Notfallplan Energieausfall

Was ist der „Notfallplan Energieausfall”?

Der Notfallplan (Plan d'intervention d'urgence, PIU) bei Ausfall der Energieversorgung legt die Aktionen der Regierung im Falle eines schwerwiegenden Angriffs auf die Energieversorgungssysteme (Strom und Gas) des öffentlich- und/oder privatrechtlichen Sektors oder eines größeren Störfalls, der einen erheblichen Ausfall der Energieversorgung zur Folge hat, fest.

Im Hinblick auf die Vielzahl von möglichen Zwischenfällen, die unterschiedliche Auswirkungen und Folgen haben können, gibt der Notfallplan den für seine Ausführung zuständigen Behörden und Personen die nötigen Instrumente an die Hand, um angemessen und flexibel auf die Ereignisse reagieren und die Bürger bzw. die betroffenen Sektoren, ihre lebenswichtigen Interessen und die nationalen wirtschaftlichen Interessen bestmöglich schützen zu können.

Welche Ziele verfolgt der „Notfallplan Energieausfall”?

Der „Notfallplan Energieausfall” verfolgt folgende Ziele:

  • die für die Krisenbewältigung zuständigen Organe zu bestimmen;
  • die Präventiv- und Schutzmaßnahmen festzulegen;
  • die Verfahren zur Alarmierung im Notfall einzuführen.

Wann kommt der „Notfallplan Energieausfall” zur Anwendung?

Der „Notfallplan Energieausfall” tritt im Notfall in Kraft.

Eine Notfallsituation bezeichnet die Situation eines erheblichen Ausfalls der Energieversorgung, die sich aus einem größeren Störfall oder einem Angriff ergibt, die wesentliche Störungen bzw. die Nichtverfügbarkeit der Energieversorgungssysteme mit sich bringen können, welche eine Gefahr für die lebenswichtigen Interessen oder die wesentlichen Bedürfnisse eines Teils des Landes oder des ganzen Landes bzw. der Bevölkerung des Großherzogtums darstellen.

Was ist der Krisenstab?

Der Krisenstab (Cellule de crise, CC) wird vom Premierminister aktiviert, wenn eine Krise bevorsteht oder eintritt. Er verfügt, koordiniert und überwacht die Ausführung aller Maßnahmen zur Bewältigung der Krise und ihrer Auswirkungen bzw. zur Wiederherstellung des Normalzustandes. Er bereitet die anstehenden Entscheidungen vor und legt sie der Regierung zur Genehmigung vor.  Im Falle eines Einsatzes vor Ort erweitert sich seine Aufgabe um die Koordination und Kontrolle der Ausführung dieses Einsatzes.

Welche Maßnahmen werden bei einem Ausfall der Stromversorgung ergriffen?

Folgende Maßnahmen wurden im Plan festgehalten:

  • Beurteilung der Lage und Auswirkung des größeren Störfalls oder des Angriffs auf die nationale Wirtschaft und das gesellschaftliche Leben: betroffene Regionen und Dauer des Versorgungsausfalls, Grad der Dringlichkeit je nach Ausmaß und Dauer;
  • Umsetzung des Wiederherstellungsplans, der eine Reihe von Maßnahmen enthält, die bei einem kompletten Stromausfall (Blackout) dazu dienen sollen, das Stromsystem gemäß einem Verfahren und in einer bestimmten Reihenfolge schrittweise wiederherzustellen;
  • Anwendung des Plans für den Lastabwurf in den Stromnetzen, um die Stromversorgung aller oder eines Teils der Nutzer der Stromnetze einzuschränken oder vorübergehend einzustellen, unter dem Vorbehalt, dass die Befriedigung der wesentlichen Bedürfnisse der Nation gewährleistet ist.

Was ist der Wiederherstellungsplan?

Der Wiederherstellungsplan ist ein Plan mit Handlungsanweisungen zur Wiederherstellung des Stromversorgungssystems nach einem vollständigen oder teilweisen Zusammenbruch.

Im Wiederherstellungsplan sind insbesondere die konkreten Verfahren festgelegt, die für Creos als Betreiber des Versorgungsnetzes sowie für die Nutzer des Fernleitungs- und Versorgungsnetzes von Creos gelten, wenn das Stromversorgungssystem von Creos  insgesamt oder in Teilen wiederhergestellt werden muss.

Welche Maßnahmen werden bei einem Ausfall der Erdgasversorgung ergriffen?

