Wasserwirtschaftsamt

Das am 28. Mai 2004 verabschiedete Gesetz zur Gründung eines für die Koordinierung der allgemeinen Wasserpolitik zuständigen Wasserwirtschaftsamts(Administration de la gestion de l’eau) soll eine integrierte und nachhaltige Verwaltung der Wasserressourcen und der aquatischen Umwelt sowie einen effizienten Schutz gewährleisten.

Es hat u. a. folgende Aufgaben:

  • Untersuchung der Probleme in Bezug auf die Verwaltung und den Schutz des Wassers;
  • Beratung der öffentlichen Behörden und Körperschaften bezüglich sämtlicher Fragen im Bereich des Wassers;
  • Einleitung von Behebungs- und Sanierungsmaßnahmen, um den qualitativen und quantitativen Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu verbessern, und Vornahme sämtlicher Aktionen, um deren Verschmutzung oder Verschlechterung zu verhindern;
  • Koordinierung der Aktionen in Sachen Hochwasserschutz.

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