Information und Kommunikation im Notfall

Wie sieht die Aufgabenverteilung bei einem Unfall aus?

Bei einem Nuklearunfall wird die Krisenbewältigung vom Krisenstab (Cellule de crise) übernommen, zu dem die Kontrollstelle für Strahlenbelastung (Cellule d’évaluation radiologique) und die Stelle für Kommunikation/Information (Cellule communication/information) gehören.

  • Der Krisenstab überwacht die Krisenbewältigung vom Anfang bis zum Ende. Er setzt sich unter anderem aus den Leitern mehrerer Behörden zusammen, die von einem etwaigen Unfall betroffen sind, d. h. das Hochkommissariat für nationale Sicherheit (Haut-Commissariat à la protection nationale), die Gesundheitsbehörde (Direction de la santé), das Großherzogliche Feuerwehr- und Rettungskorps (CGDIS - Corps grand-ducal d’incendie et de secours), die Polizei, die Armee usw. Bei einem operativen Eingreifen vor Ort erstreckt sich die Aufgabe des Krisenstabes auf die Koordination und Überwachung der Umsetzung aller Notfallmaßnahmen. Er kann eine Behörde oder eine Dienststelle benennen, die die Koordination der Operationen vor Ort übernimmt. Der Krisenstab ist während der gesamten Dauer der Krise bis zur Wiederherstellung des Normalzustands tätig.
  • Die Kontrollstelle für Strahlenbelastung besteht aus Strahlenschutz- bzw. Zivilschutzexperten und hat die Aufgabe, die Entwicklung der Situation des havarierten Reaktors, die Ausbreitung  und das Verhalten der Radioaktivität in der Umwelt sowie deren Auswirkungen auf die Bevölkerung zu beobachten und den Krisenstab entsprechend zu informieren.
  • Die Stelle für Kommunikation/Information übernimmt die Koordination der Kommunikation zwischen den Behörden und der Bevölkerung. Sie informiert die Medien und Bürger über die Entwicklung der Situation sowie über die vom Krisenstab beschlossenen Präventiv- und Schutzmaßnahmen. Die Stelle für Kommunikation/Information steht unter dem Vorsitz vom Direktor des Amtes für Krisenkommunikation

Wer informiert den luxemburgischen Staat bei einem nuklearen Unfall?

Die Kommunikationsverfahren bei einem nuklearen Unfall in Cattenom sind in einem bilateralen Abkommen zwischen Luxemburg und Frankreich geregelt. Es ist vorgesehen, dass die luxemburgischen Behörden bei einem Unfall vom Betreiber des Kernkraftwerkes Cattenom über das System SELCA (Système d’échange et de liaison entre Cattenom et les autorités, Austausch- und Verbindungssystem zwischen Cattenom und den Behörden), d. h. ein spezielles Telefonnetz, informiert werden. Die deutschen Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland sind aufgrund ihrer Nähe zu Cattenom ebenfalls in dieses System eingebunden.

Das Großherzogliche Feuerwehr- und Rettungskorps (Corps grand-ducal d'incendie et de secours) wird als erste durch den Betreiber des Kraftwerks Cattenom informiert.

Das Großherzogliche Feuerwehr- und Rettungskorps leitet die Information an die Kontrollstelle für Strahlenbelastung (Cellule d’évaluation radiologique) weiter, welche wiederum den Hochkommissar für nationale Sicherheit (Haut-Commissaire à la protection nationale) benachrichtigt. Letzterer informiert den Premierminister, der auf der Grundlage einer ersten Einschätzung der Lage entscheiden muss, ob der Krisenstab (Cellule de crise) einberufen werden soll.

Auf europäischer Ebene ermöglicht das Alarmsystem ECURIE (European Community Urgent Radiological Information Exchange) den Mitgliedstaaten, im Falle eines nuklearen Notfalls, Informationen auszutauschen. Dieses sternförmig konfigurierte EDV-System sieht vor, dass ein Staat Alarm auslöst, wenn sich in einem seiner Kraftwerke ein nuklearer Unfall mit potenziell grenzüberschreitenden Auswirkungen ereignet. ECURIE hat seinen Sitz bei der Europäischen Kommission in Brüssel.

Wer informiert die Bevökerung bei einem nuklearen Unfall?

