Ausarbeitung eines Notfallplans im Falle eines CBRN-Angriffes

Am 12. April 2016 hat der Regierungsrat seine grundsätzliche Einwilligung gegeben, um die Koordinierungsarbeiten für die Ausarbeitung eines Notfallplans im Falle eines Angriffes von chemischen, biologischen, radiologischen, nuklearen Substanzen (CBRN) zu beginnen.
Die Schwere eines Zwischenfalls durch CBRN-Material hängt hauptsächlich von der extremen Toxizität der Produkte, dem schleichenden und evolutiven Übertragungsweg sowie der Langlebigkeit ab.

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