Notfallplan im Falle von extremen Wetterereignissen

Im Notfallplan (Plan d'intervention d'urgence, PIU) im Falle von extremen Wetterereignissen sind die Präventiv- und Schutzmaßnahmen sowie die Alarmverfahren bei Wetterwarnungen festgelegt.

Wetterwarnungen

Notfallsituationen im Falle von extremen Wetterereignissen sind Situationen, die sich aus extremen Wetterphänomenen ergeben, die wesentliche Störungen mit sich bringen können, welche eine Gefahr für die lebenswichtigen Interessen oder die wesentlichen Bedürfnisse eines Teils des Landes oder des ganzen Landes bzw. der Bevölkerung des Großherzogtums darstellen.

Folgende Wetterereignisse der Stufen Orange und Rot wurden im Notfallplan als meteorologische Notfallsituation zurückbehalten:

  • Sturmböen;
  • Schneefälle oder Eisregen;
  • Gewitter;
  • sehr hohe Temperaturen / extrem hohe Temperaturen (Hitze);
  • sehr niedrige Temperaturen / extrem niedrige Temperaturen (Kälte);
  • Regenfälle.

Ziele

Die Ziele des Unwetterplans sind:

  • die für die Krisenbewältigung zuständigen Organe zu bestimmen;
  • die Präventiv- und Schutzmaßnahmen festzulegen;
  • die Verfahren zur Alarmierung der Behörden und zur Information der Öffentlichkeit im Notfall einzuführen.

Für die Ausführung des Plans, der unter der Leitung des Hochkommissariats für nationale Sicherheit (Haut-Commissariat à la protection nationale, HCPN) erarbeitet wurde, sind der Premierminister, der Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen und der Minister für innere Angelegenheiten zuständig.

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