Akteure und Verwaltungsorgane

Für die Ausführung des Plans, der unter der Leitung des Hochkommissariats für nationale Sicherheit (Haut-Commissariat à la protection nationale, HCPN) erarbeitet wurde, sind der Premierminister und der Minister für Wirtschaft zuständig. Alle anderen Ministerien, Behörden und staatlichen Stellen müssen unter Einsatz aller verfügbaren Mittel im Hinblick auf die Umsetzung des Plans zusammenarbeiten.

Ein Cyber-Notfall bezeichnet eine Situation, die sich aus einem Vorfall oder einem Angriff ergibt, die wesentliche Störungen bzw. die Nichtverfügbarkeit der Kommunikations- und Infomationsverarbeitungssysteme mit sich bringen können, welche eine Gefahr für die lebenswichtigen Interessen oder die wesentlichen Bedürfnisse eines Teils des Landes oder des ganzen Landes bzw. der Bevölkerung des Großherzogtums darstellen.

Die Kenntnisnahme von Cyber-Vorfällen oder -Angriffen seitens der für die Krisenbewältigung zuständigen Organe erfolgt in der Regel durch die Analyse von auf nationaler Ebene verfügbaren Informationen oder durch internationale Informationsübermittlung gemäß geltenden Vereinbarungen.

Sobald ein Cyber-Vorfall jemandem zur Kenntnis gelangt, wird die Stelle zur Einschätzung der Cyber-Bedrohung (Cellule d’évaluation du risque cyber, CERC) alarmiert und beurteilt die verfügbaren Informationen.

Handelt es sich um einen Störfall oder Angriff, der erhebliche Auswirkungen haben kann, wird der Hochkommissar für nationale Sicherheit alarmiert, welcher den Premier- und Staatsminister informiert, damit dieser entscheidet, ob der Krisenstab aktiviert werden muss.

Krisenstab

Der Krisenstab (Cellule de crise, CC) wird vom Premierminister aktiviert, wenn eine Krise bevorsteht oder eintritt.

Er verfügt, koordiniert und überwacht die Ausführung aller Maßnahmen zur Bewältigung der Krise und ihrer Auswirkungen bzw. zur Wiederherstellung des Normalzustandes.  Er bereitet die anstehenden Entscheidungen vor und legt sie der Regierung zur Genehmigung vor. Im Falle eines Einsatzes vor Ort erweitert sich seine Aufgabe um die Koordinierung und Kontrolle der Ausführung dieses Einsatzes.

Im Rahmen einer Notsituation setzt sich der Krisenstab mindestens aus folgenden Personen zusammen:

  • dem Hochkommissariat für nationale Sicherheit ;
  • dem Generaldirektor der Polizei ;
  • dem Direktor des luxemburgischen Nachrichtendienstes ;
  • dem Generalstabschef der Armee ;
  • dem Direktor des Zentrums für Informationstechnologien des Staates (Centre des technologies de l'information de l'État, CTIE) ;
  • dem Weisungsbefugten des Amts für Medien und Kommunikation (Service des médias et des communications) ;
  • dem Weisungsbefugten des Zentrums für Kommunikationswesen der Regierung (Centre de communications du gouvernement) ;
  • dem Direktor des CERT der Regierung (Computer Emergency Response Team);
  • dem Direktor des CIRCL (Computer Incident Response Center Luxembourg);
  • dem Direktor des Amtes für Krisenkommunikation (Service de la communication de crise).

Der Krisenstab ist während der gesamten Dauer der Krise bis zur Wiederherstellung des Normalzustands tätig.

Der Krisenstab kann entsprechend den Umständen durch Vertreter anderer betroffener ministerieller Abteilungen erweitert und durch Vertreter der Internetdienstanbieter (Internet Service Provider, ISP) und der vom jeweiligen Angriff betroffenen Branchen vervollständigt werden.

Die Unterstützung durch das CERT der Regierung konzentriert sich vorrangig auf den öffentlichen Sektor und die durch das CIRCL auf die Privatwirtschaft.

„Operative“ Stelle (CO)

Der Krisenstab kann eine „operative“ Stelle (Cellule opérationnelle, CO) u. a. mit der Ausführung, Umsetzung und Beaufsichtigung der angeordneten Maßnahmen und Handlungen beauftragen.

Im Cyber-Kontext werden die Funktionen der operativen Stelle in der Regel von der CERC übernommen.

Stelle zur Einschätzung der Cyber-Bedrohung (CERC)

Beim Krisenmanagement hat die Stelle zur Einschätzung der Cyber-Bedrohung (CERC) eine Doppelrolle:

  • vor der Aktivierung des Krisenstabs muss sie einerseits die möglichen Krisensituationen bewerten und bei ausreichender Schwere das HCPN fortlaufend darüber informieren und andererseits die Umsetzung der Notfallmaßnahmen vorbereiten;
  • nach der Aktivierung des Krisenstabs muss sie die Lage beurteilen und das Hochkommissariat regelmäßig darüber in Kenntnis setzen.

Stelle für Kommunikation/Information (CCI)

Die Stelle für Kommunikation/Information (Cellule communication/information, CCI) ist mit der Kommunikation und Information der Medien und Bürger beauftragt. Für die horizontale Koordinierung der Organisation der externen Kommunikation ist das Amt für Krisenkommunikation zuständig.

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