Vogelgrippe bei Tieren

Welche Tierarten sind von der Vogelgrippe betroffen?

Geflügeltiere, vor allem Hühner und Truthühner, sind sehr anfällig für das Virus. Ebenfalls anfällig sind Wachteln, Fasane und Rebhühner.

Als Krankheitsüberträger können Wild- und Zugvögel, vor allem Enten, Gänse, Schwäne, Storche, Kormorane, Raubvögel usw. eine Rolle spielen.

Schwimmvögel wie Enten und Gänse sind weniger anfällig für die Vogelgrippe, können das Virus jedoch als gesunde Träger verbreiten. Das Gleiche gilt auch für Tauben.

Zier- und Hausvögel, wie Psitacciformes und Kanarienvögel, sind nicht sehr anfällig für die Krankheit.

Bei den Säugetieren wird vor allem das Schwein als Virusträger beschrieben, der jedoch keine Krankheitssymptome aufweist. Im schlimmsten Fall könnte das für verschiedene Subtypen der Vogelgrippe anfällige Schwein als „Genmixer“ fungieren und somit ein Risiko im Hinblick auf die Übertragung der Krankheit auf den Menschen darstellen.

Es ist nicht auszuschließen, dass sich in Ausnahmefällen auch Katzen mit dem H5N1-Subtyp infizieren können; einige Fälle von infizierten Katzen belegen dies. Doch selbst wenn eine Katze infiziert ist, ist bis jetzt nicht erwiesen, dass diese das Virus auch auf den Menschen übertragen kann.

Wie wird das Vogelgrippevirus bei Tieren übertragen?

Die Übertragung des Vogelgrippevirus erfolgt hauptsächlich

  • über die Luft;
  • durch direkten Kontakt mit Atemwegssekreten und Exkrementen kranker Tiere;
  • dadurch, dass Tiere verseuchten Stoffen und Gegenständen (Nahrungsmittel, Wasser, Material und Kleidung) ausgesetzt sind.

Welche Vogelgrippeviren sind hoch pathogen?

Bei den Vögeln sind mehr als hundert Vogelgrippesubtypen bekannt. Ausgelöst wird die Vogelgrippe durch das Influenzavirus (Grippevirus) vom Typ A, zu dem 16 H-Subtypen und 9 N-Subtypen gehören. Gering pathogene Vogelgrippeviren können zu jedem der 16 H-Subtypen gehören, während hoch pathogene Viren nur zu den H5- oder H7-Subtypen gehören können. Für die derzeitigen Tierseuchen und Todesfälle bei Menschen ist der besonders virulente H5N1-Subtyp verantwortlich.

Welche Länder und Erdteile sind von der Vogelgrippe beim Tier betroffen?

Zu den betroffenen Erdteilen gehören Asien, Europa und Afrika, wobei die Vogelgrippe beim Tier zuerst und massiv in Asien aufgetreten ist.

Was sind die Risiken im Hinblick auf ein Einschleppen des Vogelgrippevirus nach Luxemburg?

Es sind hauptsächlich vier Möglichkeiten zu berücksichtigen:

  • sofern sie aus betroffenen Gebieten kommen, können Zugvögel ein Risiko für das Einschleppen des Virus darstellen;
  • illegale Importe von lebenden Vögeln aus den von der Vogelgrippe betroffenen Ländern;
  • Vogelerzeugnisse aus Ländern, in denen das Virus grassiert, z.B.:
    • Geflügelfleisch, Eier;
    • Erzeugnisse auf Geflügelfleischbasis;
    • Vogeltrophäen, Vogelfedern usw.
  • Material und Gegenstände, die mit kranken Tieren in Berührung gekommen sind.

Um solche illegalen Importe zu verhindern, wurden am Flughafen Findel die Kontrollen für Passagiere aus Vogelgrippe-Risikogebieten verschärft.

Es muss zurzeit an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen appelliert werden, um zu verhindern, dass das Vogelgrippevirus nach Luxemburg eingeschleppt wird.

Reagiert das Vogelgrippevirus auf Kälte oder Hitze?

