Massenanfall von Verletzten

Was ist der Plan „Massenanfall von Verletzten”?

Der Plan „Massenanfall von Verletzten” legt die nationalen Maßnahmen für die Bewältigung von Zwischenfällen mit einem Massenanfall von Verletzten auf dem Staatsgebiet des Großherzogtums Luxemburg fest.

Er sieht die Rettungsverfahren im Notfall vor, um den Folgen vorzubeugen, die sich aus Situationen ergeben, die einen Massenanfall von Verletzten mit sich bringen oder mit sich bringen können, sowie der Gefahr von wesentlichen Störungen, welche eine Bedrohung für die lebenswichtigen Interessen oder die wesentlichen Bedürfnisse eines Teils des Landes oder des ganzen Landes bzw. der Bevölkerung des Großherzogtums darstellen.

Welche Ziele verfolgt der Plan „Massenanfall von Verletzten”?

Die Ziele des Plans „Massenanfall von Verletzten” sind:

  • die Bedingungen für die Auslösung des Plans zu bestimmen;
  • die Modalitäten für die Aktivierung der Krisenstäbe zu definieren;
  • die Einsatzmaßnahmen sowie die entsprechenden Schritte festzulegen;
  • die Verfahren zur Alarmierung im Notfall einzuführen.

In welchen Situationen wird der Plan „Massenanfall von Verletzten” ausgelöst?

Folgende Situationen können eine Auslösung des Plans bewirken:

  • Großbrände;
  • Gebäudeeinstürze;
  • Verkehrsunfälle, Zug-, Flugzeug- oder Schiffsunglücke ;
  • Terrorakte;
  • Betriebsunfälle in Fabriken und Unternehmen ;
  • durch Chemikalien verursachte Unfälle ;
  • Unfälle im Zusammenhang mit Naturgefahren
  • usw.

Je nach Situation wird der Plan ganz oder teilweise umgesetzt. Bei diesen Situationen kann es sich um folgende handeln:

  • das Ergreifen von präventiven Maßnahmen bei vorhersehbaren Großereignissen;
  • grenzüberschreitende Großereignisse ;
  • Anträge auf internationale Unterstützung ;
  • internationale Ereignisse mit einem Massenanfall von Verletzten, die ein nationales Interesse betreffen könnten ;
  • nationale Ereignisse, die großes Medieninteresse hervorrufen („medientechnische Dringlichkeit”), mit einer geringen Opferzahl (z. B. geringe Anzahl verletzter Kinder in einer Schule usw.).

Welche Kriterien sind für Auslösung des Plans „Massenanfall von Verletzten” maßgeblich?

Die Auslösungskriterien beruhen hängen mit der

  • der tatsächlichen oder potenziellen Opferzahl ;
  • den Merkmalen der einzusetzenden Rettungsmaßnahmen ;
  • sowie den speziellen Umsetzungsschwierigkeiten zusammen.

Welche Akteure sind am Plan „Massenanfall von Verletzten” beteiligt?

Der Plan „Massenanfall von Verletzten” wird vom Direktor der Rettungsdienstverwaltung (Corps grand-ducal d’incendie et de secours) unter der Aufsicht des Innenministers ausgelöst.

Alle anderen Ministerien, Behörden und staatlichen Stellen müssen unter Einsatz aller verfügbaren Mittel im Hinblick auf die Umsetzung des Plans zusammenarbeiten.

Welche Organe sind am Plan „Massenanfall von Verletzten” beteiligt?

Bei einem Unfall wird die Krisenbewältigung vom Krisenstab (Cellule de crise, CC) übernommen, zu dem die Stelle zur Einschätzung des Zwischenfalls (Cellule d’évaluation de l’incident, CEI), der Operative Kommandoposten (Poste de commandement opérationnel, PCO) und die Stelle für Kommunikation/Information (Cellule communication/information, CI) gehören.

Welche Aufgabe hat die Notrufzentrale 112 (CSU 112)?

Sobald ein Anruf eingeht, der auf eine hohe Opferzahl schließen lässt, und bevor die für die Krisenbewältigung zuständigen Organe aktiviert werden, veranlasst die Notrufzentrale unverzüglich den Einsatz der in den internen Verfahren der Rettungsdienstverwaltung (Corps grand-ducal d’incendie et de secours, CGDIS) vorgesehenen Rettungsmittel und informiert die Polizei.

