Regierungsplan

Diese Rubrik erläutert den Notfallplan „Ebola“, der am 22. Oktober 2014 vom Regierungsrat gebilligt wurde und

  • die Maßnahmen der Behörden festlegt, wenn eine Person mit wahrscheinlicher oder bestätigter Ebola-Diagnose aus dem Infektionsland ins Großherzogtum Luxemburg zurückgebracht werden soll und/oder ein wahrscheinlicher oder bestätigter Fall von Ebola auf dem luxemburgischen Staatsgebiet auftritt,
  • die Akteure zur Krisenbewältigung bestimmt,
  • das Vorgehen bei der Alarmierung der Behörden je nach den unterschiedlichen Szenarien und zur Information der Öffentlichkeit regelt,
  • legt die Notfallmaßnahmen, die entsprechenden Schritte sowie die jeweiligen Verantwortlichen und Akteure fest.

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