Zweck des Plans
Der Regierungsplan „Grippepandemie“ beschreibt die Gesamtheit der zu ergreifenden Maßnahmen, wenn eine Grippe- und/oder Vogelgrippepandemie bei Mensch und Tier aufzutreten droht.
Bei einer Grippepandemie handelt es sich um eine besondere Form der Grippe beim Menschen, die infolge einer adaptiven Mutation des Vogelgrippevirus oder durch Reassortierung des Influenzavirus A, die eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ermöglichen würde, weltweit auftreten kann.
Der Begriff „Vogelgrippe“ (Vullegripp) bezeichnet eine in der ganzen Welt verbreitete Krankheit, die alle Vogelarten, ob wild lebende oder Haustiere, befallen kann. Sie kann auch andere Tierarten betreffen, wie Schweine, Katzen oder Pferde.
Der Regierungsplan definiert
- die Planung und Vorbereitung,
- die Überwachung und Prävention,
- die Maßnahme und die entsprechende Bewältigung der Folgen die sich angesichts des wachsenden Risikos einer Grippepandemie, die durch das A/H5N1-Virus verursacht werden könnte, als jeweils angemessen erweisen.
Im Rahmen einer Krise wird im Zentrum für Kommunikationswesen der Regierung (Centre de communications du gouvernement) ein Krisenzentrum (Centre de crise) eingerichtet. Es bildet die Plattform für die ressortübergreifende Arbeit und ist für die politische, strategische und operative Leitung zuständig.
Ziele
Ziel des Plans ist es,
- die Ausbreitung der Vogelgrippe bei Tieren zu stoppen oder zumindest zu verzögern, um das Risiko einer Tier-zu-Mensch-Übertragung einzudämmen,
- die Ausbreitung einer Grippepandemie zu stoppen oder zumindest zu verlangsamen, um so die Anzahl der Krankheitsfälle gering zu halten und deren Anstieg hinauszuzögern, bis spezifische Impfstoffe entwickelt worden sind,
- die bestmögliche medizinische Behandlung zu gewährleisten,
- die Bewältigung der Folgen zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Sozioökonomie und Verkehr, um so die Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens sowie der nationalen und internationalen Mobilität zu sicherzustellen.
Um die Risiken zu meistern, sind im Plan eine ständige Überwachung auf allen Ebenen und eine fortlaufende ressortübergreifende Analyse vorgesehen. Hinsichtlich der Ausarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen legt der Plan Folgendes fest:
- ressortübergreifende Koordinierung,
- Koordinierung zwischen öffentlichem und Privatsektor,
- Abstimmung mit den Maßnahmen der Nachbarländer.
Information und Kommunikation
Die Information und Kommunikation der Regierung obliegen dem Amt für Krisenkommunikation. Die Öffentlichkeit wird durch die Regierung sowie über die Internetseite www.infocrise.lu über die Lage und ihre Entwicklung informiert.
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