Die Notrufzentrale informiert anschließend den Direktor der Rettungsdienstverwaltung oder seinen Stellvertreter, welcher entscheidet, ob der Plan unter der Aufsicht des Innenministers ausgelöst wird.

Gleichzeitig alarmiert die Notrufzentrale die Stelle zur Einschätzung des Zwischenfalls (Cellule d’évaluation de l’incident, CEI).

Welche Aufgabe hat die Stelle zur Einschätzung des Zwischenfalls (CEI)?

Die Stelle zur Einschätzung des Zwischenfalls (Cellule d’évaluation, CEI) wird von der Notrufzentrale (CSU 112) alarmiert, wenn sich ein Unfall großen Ausmaßes ereignet hat, der eine hohe Opferzahl mit sich bringen könnte

Die CEI setzt sich aus Fachkräften der Rettungsdienstverwaltung, der Polizei, des Hochkommissariats für nationale Sicherheit (Haut-Commissariat à la protection nationale) und des Innenministeriums zusammen.

Die vorrangige Aufgabe der CEI besteht darin, zu analysieren und einzuschätzen, ob der Zwischenfall als „Krise” zu betrachten ist: sie erstellt demnach eine Vorfeldanalyse der Art und der Schwere der Unfallsituation.

Ihre Analyse und Einschätzung werden dem Hochkommissar vorgelegt, damit dieser beurteilen kann, ob er dem Premierminister die Aktivierung des Krisenstabs (Cellule de crise, CC) nahelegen soll.

Was ist der Krisenstab?

Der Krisenstab (Cellule de crise, CC) verfügt, koordiniert und überwacht die Ausführung aller Maßnahmen zur Bewältigung der Krise und ihrer Auswirkungen bzw. zur Wiederherstellung des Normalzustands.

Er bereitet die anstehenden Entscheidungen vor und legt sie der Regierung zur Genehmigung vor.

Der Krisenstab setzt sich aus Vertretern der Ministerien, Behörden und Dienststellen zusammen, die je nach Art und Ausmaß der Krise beteiligt sind. Er wird entweder vom Premier- und Staatsminister oder vom Innenminister aktiviert.

Wer aktiviert den Krisenstab?

Der Krisenstab (Cellule de crise, CC) wird entweder vom Premier- und Staatsminister oder vom Innenminister aktiviert.

Der Plan wird ausgelöst, wenn bei der Notrufzentrale (112) eine Situation, ein Unfall oder ein Zwischenfall natürlicher, technologischer, krimineller oder terroristischer Art gemeldet wird, die/der mehr als 10 Verletzte mit sich bringt oder auf derartige Zahlen schließen lässt.

In welcher Situation aktiviert der Premierminister den Krisenstab?

Der Krisenstab (Cellule de crise, CC) wird bei jeder wie folgt definierten Krise mit einer hohen Opferzahl vom Premier- und Staatsminister einberufen:

„jedes Ereignis, das durch seine Art oder Auswirkungen bedingt die lebenswichtigen Interessen oder wesentlichen Bedürfnisse des Landes oder der Bevölkerung bzw. eines Teils davon beeinträchtigt und dringliche Entscheidungen sowie eine Koordination der Maßnahmen der Regierung, der Behörden und der staatlichen Dienststellen und Einrichtungen auf nationaler und gegebenenfalls auf internationaler Ebene erfordert.”

Bei Zwischenfällen mit einem Massenanfall von Verletzten, die mutmaßlich auf terroristische Aktivitäten zurückzuführen sind, gilt der „VIGILNAT-Plan“ (Nationaler Wachsamkeitsplan zum Schutz gegen terroristische Aktivitäten).

In welcher Situation aktiviert der Innenminister den Krisenstab?

Der Innenminister beruft den Krisenstab (Cellule de crise, CC) ein, wenn es sich um ein anderes Ereignis oder einen anderen Zwischenfall mit einem Massenanfall von Verletzten handelt, das/der jedoch

  • nicht unter die Definition von „Krise” fällt
  • und keinen terroristischen Hintergrund vermuten lässt.

Wie setzt sich der Krisenstab zusammen?