Die Kommunikation zwischen den Behörden und der Bevölkerung wird durch die Stelle für Kommunikation/Information (Cellule communication/information, CCI) des Krisenstabs (Cellule de crise) gewährleistet, unter dem Vorsitz vom Direktor des Amtes für Krisenkommunikation. Die Stelle für Kommunikation wird von Strahlenschutzexperten unterstützt.

Alle Informationen und Anweisungen der Behörden werden der Bevölkerung über die Medien und die Internetseite www.infocrise.lu bekanntgegeben.

Wie wird die Bevölkerung bei einem nuklearen Unfall gewarnt?

Die luxemburgische Bevölkerung wird über das landesweite Sirenennetz gewarnt. Die Rettungsdienste in den Gemeinden lösen hierbei einen bestimmten Sirenenton aus.

Je nach Umständen (Windrichtung und -geschwindigkeit, Menge der freigesetzten Radioaktivität …) werden die drei Signale für jede Region, Gemeinde oder Ortschaft einzeln ausgelöst.

Die Alarmsignale werden nicht automatisch auf dem gesamten Staatsgebiet, sondern nur in den potenziell gefährdeten Gebieten ausgelöst.

Wie erkennt man den Alarm bei einem nuklearen Unfall?

Um eine Verwechslung mit dem „Feueralarmsignal” (dreiminütiger Dauerton) zu vermeiden, gelten bei einem Nuklearnotfall 3 verschiedene Signale: der Voralarm, der Nuklearalarm und die Entwarnung.

Hören Sie sich die mp3-Dateien der Sirenentöne an, die bei einem nuklearen Unfall ausgelöst werden!

Voralarm

Download der Audiodatei (mp3)

Atomalarm

Download der Audiodatei (mp3)

Entwarnung

Download der Audiodatei (mp3)

 

Was ist zu tun, wenn die Alarmsirenen ausgelöst werden?

Wenn Sie die Sirenen aufheulen hören, suchen Sie ein Gebäude (Ihre Wohnung, Ihren Arbeitsplatz oder ein anderes Gebäude) auf oder bleiben Sie dort. Schließen Sie Türen und Fenster und schalten Sie das Lüftungssystem sowie Heizung und Klimaanlage ab. Es ist nicht nötig, einen besonderen Raum wie Keller oder Speicher aufzusuchen, halten Sie sich jedoch von Türen und Fenstern fern.

Innerhalb eines Gebäudes ist die Strahlendosis eindeutig geringer als im Freien. Zum Vergleich: wenn das Bestrahlungsrisiko beim Vorbeiziehen der radioaktiven Wolke im Freien bei 100 % liegt, so ist es innerhalb eines festen und geschlossenen Gebäudes fast nicht vorhanden.

Schalten Sie das Radio oder den Fernseher ein und/oder stellen Sie sicher, dass Sie Zugang zum Internet haben.

Bewahren Sie Ruhe!

Wie erfährt man, ob Radioaktivität freigesetzt wurde?

Alle Informationen und Anweisungen der Behörden werden der Bevölkerung über die Medien und die Internetseite www.infocrise.lu bekanntgegeben.

Was ist zu tun, wenn während des Alarms jemand verletzt wird?

Eine Verletzung während des Alarms ist wie jede andere Verletzung zu behandeln.

Im Notfall rufen Sie den Notruf 112 an und befolgen Sie die Anweisungen, die Sie erhalten.

Bewahren Sie Ruhe!

Darf man telefonieren?

Ja. Es wird der Bevölkerung jedoch geraten, Privatgespräche auf ein Minimum zu beschränken, damit die Kommunikation mit den Rettungsdiensten gewährleistet ist.

Wenn Sie Hilfe benötigen, benachrichtigen Sie unverzüglich die Rettungsdienste unter der Notrufnummer 112.

Kann man seinen Nachbarn oder Menschen in Not zu Hilfe kommen?

Es ist möglich:

  • die Wohnung zu verlassen, um sich zu vergewissern, dass Nachbarn im Falle einer etwaigen Schutzsuche in Häusern und Gebäuden ausreichend versorgt sind;
  • Menschen in Not zu Hilfe zu kommen.

Während des Aufenthalts in Häusern und Gebäuden wird hingegen dringend davon abgeraten, das betreffende Gebäude ohne Genehmigung der Behörden zu verlassen, auch wenn Sie von Ihren Angehörigen getrennt sind.

Falls Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

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