Folgende Maßnahmen wurden im Plan festgehalten:

  • Beurteilung der Lage und Auswirkung des größeren Störfalls oder des Angriffs auf die nationale Wirtschaft und das gesellschaftliche Leben: betroffene Regionen und Dauer des Versorgungsausfalls, Grad der Dringlichkeit je nach Ausmaß und Dauer;
  • Umsetzung des „Gas-Notfallplans”, in dem spezielle Maßnahmen festgelegt sind, die zu ergreifen sind, um die Auswirkung der Versorgungsausfälle zu beseitigen oder zu verringern;
  • Anwendung des Lastabwurfplans für die Erdgasnetze, um die Erdgasversorgung aller oder eines Teils der Nutzer der Erdgasnetze einzuschränken oder vorübergehend einzustellen, wobei die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet wird.

Was ist der Gas-Notfallplan?

Die Verordnung Nr. 994/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung verlangt in Artikel 4 die Erstellung eines Notfallplans auf nationaler Ebene.

Der Notfallplan muss konkrete Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung der Auswirkungen von Unterbrechungen der Versorgung enthalten.

Durch die Umsetzung des „Gas-Notfallplans” (Plan d’urgence gaz) ist es möglich, die Situation unter Kontrolle zu bringen und die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Versorgung einzuleiten.

Wie lange dauert es, um einen Energieausfall zu beheben?

Je nach Szenario kann die Wiederherstellung der Versorgung mehrere Stunden und in Ausnahmefällen bis zu mehreren Tagen in Anspruch nehmen.

Wie lange dauert es, um einen Ausfall der Stromversorgung zu beheben?

Die Umsetzung des Wiederherstellungsplans durch CREOS Luxembourg S.A. ermöglicht es, die Situation unter Kontrolle zu bringen und die Versorgung wiederherzustellen.

Je nach Szenario kann die Wiederherstellung der Versorgung mehrere Stunden und in Ausnahmefällen bis zu mehreren Tagen in Anspruch nehmen.

Wie lange dauert es, um einen Ausfall der Erdgasversorgung zu beheben?

Sofern die Anlagen keine schwerwiegenden Schäden aufweisen, können durch die Einleitung des Gas-Notfallplans in den meisten Fällen die Situation unter Kontrolle gebracht und die Versorgung wiederhergestellt werden.

Je nach Szenario kann die Wiederherstellung der Versorgung mehrere Stunden und in Ausnahmefällen bis zu mehreren Tagen in Anspruch nehmen.

Was ist der nationale Lastabwurfplan?

Beim Lastabwurf handelt es sich um einen gesteuerten Vorgang zur spürbaren Verminderung des Energieverbrauchs, der vom Fernleitungsnetzbetreiber oder den Betreibern der Versorgungsnetze eingeleitet werden kann, um eine festgestellte, angekündigte oder vorhersehbare Ausnahmesituation zu bewältigen, die die Versorgungssicherheit, die Unversehrtheit der Versorgungsnetze, die physische Sicherheit oder die Sicherheit von Personen gefährden könnte.

Es handelt sich insbesondere um die vorübergehende Einschränkung oder Einstellung der Energieversorgung aller oder eines Teils der ans Versorgungsnetz angeschlossenen Nutzer, wobei jedoch die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet wird.

Beim Lastabwurfplan handelt es sich um ein Dokument mit Handlungsanweisungen, das gemeinsam vom Fernleitungsnetzbetreiber und den Betreibern der Versorgungsnetze im Großherzogtum Luxemburg gemäß dem geänderten Gesetz vom 1. August 2007 über die Organisation des Strommarktes (A Nr. 152 vom 21.08.2007) und dem geänderten Gesetz vom 1. August 2007 über die Organisation des Erdgasmarktes (A Nr. 153 vom 21.08.2007) ausgearbeitet wurde.

Der Lastabwurf stellt das letztmögliche Instrument dar, auf das die Betreiber der Energieversorgungsnetze im Großherzogtum Luxemburg zurückgreifen können, um das Eintreten schwerwiegender Zwischenfälle zu verhindern und deren Auswirkungen zu begrenzen, wenn diese eintreten. Er ergänzt daher die Palette an Instrumenten, die den Betreibern der Versorgungsnetze zur Verfügung stehen, um den Schutz ihrer Versorgungsnetze zu gewährleisten.

Wie verhält es sich mit der Information der Öffentlichkeit?

Die Öffentlichkeit wird durch die Regierung sowie auf der Internetseite www.infocrise.lu über die Entwicklung der Lage, die getroffenen Schutzmaßnahmen, die anzunehmenden Verhaltensweisen und die Schritte zur Wiederherstellung der Versorgung informiert.

Falls Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

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