Je nach Dringlichkeit des Zwischenfalls setzt sich der Krisenstab (Cellule de crise, CC) mindestens aus folgenden Personen zusammen:

  • einem Vertreter des Innenministers;
  • dem Hochkommissariat für nationale Sicherheit;
  • dem Generaldirektor der Polizei;
  • dem Direktor der Rettungsdienstverwaltung;
  • dem Direktor der Gesundheitsbehörde;
  • dem Direktor des Amtes für Krisenkommunikation (Service de la communication de crise).

Kann der Krisenstab um weitere Akteure auf Ministerialebene erweitert werden?

er Krisenstab (Cellule de crise, CC) kann entsprechend den Umständen durch Vertreter anderer betroffener ministerieller Abteilungen erweitert werden. Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion (Ministère de la Famille, de l’Intégration et à la Grande Région) ;
  • das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten (Ministère des Affaires étrangères et européennes) ;
  • das Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur (Ministère du Développement durable et des Infrastructures), und insbesondere die Verkehrsabteilung (Département des transports), die Umweltabteilung (Département de l’environnement), das Wasserwirtschaftsamt (Administration de la gestion de l’eau), die Abteilung für öffentliches Bauwesen (Département des travaux publics)/die Straßenbauverwaltung (Administration des ponts et chaussées) ;
  • das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft (Ministère du Travail, de l’Emploi et de l’Économie sociale et solidaire) ;
  • des Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse).

Wann wird das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion in den Krisenstab einbezogen?

Der Krisenstab kann entsprechend den Umständen durch Vertreter anderer betroffener ministerieller Abteilungen erweitert werden.

Das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion (Ministère de la Famille, de l’Intégration et à la Grande Région) kann in folgenden Fällen auf Ebene des Krisenstabs impliziert sein:

  • bei Aktivierung der ständigen psychotherapeutischen Notfallversorgungseinheit (groupe permanent d’encadrement psycho-traumatologique);
  • bei Zwischenfällen in Einrichtungen aus seinem Zuständigkeitsbereich: Pflege- und Behindertenheime, Flüchtlingsunterkünfte, Notunterkünfte für Erwachsene, Seniorenheime.

Wann wird das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten in den Krisenstab einbezogen?

Das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten ist die Anlaufstelle für die von der luxemburgischen Regierung akkreditierten Botschaften. Bei Krisen oder Katastrophen wenden sich die Botschaften an das Außenministerium, um sich zu erkundigen, ob unter den Opfern Staatsangehörige ihres Landes sind.

Erforderlichenfalls kann das Außenministerium auch über sein Netzwerk an Botschaften im Ausland als Vermittler fungieren, um im Falle von Anfragen oder Anliegen, die nicht durch bilaterale Abkommen abgedeckt sind, offiziell einzugreifen.

Wann wird das Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur in den Krisenstab einbezogen?

Der Krisenstab (Cellule de crise, CC) kann entsprechend den Umständen durch Vertreter anderer betroffener ministerieller Abteilungen erweitert werden.

Das Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur (Ministère du Développement durable et des Infrastructures) kann  in folgenden Fällen auf Ebene des Krisenstabs impliziert sein durch:

  • die Verkehrsabteilung (Département des transports) bei sämtlichen Zwischenfällen, Unfällen oder Ereignissen im Transportbereich (Zivilluftfahrt, Eisenbahn usw.);

  • die Umweltabteilung (Département de l’environnement) bei sämtlichen Ereignissen:

    • in Bezug auf Brände in Industriebetrieben;

    • bei denen Schadstoffe (z. B. Lösungsmittel) in den Boden oder Untergrund eingedrungen sind oder eindringen könnten;

    • bei denen eine Anlage zur Verwertung oder Beseitigung von Abfällen betroffen ist.

  • das Wasserwirtschaftsamt (Administration de la gestion de l’eau) wenn:

    • der Zwischenfall eine Wasserverschmutzung (Trinkwasser, Oberflächengewässer, Grundwasser), einschließlich Bodenverseuchung, mit sich bringt oder bringen könnte;

    • eine Wasserverschmutzung, insbesondere eine Trinkwasserverschmutzung, die Ursache für die Auslösung des Plans ist;

    • eine Überschwemmung die Ursache für die Auslösung des Plans ist.

  • die Abteilung für öffentliches Bauwesen (Département des travaux publics)/die Straßenbauverwaltung (Administration des ponts et chaussées).

Wann wird das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft in den Krisenstab einbezogen?

