Seeräuberei

Wann kommet der Notfallplan "Seeräuberei" zur Anwendung?

Der Notfallplan tritt in einer Notfallsituation in Kraft.

Als Notsituation wird eine Situation bezeichnet, in der ein unter luxemburgischer Flagge fahrendes Schiff Opfer eines Falls von Seeräuberei oder eines bewaffneten Raubüberfalls auf hoher See wurde. Da unter luxemburgischer Flagge fahrende Handelsschiffe als dem luxemburgischen Hoheitsgebiet gleichgestellt gelten, wenn sie sich in internationalen Gewässern befinden, muss der luxemburgische Staat die Bestimmungen einhalten, die sich auf die Tätigkeiten des Flaggenstaats beziehen.

Was ist der "Seeräuberei-Notfallplan" ?

Der „Seeräuberei-Notfallplan“ legt die Vorgehensweise der luxemburgischen Regierung bei einem Fall von Seeräuberei oder einem bewaffneten Raubüberfall auf hoher See gegen ein unter luxemburgischer Flagge fahrendes Schiff fest.

Angesichts einer Vielzahl möglicher Bedrohungen, die die verschiedensten Auswirkungen haben können, stellt dieser Plan den für seine Umsetzung verantwortlichen Personen die wesentlichen Instrumente zur Verfügung, um mit der nötigen Flexibilität reagieren zu können, damit sie die eintretenden Ereignisse in geeigneter Weise bewältigen können.

Welche Ziele verfolgt der Plan?

Die Ziele des Plans sind:

  • die für die Krisenbewältigung zuständigen Organe zu bestimmen,
  • die Notfallmaßnahmen, die entsprechenden Schritte sowie die jeweiligen Verantwortlichen und Akteure festzulegen,
  • das Vorgehen bei der Alarmierung der Behörden und der Information der Öffentlichkeit zu regeln,
  • das schnelle und koordinierte Reagieren bei einem Fall von Seeräuberei zu ermöglichen.

Wie wird ein Vorfall bewertet?

Sobald jemandem ein Vorfall zur Kenntnis gelangt, wird die Risikobewertungsstelle (CGDR) alarmiert und beurteilt die verfügbaren Informationen unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • geografische Lage der Schiffe,
  • Art des Schiffs (Art der Fracht),
  • nationale oder internationale politische Ereignisse,
  • im Allgemeinen alle stichhaltigen Informationen, die die nationalen, europäischen oder transatlantischen Interessen in Sachen Sicherheit direkt betreffen.

Was ist Seeräuberei?

Artikel 101 des am 10. Dezember 1982 in Montego Bay unterzeichnetenSeerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) definiert die Seeräuberei als eine der folgenden Handlungen:

(a)     jede rechtswidrige Gewalttat oder Freiheitsberaubung oder jede Plünderung, welche die Besatzung oder die Fahrgäste eines privaten Schiffes oder Luftfahrzeugs zu privaten Zwecken begehen und die gerichtet ist

(i)     auf hoher See gegen ein anderes Schiff oder Luftfahrzeug oder gegen Personen oder Vermögenswerte an Bord dieses Schiffes oder Luftfahrzeugs;

(ii)    an einem Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht, gegen ein Schiff, ein Luftfahrzeug, Personen oder Vermögenswerte;

(b)     jede freiwillige Beteiligung am Einsatz eines Schiffes oder Luftfahrzeugs in Kenntnis von Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß es ein Seeräuberschiff oder -luftfahrzeug ist;

(c)     jede Anstiftung zu einer unter Buchstabe a) oder b) bezeichneten Handlung oder jede absichtliche Erleichterung einer solchen Handlung.

Artikel 100 erläutert, dass alle Staaten in größtmöglichem Maße zusammen arbeiten, um die Seeräuberei auf hoher See oder an jedem anderen Ort zu bekämpfen, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht.

Was ist bewaffneter Raubüberfall auf hoher See?

