vorsitzenden der Ratskammer des Berufungsgerichts erfolgen darf.

Ferner wurde vorgeschlagen, den Beamten der Kriminalpolizei zu gestatten, sich unter einem Pseudonym in den elektronischen Verkehr einzuschalten, um mit Straftätern in Kontakt zu treten.

Außerdem schlug die Regierung der Abgeordnetenkammer vor, den Behörden über eine Datenbank, die beim ILR gehostet ist, direkten Zugang zu den Kundendateien der Provider zu gewähren, damit etwaige Anrufer schnell identifiziert werden können.

Die vorgeschlagenen vorübergehenden Maßnahmen, die nur zur Anwendung gelangen, wenn Stufe 3 des VIGILNAT-Plans erreicht wird, ermöglichen es, jederzeit in der Öffentlichkeit Ausweiskontrollen sowie Durchsuchungen von Personen und Fahrzeugen durchzuführen.

Die Regierung beschloss außerdem, die Angebote zur Prävention der Radikalisierung in schulischem Umfeld und in Strafvollzugsanstalten besser bekannt zu machen.

Die Dienste des Notrufs „113“ sollen erweitert werden, sodass der Bürger diese Rufnummer nutzen kann, um jede Form von Radikalisierung in seinem Umfeld sowie etwaige terroristische Bedrohungen zu melden.

Schließlich kann die Polizei von nun an alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um Personen, die der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufende Theorien vertreten oder zum Hass aufrufen, die Einreise nach Luxemburg zu verwehren.

Schließlich zeigte sich der Premierminister zuversichtlich, dass alle diese Vorschläge zügig die Hürden der verschiedenen Instanzen nehmen werden, damit sie noch vor Jahresende in Kraft treten können.

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