Der Krisenstab (Cellule de crise, CC) kann entsprechend den Umständen durch Vertreter anderer betroffener ministerieller Abteilungen erweitert werden.

Das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft (Ministère du Travail, de l’Emploi et de l’Économie sociale et solidaire) kann auf Ebene des Krisenstabes bei Zwischenfällen impliziert sein:

  • die eine hohe Anzahl an Arbeitnehmern betreffen;
  • die einen Unfall in einem (oder mehreren) Industriebetrieb(en) betreffen;
  • die einen Betrieb betreffen, für den folgende Bestimmungen gelten:
    • die Bestimmungen der großherzoglichen Verordnung vom 23. Dezember 2005 zur Änderung der großherzoglichen Verordnung vom 17. Juli 2000 über die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen;
    • die Bestimmungen der koordinierten Fassung der großherzoglichen Verordnung vom 17. Juli 2000 über die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.

Wann wird das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend in den Krisenstab einbezogen?

Der Krisenstab (Cellule de crise, CC) kann entsprechend den Umständen durch Vertreter anderer betroffener ministerieller Abteilungen erweitert werden.

Das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse) kann auf Ebene des Krisenstabes impliziert sein:

  • bei Zwischenfällen in Einrichtungen aus seinem Zuständigkeitsbereich: Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Betreuungseinrichtungen, Internate mit familiärer Sozialstruktur, Aufnahmezentren für Kinder und Jugendliche, Betreuungsdienste für Jugendliche (Nationales Jugendwerk);
  • bei Angriffen von Schülern oder Drittpersonen auf andere Schüler oder Lehrkräfte mit einer gewissen Anzahl an Opfern oder mehr oder weniger schwer Verletzten, wobei solche Zwischenfälle nicht unbedingt die Auslösung des gesamten Plans bewirken, sondern eine „medientechnische Dringlichkeit” haben;
  • bei Geiselnahmen, Terrorakten oder Zwischenfällen infolge von Veranstaltungen, die den Bildungsbereich betreffen;
  • bei Unfällen in Labors oder Spezialwerkstätten des Sekundarunterrichts;
  • bei schweren Unfällen im Rahmen des Schultransports (Bus, Eisenbahn);
  • bei Zwischenfällen auf Ebene der schulischen Infrastrukturen.

Kann der Krisenstab um weitere Akteure erweitert werden?

Der Krisenstab (Cellule de crise, CC) kann entsprechend den Umständen erweitert werden durch

  • die Armee;
  • das Nationale Gesundheitslabor (Laboratoire National de Santé), wenn sein Fachwissen bei der Bewältigung eines außergewöhnlichen Ereignisses erforderlich ist;
  • den Staatsanwalt (Procureur d’État), wenn das Ereignis kriminellen Ursprungs sein könnte;
  • ein öffentliches oder privatrechtliches Unternehmen, bei einem Zwischenfall in diesem Unternehmen.

Welche Funktion hat der operative Kommandoposten (PCO)?

Der operative Kommandoposten (Poste de commandement opérationnel, PCO) wird automatisch an die Einsatzstelle geschickt.

Der Krisenstab kann einen operativen Kommandoposten u. a. mit der Ausführung, Umsetzung und Beaufsichtigung der angeordneten Maßnahmen und Handlungen beauftragen.

Die Aufgabe des operativen Kommandopostens besteht darin, sämtliche Handlungen und Vorgänge vor Ort zu leiten, die Auskünfte zentral zu sammeln und auszuwerten und die erforderliche Unterstützung anzufordern und zu verteilen.

Welche Aufgabe hat die Stelle für Kommunikation/Information (CCI)?

Die Stelle für Kommunikation/Information (Cellule communication/information, CCI) ist mit der Kommunikation und Information der Medien und Bürger beauftragt.

Für die horizontale Koordinierung der Organisation der externen Kommunikation ist das Amt für Krisenkommunikation (Service de la communication de crise) zuständig.

Wie gestaltet sich die Koordination der Rettungsmaßnahmen?

Der Plan „Massenanfall von Verletzten” gibt den für seine Ausführung zuständigen Behörden und Personen die nötigen Instrumente an die Hand, um bei Zwischenfällen mit einem Massenanfall von Verletzten angemessen und flexibel reagieren zu können.