Die Lebensdauer des Vogelgrippevirus ändert sich je nach Witterungsverhältnissen. In kalter und feuchter Umgebung ist es aktiver als unter warmen und trockenen Verhältnissen. Bei einer Temperatur von 4 °C beträgt die Widerstandsfähigkeit des Virus 35 Tage, bei 20 °C hingegen nur sieben.

Am aktivsten ist das Virus von November bis März. (Quelle: Internationales Tierseuchenamt [OIE])

Welche Lebensdauer hat das Vogelgrippevirus in Tierexkrementen?

Die Lebensdauer des Vogelgrippevirus hängt von den Witterungsverhältnissen ab. In kalter und feuchter Umgebung ist es aktiver als unter warmen und trockenen Verhältnissen.

Was sind die klinischen Symptome der Vogelgrippe bei Vögeln?

Bei Geflügel

Die Krankheit kann derart blitzartig verlaufen, dass der Tod ohne erkennbare klinische Symptome eintritt.

Die am häufigsten beobachteten klinischen Symptome sind:

  • Appetitverlust,
  • Schwäche,
  • starker Legerückgang,
  • geschwollener Kopf und geschwollene Nebenhöhlen,
  • Tränen,
  • Anschwellen von Kamm und Kehllappen,
  • Atemstörungen.

Der Subtyp H5N1 des Vogelgrippevirus ist sehr aggressiv und kann bei Geflügel binnen 48 Stunden zu einer Sterblichkeit von fast 100% führen.

Bei Schwimmvögeln

Die Symptome sind weniger charakteristisch ausgeprägt und treten nicht so akut auf. Im Allgemeinen überwiegen nervöse Symptome.

Bei einem Geflügel- oder Schwimmvogelbestand besteht bei folgenden Anzeichen die Gefahr einer Vogelgrippeinfektion:

  • Rückgang des Futterverbrauchs um mehr als 20%;
  • Sterblichkeitsrate von mehr als 3% pro Woche;
  • Legerückgang um mehr als 20%.

Da jedoch sowohl die klinischen Symptome als auch der Krankheitsverlauf von Fall zu Fall verschieden sein können, ist eine Labordiagnose unerlässlich.

Darf man wilde Wasservögel füttern (Enten, Gänse, Schwäne)?

Allgemein wird zurzeit davon abgeraten, wilde Wasservögel zu füttern. Durch diese Maßnahme soll der direkte Kontakt mit den Tieren sowie deren Exkrementen soweit wie möglich verhindert werden.

In den Fällen, wo das Füttern der Vögel unerlässlich ist, sollte das Futter auf die Wasseroberfläche und nicht auf das Ufer geworfen werden, damit durch Vogelexkremente bereits verunreinigte Stellen nicht zusätzlich verschmutzt werden.

Im Winter sollten die Tiere nur bei großer Kälte gefüttert werden. Bei übertriebener Fütterung verlieren wilde Wasservögel unter Umständen die Fähigkeit, sich selbst Nahrung zu beschaffen.

Daneben gibt es einige allgemeine Argumente gegen das Füttern vom Enten und Schwänen:

  • zum einen werden Wasserflächen mit geringerem Volumen durch das hineingeworfene Futter schnell verschmutzt, zum andern verlieren die Vögel die Fähigkeit, sich ihr Futter selbst zu suchen,
  • Vögel können sich an schlecht unterhaltenen Futterstellen mit zahlreichen Erregern infizieren,
  • Vögel scheiden dauernd alle möglichen Keime aus.

Nach jedem Kontakt mit wilden Vögeln oder deren Exkrementen wird dringend geraten, die elementaren Hygieneregeln zu beachten und sich die Hände mit Wasser und Seife zu waschen.

Stellen Zugvögel eine Bedrohung für Luxemburg dar?

Die Zugzeit findet zweimal im Jahr statt, von Süden nach Norden im Frühjahr und von Norden nach Süden im Herbst.

Im Frühjahr beginnt die Zugzeit im Allgemeinen Ende Februar und endet bei den allermeisten Zugvögeln um Mitte Mai. Im Herbst beginnt sie um Mitte September und endet normalerweise um Mitte Dezember.

