Bei einem Nuklearunfall, der mit der Freisetzung radioaktiver Substanzen in die Umwelt einhergeht, wird die Bevölkerung von den Behörden mittels der Internetseite www.infocrise.lu, ihres Twitter-Kontos sowie der landesweiten Medien über alle vorbeugenden Verbote in Bezug auf den Verzehr von Lebensmitteln informiert.
Eine der ersten Erwägungen bei einem nuklearen Unfall ist der Schutz der Lebensmittelkette und des Viehfutters. Wenn sich radioaktive Substanzen auf dem Boden und auf Pflanzen ablagern oder ins Wasser gelangen, besteht die Möglichkeit, dass die Lebensmittelkette kontaminiert wird.
Die Oberfläche von Obst und Gemüse, aber auch von Tierfutter kann durch die Ablagerung von in Luft oder Regenwasser enthaltenem radioaktivem Material kontaminiert werden. Unter diesen Umständen kann das Blattwerk von Blattpflanzen die radioaktiv kontaminierten Stoffe aus der Luft wirksam abfangen, wodurch sie kontaminiert werden könnten.
Wenn Milchkühe Gras fressen, das beim ersten Fallout kontaminiert wurde, gelangen die Radionuklide rasch in ihre Milch. Normalerweise ist davon auszugehen, dass Milch, Blattgemüse und Obst nach einem nuklearen Unfall kontaminiert sind.
Die Böden sind ebenfalls von Kontamination bedroht, denn Radionuklide mit langer Halbwertszeit wie Cäsium-137 und Strontium-90 reichern sich in den Böden an und bilden so eine sekundäre Kontaminationsquelle der Umwelt.
Die verschiedenen Verbote im Nahrungsmittelbereich werden der Bevölkerung gegebenenfalls über die Medien und die Internetseite www.infocrise.lu mitgeteilt.