Verhaltensweisen

Welche Verhaltensweisen sind bei Wachsamkeitsstufe Orange - „sehr hohe Temperaturen (Hitze)” an den Tag zu legen?

Welche Verhaltensweisen sind bei Wachsamkeitsstufe Orange - „sehr hohe Temperaturen (Hitze)” an den Tag zu legen?

Im Falle des Phänomens „hohe Temperaturen (Hitze)” wird die Stufe Orange (sehr hohe Temperaturen (Hitze)) bei Temperaturen zwischen 33°C und 35°C mit einer Durchschnittstemperatur von 23°C ausgerufen.

Folgende Verhaltensweisen sind von der Bevölkerung an den Tag zu legen:

  • schließen Sie tagsüber die Rollläden, Vorhänge und Fenster und lüften Sie nachts;
  • trinken Sie über den Tag verteilt viel Wasser (1,5 l pro Tag);
  • vermeiden Sie es, während der wärmsten Stunden (11.00 bis 21.00 Uhr) hinauszugehen;
  • tragen Sie draußen eine Kopfbedeckung;
  • tragen Sie luftige Kleidung;
  • beschränken Sie Ihre körperlichen Tätigkeiten;
  • bleiben Sie mit den besonders gefährdeten Personen aus Ihrem Umfeld in Kontakt. Begleiten Sie sie an einen kühlen Ort.

Mehr zu diesem Thema entnehmen Sie der Internetseite www.sante.public.lu.

Wird im Falle von extrem niedrigen Temperaturen an die Versorgung der Obdachlosen gedacht?

Ja. Seit dem Winter 2001/2002 veranstaltet die Regierung die „Wanteraktioun” (Winteraktion), mit der verhindert werden soll, dass Obdachlose in der Kälte erfrieren.

Für die Koordination der „Wanteraktioun” ist das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion zuständig, und es geht darum, die grundlegenden Bedürfnisse der Obdachlosen (nächtliche Unterkunft, Essen und Körperhygiene) zu befriedigen und die üblichen Dienste und Maßnahmen zugunsten der Obdachlosen zu ergänzen.

Die Winteraktion beginnt in der Regel am 1. Dezember und endet am 31. März.

Welche Verhaltensweisen sind bei Wachsamkeitsstufe Orange - „stürmischer Wind” an den Tag zu legen?

Im Falle des Phänomens „Sturmböen” wird die Stufe Orange ( stürmischer Wind) bei stürmischem Wind mit einer Geschwindigkeit zwischen 90 Km/Stunde und 110 Km/Stunde ausgerufen.

Folgende Verhaltensweisen sind von der Bevölkerung an den Tag zu legen:

  • beschränken Sie Ihre Fahrten auf das Notwendigste;
  • begrenzen Sie Ihre Geschwindigkeit auf der Straße, vor allem wenn Ihr Fahrzeug oder Anhänger windanfällig ist;
  • gehen Sie nicht im Wald spazieren;
  • achten Sie in der Stadt auf etwaige herabfallende Gegenstände;
  • verstauen oder befestigen Sie windanfällige Gegenstände oder Gegenstände, die beschädigt werden könnten, wie Gartenmöbel, Sonnenschirme usw.;
  • steigen Sie nicht auf ein Dach.

Welche Verhaltensweisen sind bei Wachsamkeitsstufe Orange - „mäßige Schneefälle oder mäßiger Eisregen” an den Tag zu legen?

Im Falle des Phänomens „Schneefälle oder Eisregen” wird die Stufe Orange (mäßige Schneefälle oder mäßiger Eisregen) bei

  • Schneefällen zwischen 5 und 15 cm in 12 Stunden
  • oder mäßigem Eisregen von weniger als 1L/m2 in 12 Stunden ausgerufen.

Folgende Verhaltensweisen sind von der Bevölkerung an den Tag zu legen:

  • seien Sie bei Ihren Fahrten sehr vorsichtig;
  • nutzen Sie vorrangig den öffentlichen Personennahverkehr;
  • erkundigen Sie sich auf www.cita.luüber die Straßenverkehrsbedingungen;
  • beachten Sie etwaige Verkehrseinschränkungen und Umleitungen;
  • behindern Sie nicht die Räumfahrzeuge auf den Straßen und Autobahnen, vor allem nicht indem Sie Ihr Fahrzeug neben den Verkehrswegen abstellen;
  • schützen Sie sich vor Stürzen;
  • befreien Sie den Bürgersteig vor Ihrem Haus von Schnee, streuen Sie Salz und vermeiden Sie eine Verstopfung der Wasserablaufschächte.