Ornithologen gehen davon aus, dass Luxemburg nicht auf einer Hauptzugroute liegt. Wasserzugvögel, die unser Land überqueren, können dennoch eine Gefahr für das Einschleppen des Virus darstellen, wenn sie aus kontaminierten Gebieten kommen.

Kann man Geflügel gegen H5N1 impfen?

Gemäß den Empfehlungen der Europäischen Kommission und dem Abkommen der EU-Veterinärexperten vom 22. Februar 2006 über die Zulassung der vorbeugenden Impfung, sind Frankreich und die Niederlande die ersten zwei Länder, die sich an einem Pilotprojekt zur Impfung bestimmter Geflügelarten beteiligt haben. Seitdem hat die Europäische Kommission anderen Ländern auf Anfrage hin erlaubt, sich an Impfkampagnen gegen die Vogelgrippe zu beteiligen. Bei einer später erfolgenden wissenschaftlichen Auswertung können Schlussfolgerungen hinsichtlich der Vor- und Nachteile einer derartigen vorbeugenden Impfkampagne gezogen werden.

Falls geimpfte Geflügeltiere sich mit dem Vogelgrippevirus infiziert hätten, würden bei ihnen weniger, wenn überhaupt klinische Symptome der Krankheit auftreten. Andererseits würden sie das Vogelgrippevirus jedoch weiterhin ausscheiden und somit eine Infektionsquelle für Mensch und Tier darstellen.

Welche Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung der Vogelgrippe gelten zurzeit für Geflügelzuchtbetriebe in Luxemburg?

Die Lage der Vogelgrippe hat sich in den letzten Monaten in Europa weitgehend beruhigt. In Südostasien, in Ägypten und einigen anderen Ländern in Afrika ist diese hochansteckende Krankheit beim Geflügel weiterhin verantwortlich für hohe Todesraten im Geflügelsektor. Sie hat beim Menschen durch direkten, intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel vereinzelt Todesfälle hervorgerufen.

Mit dem Beginn der wärmeren Jahreszeit treten in Europa die großen Frühjahrsvogelzüge auf, die gegebenenfalls das Virus der Vogelgrippe weiterverbreiten können. In enger Zusammenarbeit überwachen die Administration des services de secours (Veterinärverwaltung) und die Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga (Luxemburger Natur- und Vogelschutzliga) den sanitären Stand dieser Zugvögel mittels Laboruntersuchungen. Die Wildvogelzüge über Luxemburg ziehen sich normalerweise bis Ende April hin.

  • Während dieser Zeit gelten für das Hausgeflügel folgende Vorsichtsmaßnahmen:
  • jeden Kontakt des Hausgeflügels mit den Wildvögeln, insbesondere den Wasservögeln, vermeiden.
  • Futter und Trinkwasser im Geflügelstall verabreichen; wenn außerhalb des Stalles, dann diese zumindest gegen Wildvögel abschirmen.
  • den Ankauf von Geflügel nur bei anerkannten Züchtern tätigen, wo eine amtliche Gesundheitszertifizierung vorliegt.
  • den Gesundheitszustand des Geflügels genauestens überwachen und bei Krankheitszeichen einen Tierarzt kontaktieren.
  • Geflügelansammlungen sowie Geflügelausstellungen sollen nur unter Veterinäraufsicht geschehen.

Beim Auffinden von mehreren toten Wildvögeln auf begrenztem Raum ist es angebracht, die Administration des services de secours (Notdienst) unter der Telefonnummer 112 anzurufen.

Es ist noch kein Fall von Vogelgrippe in Luxemburg festgestellt und bis dato bei allen Laboranalysen keine Vogelgrippe nachgewiesen worden.

Zusätzliche Informationen sind bei der Veterinärverwaltung unter den Telefonnummern 247-82539 und 247-83533 erhältlich.

Welche Vorbeugemaßnahmen können verhindern, dass das Vogelgrippevirus in einen Geflügelstall eingeschleppt wird?

Allgemein gesehen, sind gute Hygienezustände im Betrieb die erste Maßnahme, um das Einschleppen des Virus zu verhindern.

