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Regierungsrat - Genehmigung des Notfallplans „Seeräuberei“
Der Regierungsrat hat den Notfallplan „Seeräuberei“ im Falle eines Angriffs auf den Seeverkehr am 14. Oktober 2016 genehmigt und für vollstreckbar erklärt.
Die Ziele des Notfallplans sind:
- die Aktionen der Regierung festzulegen,
- die für die Krisenbewältigung zuständigen Organe zu bestimmen,
- das Vorgehen bei der Alarmierung der Behörden und der Information der Öffentlichkeit zu regeln
- und das schnelle und koordinierte Reagieren bei einem Fall von Seeräuberei zu ermöglichen.
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