Welche Verhaltensweisen sind bei Wachsamkeitsstufe Orange - „schwere Gewitter” an den Tag zu legen?

m Falle des Phänomens „Gewitter” wird die Stufe Orange (schwere Gewitter) bei

  • Sturmböen zwischen 90 Km/Stunde und 110 Km/Stunde
  • oder schweren Regenfällen zwischen 25 und 35 L/Stunde oder Hagelkörnern von 1 bis 3 cm ausgerufen.

Folgende Verhaltensweisen sind von der Bevölkerung an den Tag zu legen:

  • bringen Sie windanfällige Gegenstände (Gartenmöbel, Sonnenschirme usw.) in Sicherheit, wenn ein Gewitter aufzieht ;
  • suchen Sie nicht unter Bäumen und schon gar nicht unter einem alleinstehenden Baum Schutz;
  • wenn Sie sich an einem ungeschützten Ort befinden, gehen Sie so tief wie möglich mit zusammengestellten Füßen und dem Kopf zwischen den angewinkelten Armen auf die Knie gedrückt in die Hocke;
  • vermeiden Sie Waldspaziergänge;
  • vermeiden Sie die Nutzung Ihres Festnetzanschlusses und von elektronischen Geräten;
  • melden Sie Brände, die sie bemerken, schnellstmöglich.

Welche Verhaltensweisen sind bei Wachsamkeitsstufe Orange - „sehr niedrige Temperaturen (Kälte)” an den Tag zu legen?

Im Falle des Phänomens „niedrige Temperaturen (Kälte)” wird die Stufe Orange (sehr niedrige Temperaturen (Kälte) bei Temperaturen zwischen -11°C und -15°C ausgerufen.

Folgende Verhaltensweisen sind von der Bevölkerung an den Tag zu legen:

  • bleiben Sie nicht zu lange der Kälte und dem Wind ausgesetzt;
  • ziehen Sie sich warm und mit mehreren Lagen an, wobei die äußere Lage wind- und wasserfest sein sollte, und schützen Sie Ihren Kopf und Ihre Hände;
  • behalten Sie keine feuchte Kleidung an;
  • nehmen Sie warme Getränke zu sich;
  • meiden Sie Alkohol;
  • lüften Sie selbst im Winter einige Minuten lang Ihre Wohnung;
  • bleiben Sie mit den besonders gefährdeten Personen aus Ihrem Umfeld in Kontakt.

Welche Verhaltensweisen sind bei Wachsamkeitsstufe Orange - „Starkregen” an den Tag zu legen?

Im Falle des Phänomens „Regenfälle” wird die Stufe Orange (Starkregen) bei Starkregen

  • zwischen 31 und 45 L/m2 in 6 Stunden
  • oder zwischen 41 und 60 L/m2 in 6 Stunden
  • oder zwischen 51 und 80 L/m2 in 24 Stunden ausgerufen.

Folgende Verhaltensweisen sind von der Bevölkerung an den Tag zu legen:

  • Verfolgen Sie kontinuierlich die aktuellen Wettervorhersagen auf der Internetseite www.meteolux.lu
  • Konsultieren Sie die Starkregengefahrenkarten auf map.geoportail.lu um einzuschätzen, ob Ihr Standort betroffen sein könnte.
  • Laden Sie Ihr Handy und (falls vorhanden) eine „Power Bank“, um im Ernstfall das Handy auch ohne Stromzugang wieder aufladen zu können.
  • Vermeiden Sie unter allen Umständen Uferbereiche, überflutete Straßen und Wege (Vorsicht vor Aquaplaning).

In gefährdeten Gebieten

  • Ausgehend vom tiefsten überschwemmungsgefährdetsten Raum nach oben hin: Sichern Sie Ihr Eigentum das beschädigt werden könnte und überwachen Sie aufsteigendes Wasser.
  • Schließen Sie Fenster, Roll- und Klappläden der Etagen die eventuell überschwemmt werden könnten und sichern Sie das Haus von außen mit Sandsäcken, Schalbrettern oder mobilem Hochwasserschutz ab.
  • Stellen Sie sicher, dass die Abflüsse frei sind. Kontrollieren Sie ggfs. die Funktionsfähigkeit ihrer Rückstauklappe.
  • Räumen Sie vorrangig gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe außerhalb des Hochwassergefahrenbereichs.
  • In den Räumen, die am ehesten geflutet werden könnten, nehmen Sie elektrische Geräte vom Stromnetz und stellen Sie die Heizung ab.
  • Informieren Sie sich über die Straßenverhältnisse vor ihrer Abreise.
  • Folgen Sie Umleitungen und beachten Sie gesperrte Straßen.