Dabei sind folgende Mindestmaßnahmen zu beachten:

  • Einrichten von Fußbecken mit einem Desinfektionsmittel an den Zu- und Ausgängen der Geflügelställe;
  • Benutzung von Hygieneschleusen und Betriebskleidung;
  • Zugangsverbot zu den Geflügelställen für alle fremden Personen;
  • Führen eines Registers sämtlicher Personen, die die Geflügelställe betreten.

Im Falle einer Stallfpflicht für Hausgeflügel, gelten diese Maßnahmen dann auch für Tauben?

Die Maßnahmen in Bezug auf Stallpflicht betreffen allgemein nur Geflügel, Gänse und Enten.

Können sich Hunde mit der Vogelgrippe infizieren?

Bis heute wurde kein Fall eines mit dem Vogelgrippevirus infizierten Hundes belegt. Dies heißt jedoch nicht, dass es bei Auftreten der Vogelgrippe nicht nötig ist, in Risikogebieten auf seinen Hund unter Aufsicht zu halten. Darüber hinaus wird daran erinnert, dass Hunde an der Leine zu führen sind, um jeden unnötigen Kontakt mit toten Vögeln zu vermeiden.

Ist eine Katze, die einen Vogel fängt, gefährdet?

Auch wenn sich bereits Katzen mit dem Vogelgrippevirus infiziert haben, ist nicht bekannt, dass sie sehr anfällig für die Infektion sind. Katzen fangen im Allgemeinen Sperlingsvögel, die, wie Singvögel überhaupt, wenig anfällig für das Vogelgrippevirus sind. Außerdem fressen Katzen im Prinzip keine Vogelkadaver.

Muss man seinen Hund oder seine Katze unter Aufsicht halten?

Bislang wurde kein Fall von Vogelgrippe in Luxemburg entdeckt. Es besteht demnach zurzeit für Haustiere wie für Menschen keine unmittelbare Gefahr.

Allgemein ist daran zu erinnern, dass Hunde an der Leine zu führen sind, um jeden unnötigen Kontakt mit toten Vögeln zu vermeiden.

Bei einem Auftreten der Vogelgrippe in Luxemburg ist es dringend erforderlich, dass Katzen und andere Haustiere in den Risikogebieten im Haus unter der Aufsicht ihres Besitzers gehalten werden.

Gibt es schnelle Diagnosetests, um die Krankheit beim Tier festzustellen?

Es gibt Tests, mit denen eine Vogelgrippeinfektion bei Tieren schnell festgestellt werden kann. Eingehendere Laboruntersuchungen sind jedoch notwendig, um den genauen Virustyp zu ermitteln.

Betrifft die Vogelgrippe ausschließlich Tiere?

Die Vogelgrippe ist eine weltweit verbreitete Tierkrankheit, die seit mehr als einem Jahrhundert bekannt ist. Ausgelöst wird sie durch das Influenzavirus vom Typ A, das alle Vogelarten und daneben auch einige andere Tierarten befallen kann.

Seitdem die Vogelgrippe 1997 in Hongkong auch bei Menschen festgestellt worden ist, weiß man, dass das Vogelgrippevirus unter außergewöhnlichen Umständen auch Personen infizieren kann.

Die Übertragung des Vogelgrippevirus vom Tier auf den Menschen erfolgt dabei über die Luft, und zwar vor allem wenn es in geschlossenen Räumen zu engen, lang anhaltenden und wiederholten Kontakten mit Atemwegssekreten oder Exkrementen von infizierten Tieren kommt, oder wenn eine Person verseuchten Oberflächen oder Materialien ausgesetzt ist.

Was passiert, wenn in Luxemburg der erste Fall von Vogelgrippe entdeckt wird?

Nach Entdecken des Vogelgrippevirus in Luxemburg werden die zuständigen Behörden umgehend alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen.

Folgende Sofortmaßnahmen wurden auf Gemeinschaftsebene für den Fall der Infektion eines Wildvogels mit dem H5N1-Virus vorgesehen:

  • eine besondere „Schutzzone“ im Umkreis von 3 km um den Fundort des Vogelkadavers wird für eine Dauer von 21 Tagen eingerichtet;
  • ergänzt wird diese durch die Einrichtung einer „Überwachungszone“ im Umkreis von 10 km (einschließlich der Schutzzone) um den Fundort des Vogelkadavers, dies für eine Dauer von 30 Tagen.