Die Auslösung des Plans bestimmt demnach:

  • die Einsatztaktik der Rettungsdienste (Aufgabe der Erstretter vor Ort und Sektorisierung);
  • den Einsatz des Operativen Kommandopostens (Poste de Commandement Opérationnel, PCO);
  • den Einsatz der Rettungseinheit (Unité de sauvetage);
  • den Einsatz der medizinischen Versorgungskette (Einrichtung einer Sammeleinheit (Unité de ramassage), des Behandlungsplatzes (Poste médical avancé, PMA), der Evakuierungseinheit (Unité d’évacuation) und der materiellen Versorgung);
  • die Einrichtung des Bereichs zur Ablage der Todesopfer (Zone de dépôt mortuaire);
  • die Evakuierung der Opfer und deren Verbringung ins Krankenhaus;
  • das Verfahren zur Mobilisierung von Blutkonserven, Pharmazeutika und medizinischen Vorrichtungen sowie logistischer Mittel;
  • den Einsatz des Betreuungsdienstes für Betroffene (Service accueil des impliqués, SAI);
  • das Abstecken von Sicherheitsbereichen.

Was ist die Aufgabe der Erstretter?

Die Aufgabe der Erstretter vor Ort ist es, eine eingehende Einschätzung der Lage vorzunehmen, damit die Rettungsdienste schnell und effizient organisiert werden können.

Was ist die Sektorisierung?

Ziel der Sektorisierung ist eine funktionelle Einteilung des Geländes in Einsatzabschnitte, um eine taktische Organisation der Rettungskette aufstellen zu können.

Welche Aufgabe hat die medizinische Versorgungskette?

Die medizinische Versorgungskette steht unter der Aufsicht des Leiters der medizinischen Notfallhilfe (Directeur des secours médicaux, DSM) und gewährleistet:

  • die Bergung, die Ablage (erforderlichenfalls die Triage der Ablage) und den Abtransport der Opfer zum Behandlungsplatz (Poste médical avancé, PMA);
  • die Kategorisierung und die Konditionierung;
  • die Evakuierung der Verletzten und der Unverletzten.

Welche Aufgabe hat die Sammeleinheit?

Innerhalb der medizinischen Versorgungskette besteht die Aufgabe der Sammeleinheit (Unité de ramassage) darin:

  • die Opfer nach Kriterien wie Schwere oder Erreichbarkeit zu erfassen;
  • bei den Opfern lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen;
  • die Opfer zum Behandlungsplatz (Poste médical avancé, PMA) zu bringen.

Welche Funktion hat der Behandlungsplatz (PMA)?

Innerhalb der medizinischen Versorgungskette ist der Behandlungsplatz (Poste médical avancé, PMA) die zentrale medizinische Versorgungsstelle für die vor Ort geborgenen Opfer. Er hat folgende Aufgaben:

  • Triage der Opfer in drei Kategorien:
    • Opfer, die aufgrund ihrer lebensbedrohlichen Verletzungen Sofortmaßnahmen benötigen;
    • Opfer, die nicht in Lebensgefahr schweben, deren funktionelles Leistungsvermögen nicht bedroht ist und die eine geringere bzw. spätere Versorgung benötigen;
    • Opfer, deren Verletzungen so gering sind, dass eine spätere Versorgung ins Auge gefasst werden kann;
  • Versorgung und Konditionierung der Evakuierung entsprechend den drei Arten von Opferkategorien.

Welche Aufgabe hat die Evakuierungseinheit?

Innerhalb der medizinischen Versorgungskette besteht die Aufgabe der Evakuierungseinheit (Unité d’évacuation) darin, sämtliche Transportmittel (öffentlich und erforderlichenfalls privat) zu bündeln und zu verwalten, um die Opfer in die Krankenhäuser oder Aufnahmeeinrichtungen zu bringen, dies entsprechend den am Behandlungsplatz geäußerten Bedürfnissen, und sich des Abtransports unter angemessenen medizinischen Aufsichtsbedingungen zu vergewissern.

Was ist der Bereich zur Ablage der Todesopfer?

Der Bereich zur Ablage der Todesopfer ist ein abgeschirmter Bereich in der Nähe des Behandlungsplatzes (Poste médical avancé, PMA),

  • in dem die Leichen der an der Unfallstelle oder am Behandlungsplatz Verstorbenen abgelegt und identifiziert werden;
  • wodurch jede zusätzliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit und Hygiene vermieden werden soll;
  • wodurch die Beseitigung der Leichen im Hinblick auf die üblichen Bestattungsrituale gewährleistet wird.