Welche Verhaltensweisen sind bei Wachsamkeitsstufe Rot - „starker Sturm” an den Tag zu legen?

Im Falle des Phänomens „Sturmböen” wird die Stufe Rot (starker Sturm) bei sehr stürmischem Wind (Orkan) mit einer Geschwindigkeit von mehr als 110 Km/Stunde ausgerufen.

Folgende Verhaltensweisen sind von der Bevölkerung an den Tag zu legen:

  • bleiben Sie wenn möglich zu Hause;
  • falls Sie unbedingt irgendwohin fahren müssen, beschränken Sie sich auf das Notwendigste und versuchen Sie, Waldgebiete zu umfahren;
  • setzen Sie Ihre Angehörigen von Ihrer Abfahrt und Ihrem Zielort in Kenntnis;
  • verstauen oder befestigen Sie windanfällige Gegenstände oder Gegenstände, die beschädigt werden könnten, wie Gartenmöbel, Sonnenschirme usw.;
  • steigen Sie keinesfalls auf ein Dach;
  • melden Sie verletzte Personen unverzüglich dem Notruf 112;
  • melden Sie dem Notruf 112 nur sperrige Gegenstände (Bäume, Äste, Dachziegel), die sich auf den öffentlichen Verkehrswegen befinden.

Welche Verhaltensweisen sind bei Wachsamkeitsstufe Rot - „starke Schneefälle oder starker Eisregen” an den Tag zu legen?

Im Falle des Phänomens „Schneefälle oder Eisregen” wird die Stufe Rot (starke Schneefälle oder starker Eisregen) bei

übermäßigen Schneefällen (mehr als 15 cm in 12 Stunden)
oder starkem Eisregen (mehr als 1L/m2 in 12 Stunden) ausgerufen.

Folgende Verhaltensweisen sind von der Bevölkerung an den Tag zu legen:

  • bleiben Sie wenn möglich zu Hause;
  • unternehmen Sie nur absolut notwendige Fahrten;
  • hören Sie Ihre lokalen Radiosender, falls Sie irgendwohin fahren müssen;
  • erkundigen Sie sich auf www.cita.lu über den Zustand der Straßen;
  • setzen Sie Ihre Angehörigen von Ihrer Abfahrt und Ihrem Zielort in Kenntnis;
  • sorgen Sie für eine Mindestausstattung für den Fall, dass Sie in Ihrem Fahrzeug auf der Straße warten müssen (Ketten, Schaufel, Decken, Lebensmittel usw.);
  • halten Sie sich strikt an etwaige Verkehrseinschränkungen und Umleitungen;
  • schützen Sie sich vor Stürzen;
  • befreien Sie den Bürgersteig vor Ihrem Haus von Schnee, streuen Sie Salz und vermeiden Sie eine Verstopfung der Wasserablaufschächte.

Bei Eisregen:

  • schützen Sie Ihre Wasserleitungen vor Frost;
  • legen Sie Leuchtmittel für den Notfall bereit und legen Sie einen Trinkwasservorrat an.

Welche Verhaltensweisen sind bei Wachsamkeitsstufe Rot - „heftige Gewitter” an den Tag zu legen?

Im Falle des Phänomens „Gewitter” wird die Stufe Rot (heftige Gewitter) bei

  • Sturmböen (Orkan) mit einer Geschwindigkeit von mehr als 110 Km/Stunde
  • oder Regenfällen von mehr als 35 L/Stunde
  • oder Hagelkörnern von mehr als 3 cm ausgerufen.

Folgende Verhaltensweisen sind von der Bevölkerung an den Tag zu legen:

  • vermeiden Sie es, Ihren Aufenthaltsort unnötig zu verlassen;
  • falls Sie unbedingt irgendwohin fahren müssen, halten Sie erforderlichenfalls schnell an einem sicheren Ort;
  • vermeiden Sie die Nutzung Ihres Festnetzanschlusses und von elektronischen Geräten;
  • verstauen oder befestigen Sie windanfällige Gegenstände;
  • vermeiden Sie Aktivitäten im Freien (vor allem auf ebenem Gelände oder in der Nähe von Bäumen, Masten, Antennen, Strommasten und Metallgegenständen). Suchen Sie bis zur Ankündigung einer Besserung der Lage Schutz an einem sichereren geschützten Ort oder ansonsten in Ihrem Auto;
  • in hochwassergefährdeten Gebieten: schützen Sie Ihre Güter schnellstmöglich vor dem Wasser;
  • melden Sie Brände, die sie bemerken, schnellstmöglich.

