Plan „Massenanfall von Verletzten”

Der Plan „Massenanfall von Verletzten” legt die nationalen Maßnahmen für die Bewältigung von Zwischenfällen mit einem Massenanfall von Verletzten auf dem Staatsgebiet des Großherzogtums Luxemburg fest.

Die konkreten Maßnahmen werden zu gegebener Zeit von den für die nationale Sicherheit zuständigen Behörden beschlossen, der Öffentlichkeit bekanntgegeben und von den zuständigen Behörden und Dienststellen umgesetzt.

Ziele

Die Ziele des vom Regierungsrat am 24. Juli 2015 verabschiedeten Plans sind:

  • die Bedingungen für die Auslösung des Plans zu bestimmen;
  • die Modalitäten für die Aktivierung der Krisenstäbe zu definieren;
  • die Einsatzmaßnahmen sowie die entsprechenden Schritte festzulegen;
  • die Verfahren zur Alarmierung im Notfall einzuführen.

Er sieht die Rettungsverfahren im Notfall vor, um den Folgen vorzubeugen, die sich aus Situationen ergeben, die einen Massenanfall von Verletzten mit sich bringen oder mit sich bringen können, sowie der Gefahr von wesentlichen Störungen, welche eine Bedrohung für die lebenswichtigen Interessen oder die wesentlichen Bedürfnisse eines Teils des Landes oder des ganzen Landes bzw. der Bevölkerung des Großherzogtums darstellen.

Im Hinblick auf die Vielzahl von möglichen Zwischenfällen, die unterschiedliche Auswirkungen und Folgen haben können, gibt der Notfallplan den für seine Ausführung zuständigen Behörden und Personen die nötigen Instrumente an die Hand, um angemessen und flexibel auf die Ereignisse reagieren und die Bürger bzw. die betroffenen Sektoren, ihre lebenswichtigen Interessen und die nationalen wirtschaftlichen Interessen bestmöglich schützen zu können.

Alle anderen Ministerien, Behörden und staatlichen Stellen müssen unter Einsatz aller verfügbaren Mittel im Hinblick auf die Umsetzung des Plans zusammenarbeiten.

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