Die Resolution A.1025 (26) der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO)über einen Verfahrenskodex für die Untersuchung von Seeräuberei und bewaffneten Raubüberfällen auf hoher See definiert den bewaffneten Raubüberfall folgendermaßen:

(a)     jede rechtswidrige Gewalttat oder Freiheitsberaubung oder jede Plünderung oder Androhung einer Plünderung, die nicht unter die Definition der Seeräuberei fallen, zu privaten Zwecken gegen ein Schiff oder gegen die Personen oder Vermögenswerte an Bord dieses Schiffes in Binnengewässern, Archipelgewässern oder Hoheitsgewässern eines Staates;

(b)     jede Anstiftung zu einer oben bezeichneten Handlung oder jede absichtliche Erleichterung einer solchen Handlung.

Welche Akteure sind im Plan beteiligt?

Für die Ausführung des Plans, der unter der Leitung des Hochkommissariats für nationale Sicherheit (Haut-commissariat à la protection nationale, HCPN) erarbeitet wurde, sind der Premier- und Staatsminister und der für die Schifffahrt verantwortliche Minister zuständig. Alle anderen Ministerien, Behörden und staatlichen Stellen müssen unter Einsatz aller verfügbaren Mittel im Hinblick auf die Umsetzung dieses Plans zusammenarbeiten.

Welche Organe sind bei einem Notfall für die Krisenbewältigung zuständig?

Der „Seeräuberei-Notfallplan” bestimmt in einer Notfallsituation die folgenden für die Krisenbewältigung zuständigen Organe:

  • Krisenstab (Cellule de crise, CC) ;
  • „operative“ Stelle (Cellule opérationnelle, CO) ;
  • Risikobewertungsstelle (Cellule de gestion du risque, CGDR) ;
  • Stelle für Kommunikation/Information (Cellule communication/information, CCI).

Was ist der Krisenstab?

Der Krisenstab (Cellule de crise, CC) wird vom Premier- und Staatsminister aktiviert, wenn eine Krise bevorsteht oder eintritt. Er verfügt, koordiniert und überwacht die Ausführung aller Maßnahmen zur Bewältigung der Krise und ihrer Auswirkungen bzw. zur Wiederherstellung des Normalzustandes. Er bereitet die anstehenden Entscheidungen vor und legt sie der Regierung zur Genehmigung vor. Im Falle von Einsätzen vor Ort erweitert sich seine Aufgabe um die Koordinierung und Kontrolle der Ausführung dieser Einsätze.

Wie setzt sich der Krisenstab zusammen?

Im Rahmen einer Notsituation setzt sich der Krisenstab mindestens aus folgenden Personen zusammen:

  • dem Hochkommissar für nationale Sicherheit ;
  • dem Regierungskommissar für maritime Angelegenheiten (Commissaire du gouvernement aux affaires maritimes) ;
  • dem Generaldirektor der Polizei ;
  • dem Direktor des luxemburgischen Nachrichtendienstes ;
  • dem Generalstabschef der Armee ;
  • dem Staatsanwalt - ;
  • einem Vertreter des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten;
  • dem Direktor des Amtes für Krisenkommunikation.

Wie lange dauert der Einsatz des Krisenstabs (CC)?

Der Krisenstab (Cellule de crise, CC) ist während der gesamten Dauer der Krise bis zur Wiederherstellung des Normalzustands tätig: er verfügt, koordiniert und überwacht die Ausführung aller Maßnahmen zur Bewältigung der Krise und ihrer Auswirkungen bzw. zur Wiederherstellung des Normalzustandes.

Was ist die "operative" Stelle?

Der Krisenstab (Cellule de crise, CC) kann eine „operative“ Stelle (Cellule opérationnelle, CO) u. a. mit der Ausführung, Umsetzung und Beaufsichtigung der angeordneten Maßnahmen und Handlungen beauftragen.

Was ist die Risikobewertungsstelle (CGDR) ?

In Sachen Bewältigung von Krisen ist es Aufgabe der Risikobewertungsstelle, die Entwicklung der Lage zu verfolgen und den Krisenstab darüber zu informieren. Die Stelle setzt sich aus Experten zusammen und veranlasst eine Beurteilung der Lage und eine verstärkte Überwachung im Vorfeld einer etwaigen Aktivierung des Krisenstabs. Den Vorsitz führt der Regierungskommissar für maritime Angelegenheiten.