Wozu dient das Verfahren zur Evakuierung der Opfer und ihrer Verbringung ins Krankenhaus?

Das Verfahren zur Evakuierung der Opfer und ihrer Verbringung ins Krankenhaus soll einen koordinierten Fluss der Opfer in die nationalen Krankenhäuser und erforderlichenfalls ins Ausland gewährleisten, wenn die Aufnahmekapazitäten der Krankenhäuser des Landes überschritten werden oder auf spezialisierte Einrichtungen im Ausland zurückgegriffen werden muss.

Welche Rolle spielt der Betreuungsdienst für Betroffene (SAI)?

Der Betreuungsdienst für Betroffene (Service accueil des impliqués, SAI) gewährleistet die moralische und psychologische Betreuung der Opfer und Betroffenen und kümmert sich insbesondere um die unter Schock stehenden oder traumatisierten Personen, nebst Einrichtung:

  • einer Stelle für Informationen und Koordinierung (Cellule d'information et de coordination, CIC), die alle verfügbaren Informationen verwaltet;
  • einer für die Presse und die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Anlaufstelle für Angehörige (Lieu d'accueil des familles et proches, LAFP);
  • einer für die Presse und die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Anlaufstelle für Unverletzte (Lieu d'accueil des victimes indemnes, LAVI);
  • eines für die Presse und die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Erholungsbereichs für die psychologische Betreuung der Einsatzteams (OASE);
  • einer Auskunfts-Hotline.

Was versteht man unter Sicherheitsbereichen?

Das Abstecken von Sicherheitsbereichen durch die Polizei soll einen angemessenen Ablauf der Rettungsmaßnahmen gewährleisten. Folgende Bereiche können eingerichtet werden:

  • ein Gefahrenbereich, der die gesamte Unfallstelle umfasst;
  • ein breiterer Verkehrsbereichs, in dem der Verkehr der vom Ereignis betroffenen Fahrzeuge und Personen sowie der in diesem Bereich lebenden Personen geregelt und überwacht wird;
  • eines Sonderbereichs, der nur bei Bedarf gebildet wird und zu dem nur die Rettungsdienste mit Spezialausstattungen Zugang haben.

Ist eine psychologische Betreuung nach dem Zwischenfall gewährleistet?

Auf Anfrage des Betreuungsdienstes für Betroffene (Service accueil des impliqués, SAI) kann die mittel- und langfristige psychologische Betreuung der Opfer, Familien und Angehörigen von den zuständigen Dienststellen des Familienministeriums, d. h. der ständigen psychotherapeutischen Notfallversorgungseinheit (Groupe permanent d’encadrement psycho-traumatologique), übernommen werden.

Kann Luxemburg im Notfall auf internationale Hilfe zurückgreifen?

Luxemburg hat mit seinen drei Nachbarländern bilaterale Abkommen über die gegenseitige Unterstützung im Falle einer Katastrophe oder eines schweren Unfalls abgeschlossen.

Dank des Gemeinschaftsverfahrens zur Förderung der verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen kann Luxemburg erforderlichenfalls entweder direkt bei den anderen Mitgliedstaaten oder beim Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (Emergency Response Coordination Centre, ERCC) internationale Unterstützung beantragen.

Außerdem kann Luxemburg über das Hochkommissariat für nationale Sicherheit () zusätzliche Unterstützung beim Euro Atlantic Disaster Response Coordination Center der NATO anfordern.

Wie verhält es sich mit der Information der Öffentlichkeit?

Die Öffentlichkeit wird von der Regierung sowie über die Internetseiten www.infocrise.lu und twitter @infocriseLU über die Lage und ihre Entwicklung informiert.

Eine von der Regierung eingerichtete gebührenfreie Hotline ermöglicht den direkten Kontakt zwischen Behörden und Bevölkerung.

Sie ist während der gesamten Dauer der Krise rund um die Uhr unter der Rufnummer 8002 7788 erreichbar und mit ehrenamtlichen Mitarbeitern der psychologischen Betreuungseinheit der Rettungsdienstverwaltung (CGDIS) bzw. Personal der psychologischen Betreuungseinheit der Polizei besetzt.

Falls Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

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