Welche Verhaltensweisen sind bei Wachsamkeitsstufe Rot - „extrem hohe Temperaturen (Hitze)” an den Tag zu legen?

Im Falle des Phänomens „hohe Temperaturen (Hitze)” wird die Stufe Rot (extrem hohe Temperaturen (Hitze)) bei Temperaturen über 36°C mit einer Durchschnittstemperatur von 23°C ausgerufen.

Folgende Verhaltensweisen sind von der Bevölkerung an den Tag zu legen:

  • schließen Sie tagsüber die Rollläden, Vorhänge und Fenster und lüften Sie nachts;
  • trinken Sie über den Tag verteilt viel Wasser (1,5 l pro Tag);
  • vermeiden Sie es, während der wärmsten Stunden (11.00 bis 21.00 Uhr) hinauszugehen;
  • tragen Sie draußen eine Kopfbedeckung;
  • tragen Sie luftige Kleidung;
  • beschränken Sie Ihre körperlichen Tätigkeiten;
  • benutzen Sie einen Ventilator oder eine Klimaanlage, um sich zu erfrischen;
  • bleiben Sie am besten an einem kühlen oder klimatisierten Ort (Einkaufszentren, Kinos usw.);
  • befeuchten Sie Ihren Körper mehrmals täglich (Zerstäuber, Dusche usw.);
  • bleiben Sie mit den besonders gefährdeten Personen aus Ihrem Umfeld in regelmäßigem Kontakt. Begleiten Sie sie an einen kühlen Ort;

Mehr zu diesem Thema entnehmen Sie der Internetseite www.sante.public.lu.

Welche Verhaltensweisen sind bei Wachsamkeitsstufe Rot - „extrem niedrige Temperaturen (Kälte)” an den Tag zu legen?

Im Falle des Phänomens „niedrige Temperaturen (Kälte)” wird die Stufe Rot (extrem niedrige Temperaturen (Kälte)) bei Temperaturen unter -15°C ausgerufen.

Folgende Verhaltensweisen sind von der Bevölkerung an den Tag zu legen:

  • bleiben Sie aktiv, vermeiden Sie es, am Abend, nachts und in den frühen Morgenstunden hinauszugehen;
  • schützen Sie sich vor Durchzug und plötzlichen Temperaturschocks;
  • ziehen Sie sich warm und mit mehreren Lagen an, wobei die äußere Lage wind- und wasserfest sein sollte, und schützen Sie Ihren Kopf und Ihre Hände;
  • behalten Sie keine feuchte Kleidung an;
  • nehmen Sie warme Getränke zu sich;
  • meiden Sie Alkohol;
  • lüften Sie selbst im Winter einige Minuten lang Ihre Wohnung;
  • sorgen Sie für eine Mindestausstattung für den Fall, dass Sie in Ihrem Fahrzeug auf der Straße warten müssen (warme Getränke, Decken, aufgeladenes Handy usw.) und informieren Sie sich auf www.cita.lu über den Zustand der Straßen;
  • bleiben Sie mit den besonders gefährdeten Personen aus Ihrem Umfeld in regelmäßigem Kontakt.

Welche Verhaltensweisen sind bei Wachsamkeitsstufe Rot - „Dauerregen” an den Tag zu legen?

Im Falle des Phänomens „Regenfälle” wird die Stufe Rot (Dauerregen) bei Dauerregen

  • von mehr als 45 L/m2 in 6 Stunden
  • oder mehr als 60 L/m2 in 12 Stunden
  • oder mehr als 80 L/m2 in 24 Stunden ausgerufen

Folgende Verhaltensweisen sind von der Bevölkerung an den Tag zu legen:

  • Vergewissern Sie sich, dass Sie die Empfehlungen der Warnstufe Orange umgesetzt haben.
  • Bleiben Sie wenn möglich zu Hause und verfolgen Sie kontinuierlich die aktuellen Wettervorhersagen auf der Internetseite www.meteolux.lu.
  • Vermeiden Sie jeglichen unnötigen Aufenthalt in der von extremen Regenfällen betroffenen Region.
  • Falls Sie unbedingt irgendwohin fahren müssen, seien Sie äußerst vorsichtig und setzen Sie Ihre Angehörigen über Ihre Abfahrt und Ihren Zielort in Kenntnis.
  • Folgen Sie Umleitungen und beachten Sie gesperrte Straßen.
  • Vermeiden Sie unter allen Umständen Uferbereiche, überflutete Straßen und Wege (Vorsicht vor Aquaplaning).
  • Ist der Strom ausgefallen oder abgestellt, nutzen Sie batteriebetriebene Geräte wie Ihr Smartphone, ein batteriebetriebenes Radio oder das Autoradio.

