Akteure und Verwaltungsorgane
Der Regierungsplan zum Umgang mit Cyber- und digitalen Krisen legt folgende Krisenmanagementgremien fest:
Krisenstab
Im Krisenmodus wird die Führung des Krisenmanagements an die Art und das Ausmaß des Ereignisses angepasst. Der Krisenstab (Cellule de Crise, CC) wird vom Premierminister im Falle einer drohenden oder tatsächlichen Krise aktiviert. Er initiiert, koordiniert und beaufsichtigt die Ausführung aller Maßnahmen, die zur Bewältigung der Krise und ihrer Auswirkungen sowie zur Wiederherstellung des Normalzustandes dienen. Er bereitet die notwendigen Entscheidungen vor, die der Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden. Im Falle eines operativen Einsatzes vor Ort erweitert sich seine Aufgabe auf die Koordinierung und Kontrolle der Ausführung dieses Einsatzes.
Der Krisenstab ist während der gesamten Dauer der Krise bis zur Wiederherstellung des Normalzustands tätig.
Der Krisenstab kann entsprechend den Umständen durch Vertreter anderer betroffener ministerieller Abteilungen erweitert und durch Vertreter der Internetdienstanbieter (Internet Service Provider, ISP) und der vom jeweiligen Angriff betroffenen Branchen vervollständigt werden.
Die Unterstützung durch das CERT der Regierung konzentriert sich vorrangig auf den öffentlichen Sektor und die durch das CIRCL auf die Privatwirtschaft.
Cyber-Einsatzzentrale (PCO-C)
Der Krisenstab kann die Cyber-Einsatzzentrale (Cellule Opérationnelle Cyber, PCO-C) mit der Ausführung, Umsetzung und Beaufsichtigung der vereinbarten Maßnahmen und Handlungen beauftragen. Im Krisenmodus übernimmt die Cyber-Einsatzzentrale die Rolle der Bewertungsstelle für Cyberbedrohung (CERC) und ist zusätzlich mit der Koordinierung, sowie der operativen Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen beauftragt. Sie fungiert als Bindeglied zwischen der strategischen und der technischen Ebene.
Bewertungsstelle für Cyberbedrohung (CERC)
Die Bewertungsstelle für Cyberbedrohung (Cellule d’Évaluation du Risque Cyber, CERC) ist für die Analyse, Bewertung und Nachverfolgung von Cybersicherheitsvorfällen und Cyberbedrohungen zuständig. Sie sorgt für eine verstärkte Wachsamkeit, bewertet die Schwere und die potenziellen Auswirkungen von Ereignissen und gibt bei Bedarf Empfehlungen ab oder vereinbart Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf einen Übergang in den Krisenmodus.
Stelle für Kommunikation und Information (CCI)
Die Stelle für Kommunikation und Information (Cellule Communication et Information, CCI) ist für die Kommunikation und Information gegenüber den Medien und Bürgern zuständig. Sie ist für die öffentliche und institutionelle Kommunikation verantwortlich und sorgt für eine klare, kohärente und koordinierte Information gegenüber den Bürgern, den Medien und allen Beteiligten.
Die externe Kommunikation wird von der Abteilung für Krisenkommunikation des HCPN (Département Communication de crise) organisiert und horizontal koordiniert, insbesondere um Fehlinformationen vorzubeugen und die Kohärenz der verbreiteten Nachrichten zu gewährleisten.
Die Stelle für Kommunikation und Information (CCI) wird grundsätzlich zeitgleich mit dem Krisenstab einberufen. Was die darin vertretenen Stellen betrifft, so spiegelt dieZusammensetzung der CCI so weit wie möglich die Zusammensetzung des Krisenstabs wider. Die CCI informiert die Öffentlichkeit regelmäßig über den Vorfall und seinen Verlauf sowie über die von den nationalen Behörden ergriffenen Maßnahmen.Offizielle Informationen werden über die institutionellen Kanäle der Regierung verbreitet, insbesondere über das Portal www.infocrise.lu. Je nach Art, Schwere und Dringlichkeit der Situation kann die Regierung den Einsatz des nationalen Warn- und Informationssystems LU-Alert beschließen, welches eine schnelle und zielgerichtete Verbreitung wichtiger Informationen ermöglicht. Aktuelle Warnmeldungen werden über die Website www.lu-alert.lu, die mobile Anwendung „LU-Alert“ und gegebenenfalls über geolokalisierte SMS- und Cell-Broadcast-Nachrichten übermittelt.
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