Akteure und Verwaltungsorgane

Für die Ausführung des Plans, der unter der Leitung des Hochkommissariats für nationale Sicherheit (Haut-Commissariat à la protection nationale, HCPN) erarbeitet wurde, sind der Premierminister und der Minister für Wirtschaft zuständig. Alle anderen Ministerien, Behörden und staatlichen Stellen müssen unter Einsatz aller verfügbaren Mittel im Hinblick auf die Umsetzung des Plans zusammenarbeiten.

Eine Notfallsituation bezeichnet die Situation eines erheblichen Ausfalls der Energieversorgung, die sich aus einem größeren Störfall oder einem Angriff ergibt, die wesentliche Störungen bzw. die Nichtverfügbarkeit der Energieversorgungssysteme mit sich bringen können, welche eine Gefahr für die lebenswichtigen Interessen oder die wesentlichen Bedürfnisse eines Teils des Landes oder des ganzen Landes bzw. der Bevölkerung des Großherzogtums darstellen.

Die Kenntnisnahme eines größeren Störfalls oder eines Angriffs in Bezug auf die Energieversorgung seitens der für die Krisenbewältigung zuständigen Organe erfolgt in der Regel durch die Analyse von auf nationaler Ebene verfügbaren Informationen oder durch internationale Informationsübermittlung.

Sobald ein Betreiber/Eigentümer des Versorgungsnetzes von einem größeren Störfall oder Angriff erfährt, wird die Stelle zur Beurteilung der Gefahr eines Energieausfalls (Cellule d’évaluation du risque de rupture, CERR) alarmiert, welche die verfügbaren Informationen beurteilt.

Handelt es sich um einen Störfall oder Angriff, der erhebliche Auswirkungen haben kann, wird der Hochkommissar für nationale Sicherheit alarmiert, welcher den Premierminister informiert, damit dieser entscheidet, ob der Krisenstab aktiviert werden muss.

Krisenstab

Der Krisenstab (Cellule de crise, CC) wird vom Premierminister aktiviert, wenn eine Krise bevorsteht oder eintritt.

Er verfügt, koordiniert und überwacht die Ausführung aller Maßnahmen zur Bewältigung der Krise und ihrer Auswirkungen bzw. zur Wiederherstellung des Normalzustandes.

Er bereitet die anstehenden Entscheidungen vor und legt sie der Regierung zur Genehmigung vor.

Im Falle eines Einsatzes vor Ort erweitert sich seine Aufgabe um die Koordinierung und Kontrolle der Ausführung dieses Einsatzes.

Im Rahmen einer Notsituation setzt sich der Krisenstab mindestens aus folgenden Personen zusammen:

  • dem Hochkommissar für nationale Sicherheit;
  • dem Generaldirektor der Polizei;
  • dem Direktor des luxemburgischen Nachrichtendienstes;
  • dem Generalstabschef der Armee;
  • dem Direktor der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises);
  • dem Direktor des Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps (CGDIS);
  • dem Direktor des Amtes für Krisenkommunikation (Service de la communication de crise);
  • dem Regierungskommissar für Energiefragen;
  • dem Generaldirektor von Creos Luxembourg S.A.

Der Krisenstab ist während der gesamten Dauer der Krise bis zur Wiederherstellung des Normalzustands tätig.

„Operative“ Stelle

Der Krisenstab kann eine „operative“ Stelle u. a. mit der Ausführung, Umsetzung und Beaufsichtigung der angeordneten Maßnahmen und Handlungen beauftragen.

Stelle zur Beurteilung der Gefahr eines Energieausfalls (CERR)

Im Hinblick auf die Krisenbewältigung bei einem Energieausfall ist es Aufgabe der CERR, die Entwicklung der Lage zu verfolgen und den Krisenstab darüber zu informieren. Die CERR setzt sich aus Experten zusammen und veranlasst eine Beurteilung der Lage und eine verstärkte Überwachung im Vorfeld einer etwaigen Aktivierung des Krisenstabs.

Stelle für Kommunikation/Information (CCI)

Die Stelle für Kommunikation/Information (Cellule communication/information, CCI) ist mit der Kommunikation und Information der Medien und Bürger beauftragt.

Für die horizontale Koordinierung der Organisation der externen Kommunikation ist das Amt für Krisenkommunikation (Service de la communication de crise) zuständig.

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