In gefährdeten Gebieten

  • In überflutungsgefährdeten Gebieten und selbst in den von Überschwemmungen selten betroffenen Gebieten sollten Sie so bald wie möglich alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um Ihr Eigentum vor steigendem Wasser zu schützen.
  • Halten Sie sich von ungeschützten Hausöffnungen fern.
  • Begeben Sie sich nicht in überschwemmte Räume (Keller, Garagen - Achtung vor Stromschlägen).
  • Im Ernstfall den Sicherungsschalter des Stromnetzes für das gesamte Haus umlegen.
  • Legen Sie eine Taschenlampe und einen Vorrat an Trinkwasser bereit
  • Bleiben Sie ruhig und handeln Sie überlegt; Menschenrettung geht vor Erhaltung von Sachwerten.
  • Erleichtern Sie die Arbeit der Einsatzkräfte, die Ihnen eine Evakuierung vorschlagen, und beachten Sie deren Ratschläge, um weder Ihr Leben noch das der Einsatzkräfte in Gefahr zu bringen.

Kann es sein, dass der Unterricht im Falle von extremen Wetterereignissen ausfällt?

Ja. Im Winter kann es dazu kommen, dass das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend die Schüler der öffentlichen Grund- und weiterführenden Schulen, einschließlich der Sonderschulen, aufgrund der Wetterbedingungen an dem jeweiligen Tag vom Unterricht freistellt.

Dieser Beschluss wird nach Absprache mit der Polizei bezüglich der Straßen- und Wetterverhältnisse am Vorabend oder in den frühen Morgenstunden getroffen. Die Bevölkerung wird über die Medien und vorzugsweise über die Radiosender darüber in Kenntnis gesetzt. In einem solchen Fall fällt ebenfalls der Schultransport aus.

Die Schulen müssen aber geöffnet bleiben und Betreuung für die Schüler anbieten, da dem Schulpersonal eine sog. Handlungspflicht obliegt, d. h. sie müssen sich an ihren Arbeitsort begeben und dort ihren üblichen Aufgaben nachkommen (sie dürfen also nicht automatisch zu Hause bleiben).

Kann es sein, dass die Schulen im Falle von extremen Wetterereignissen geschlossen werden?

Nein. Im Winter kann es dazu kommen, dass das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend die Schüler der öffentlichen Grund- und weiterführenden Schulen, einschließlich der Sonderschulen, aufgrund der Wetterbedingungen an dem jeweiligen Tag vom Unterricht freistellt.

Die Schulen müssen aber geöffnet bleiben und Betreuung für die Schüler anbieten, da dem Schulpersonal eine sog. Handlungspflicht obliegt, d. h. sie müssen sich an ihren Arbeitsort begeben und dort ihren üblichen Aufgaben nachkommen (sie dürfen also nicht automatisch zu Hause bleiben).

Kann es sein, dass der Schultransport im Falle von extremen Wetterereignissen eingestellt wird?

Ja. Im Falle höherer Gewalt kann das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse) beschließen, den Schultransport einzustellen.

Die etwaige Einstellung des Schultransports wird nach Absprache mit der Polizei beschlossen, dies vorzugsweise am Vorabend oder in den frühen Morgenstunden. Die Bevölkerung wird über die Medien darüber in Kenntnis gesetzt. In einem solchen Fall fällt ebenfalls der Unterricht in den Schulen aus.

Wie wird die Bevölkerung von den Behörden informiert?

Die Öffentlichkeit wird von der Regierung sowie über die Internetseiten www.infocrise.lu und www.meteolux.luüber die Lage und ihre Entwicklung informiert.

Wie werden gehörlose und/oder schwerhörige Personen informiert?

Gehörlose und/oder schwerhörige Personen werden über das System M-Plify informiert.

Die Öffentlichkeit wird von der Regierung sowie über die Internetseiten www.infocrise.lu und www.meteolux.luüber die Lage und ihre Entwicklung informiert.

Falls Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

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