Anschlag in Straßburg : Von der luxemburgischen Regierung ergriffene Maßnahmen

Infolge des Anschlags in Straßburg am Dienstagabend, 11. Dezember 2018, hat sich die Gruppe für die Koordination des Kampfes gegen den Terrorismus (GCT) auf Aufforderung des Premierministers hin versammelt, um die Bedrohung auf dem luxemburgischen Staatsgebiet zu beurteilen.

Angesichts der derzeit verfügbaren Informationen hat die GCT keinerlei Anlass anzunehmen, es würde eine wahrscheinliche und konkrete Bedrohung für Luxemburg vorliegen.

Demnach wird die Bedrohungsstufe 2 beibehalten. Laut dem VIGILNAT-Plan wird die Bedrohungsstufe 2 ausgelöst, wenn eine Bedrohung als real, aber abstrakt eingestuft wird.

Der mutmaßliche Täter ist der luxemburgischen Justiz wegen eines gemeinrechtlichen Delikts, genauer gesagt eines Einbruchs im Jahr 2012, bekannt.

Da der mutmaßliche Täter auf der Flucht ist, hat die Regierung beschlossen, folgende Maßnahmen einzusetzen bzw. aufrechtzuerhalten:

  • weiterhin ständige Bewertung der terroristischen Bedrohung durch die GCT,
  • Aufrechterhaltung und Verstärkung der Präsenz der Sicherheitsbehörden einerseits und der Sicherheitsmaßnahmen an stark frequentierten öffentlichen Orten andererseits.

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