Welche Maßnahmen gelten in den in einem Umkreis von 3 km eingerichteten Schutzzonen?

Im Prinzip gelten folgende Maßnahmen (während mindestens 21 Tagen):

  • Ermittlung und Erfassung sämtlicher Geflügelfarmen;
  • regelmäßige Besuche des Veterinärinspektors in allen gewerblichen Betrieben;
  • Stallpflicht für sämtliche Geflügeltiere und sonstige in Gefangenschaft gehaltene Tiere, außer bei abweichenden Sonderregelungen;
  • Absonderung für Katzen;
  • Beaufsichtigung von Hunden;
  • Verbot, wilde Wasservögel zu füttern;
  • Einsammeln der toten Vögel durch den Notdienst;
  • Laboruntersuchung aller tot aufgefundenen Wildvögel;
  • Verkehrseinschränkung in der Schutzzone;
  • Einwohner der Schutzzone und Personen, die sich vorübergehend in der Schutzzone aufhalten, müssen eine Desinfektionsanlage passieren, um die Zone mit ihren Fahrzeugen wieder verlassen zu können;
  • Verbot von Messen, Märkten und Ausstellungen;
  • Verbot der Jagd auf Wildvögel.

Welche Maßnahmen gelten innerhalb der Schutzzone von 3 km für Geflügelbesitzer?

Folgende Maßnahmen gelten während einer Dauer von mindestens 21 Tagen.

Geflügelbesitzer:

  • müssen nach Möglichkeit für ihr Geflügel die Stallpflicht einhalten;
  • müssen jeglichen Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln verhindern;
  • dürfen, außer mit Genehmigung der Veterinärverwaltung, kein Geflügel aus der Schutzzone verbringen;
  • sind verpflichtet, an den Zu- und Ausgängen der Geflügelställe Desinfektionseinrichtungen aufzustellen;
  • dürfen, außer mit Genehmigung der Veterinärverwaltung, keinen Mist und keine Gülle aus den Geflügelställen auf die Felder ausbringen;
  • dürfen Eier nur mit Genehmigung der Veterinärverwaltung aus der Schutzzone verbringen;
  • müssen Freilandgeflügel vor der Schlachtung von einem amtlichen Tierarzt untersuchen lassen;
  • müssen einen hygienischen Umgang mit Eiern und Geflügelfleisch aus der Schutzzone gewährleisten.

Welche Maßnahmen gelten innerhalb der Überwachungszonen von 10 km?

Grundsätzlich gelten folgende Maßnahmen (während einer Dauer von mindestens 30 Tagen):

  • Ermittlung sämtlicher Geflügelfarmen;
  • Verbot, Wildvögel zu füttern;
  • Zusammenbringen und Laboruntersuchung aller von den Verantwortlichen des Notdienstes eingesammelten toten Wildvögel;
  • Verbot von Messen, Märkten und Ausstellungen;
  • Verbot der Jagd auf Wildvögel.

Welche Maßnahmen gelten für die Geflügelbesitzer in einer Überwachungszone von 10 km?

Folgende Maßnahmen gelten während einer Dauer von mindestens 30 Tagen.

Geflügelbesitzer:

  • müssen nach Möglichkeit für ihr Geflügel die Stallpflicht einhalten;
  • müssen jeglichen Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln verhindern;
  • dürfen Geflügel nur mit Genehmigung des zuständigen Veterinärinspektors aus der Überwachungszone verbringen;
  • dürfen Geflügelfleisch nur mit Genehmigung des zuständigen Veterinärinspektors aus der Überwachungszone verbringen;
  • sind verpflichtet, an den Zu- und Ausgängen der Geflügelställe Desinfektionseinrichtungen aufzustellen;
  • dürfen, außer mit Genehmigung der Veterinärverwaltung, keinen Mist und keine Gülle aus den Geflügelställen auf die Felder ausbringen;
  • müssen Freilandgeflügel vor der Schlachtung von dem zuständigen Veterinärinspektor untersuchen lassen.

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