Was ist die Stelle für Kommunikation/Information (CCI)?

Die Stelle für Kommunikation/Information (Cellule communication/information, CCI) ist mit der Kommunikation und Information der Medien und Bürger beauftragt. Für die horizontale Koordinierung der Organisation der externen Kommunikation ist das Amt für Krisenkommunikation (Service de la communication de crise) zuständig.

Welche Massnahmen werden bei einem Notfall ergriffen?

Sobald jemandem ein Vorfall zur Kenntnis gelangt, wird die Risikobewertungsstelle (CGDR) alarmiert und beurteilt die verfügbaren Informationen unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • geografische Lage der Schiffe
  • Art des Schiffs (Art der Fracht)
  • nationale oder internationale politische Ereignisse
  • im Allgemeinen alle stichhaltigen Informationen, die die nationalen, europäischen oder transatlantischen Interessen in Sachen Sicherheit direkt betreffen.

Was ist der ISPS Code?

Was die Schifffahrt angeht, hat die Konferenz der Vertragsstaaten des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) am 12. Dezember 2002 einen neuen Code namens ISPS (International Ship and Port Security) angenommen.

Der Internationale Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code) gilt für Schiffe im internationalen Handelsverkehr sowie für Hafenanlagen, die von solchen Schiffen angelaufen werden. Er gilt hingegen nicht für Kriegsschiffe oder Schiffe, die keinen Handelszwecken dienen.

Es handelt sich um ein internationales Instrument zur Abwehr von rechtswidrigen Handlungen gegen Handelsschiffe, die beförderten Personen und Waren und die Hafenanlagen. Sein Ziel ist die Erkennung, die Vorbeugung und die Vereitlung von Straftaten, die die Sicherheit der Schifffahrt gefährden könnten.

Wo wird der ISPS Code angewendet?

Die Anwendung des Codes gilt

  • innerhalb der Staaten,
  • in den Häfen,
  • an Bord der Schiffe und innerhalb der Schifffahrtsunternehmen.

Welche sind die drei vom ISPS Code definierten Gefahrenstufen?

Die drei vom Code definierten Gefahrenstufen sind:

  • Gefahrenstufe 1 : ist die Stufe, bei der zu jeder Zeit ein Mindestmaß an zweckmäßigen Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr aufrechtzuerhalten ist.
  • Gefahrenstufe 2 : ist die Stufe, bei der aufgrund des erhöhten Risikos eines sicherheitsrelevanten Ereignisses für einen bestimmten Zeitraum zusätzliche zweckmäßige Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr aufrechtzuerhalten sind.
  • Gefahrenstufe 3 : ist die Stufe, bei der für einen begrenzten Zeitraum weitere spezielle Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr aufrechtzuerhalten sind, wenn ein sicherheitsrelevantes Ereignis wahrscheinlich ist oder unmittelbar bevorsteht.

Was ist der Plan zur Gefahrenabwehr ?

Jedes Schiff muss zudem mit einem eigenen Plan zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSP, Ship Security Plan) ausgestattet werden, der das Ergebnis einer eingehenden Bewertung der jeweiligen Risiken in Bezug auf seine Fracht, seine interne Organisationsstruktur, seine Strecke sowie einer Ermittlung etwaiger Bedrohungen gegen die betrieblichen Vorgänge an Bord eines Schiffs und ihrer Eintrittwahrscheinlichkeit ist.

Kann Luxemburg im Notfall auf internationale Hilfe zurückgreifen?

Bei einem Vorfall wird ein Informationsaustausch zwischen dem Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten und den diplomatischen Behörden der betroffenen Staaten hergestellt.

Die Staatsanwaltschaft von Luxemburg und die Polizei informieren die Justiz- und Polizeibehörden der betroffenen Staaten.

Während der gesamten Dauer der Krise unterhält der Krisenstab regelmäßigen Kontakt zum Reeder.

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