Kleinkinder - Betreuungsstrukturen

Im Falle eines nuklearen Unfalls gibt es zwei unterschiedliche Phasen:

  • die Phase drohender Gefahr : mögliche, jedoch nicht unmittelbar bevorstehende Freisetzungen

Besteht die Möglichkeit, dass das Staatsgebiet von einer radioaktiven Freisetzung betroffen sein wird, ohne dass diese jedoch unmittelbar bevorsteht, wird Voralarm ausgelöst. In dieser Phase drohender Gefahr wird der Notfallplan für Nuklearunfälle ausgelöst. Dieser Alarmton besteht aus einem einminütigen an- und abschwellenden Heulton.

  • die Freisetzungsphase : Gefahr einer radioaktiven Wolke

Steht eine radioaktive Kontamination auf dem Staatsgebiet unmittelbar bevor, wird Nuklearalarm ausgelöst. Dieser Alarmton besteht aus einem einminütigen an- und abschwellenden Heulton mit zwei Unterbrechungen von jeweils 12 Sekunden. Während dieser Freisetzungsphase bildet sich eine radioaktive Wolke in der Nähe des Kraftwerks.

Weitere Informationen

Die Kinder sind seit der Auslösung des Atomalarms in einer Betreuungsstruktur. Sind sie in Sicherheit?

Ja. Sie werden vom Erziehungspersonal betreut, die von den Behörden besondere Anweisungen erhalten.

Wie lange müssen die Kinder in der Betreuungsstruktur bleiben?

Im Falle der Anordnung der Schutzsuche in Häusern und Gebäuden bleiben die Kinder in der Betreuungsstruktur, bis die Maßnahme durch die Behörden aufgehoben wird.

Dieser Aufenthalt ist auf eine Dauer von 48 Stunden begrenzt.

Verfügen die Betreuungsstrukturen über einen ausreichenden Vorrat an Kaliumiodidtabletten für Kinder und Personal?

Ja. Alle Strukturen zur Kinderbetreuung verfügen über ausreichende Mengen an Kaliumiodidtabletten. Die Versorgung ist in den Verteilplänen der einzelnen Gemeinden vorgesehen, die für die Ausgabe der Tabletten an die Bevölkerung zuständig sind.

Die Einzelpackungen mit jeweils einem Blister zu 10 Tabletten werden in versiegelten Kartons an die Schulen geliefert und enthalten eine Erläuterung für das Lehrpersonal.

Sie weigern sich, Ihre Kinder in der Betreuungsstruktur zu lassen. Wer erteilt Ihnen die Erlaubnis, um sie abzuholen?

Bei einem nuklearen Unfall ist die Bevölkerung angehalten, die Anweisungen der Behörden zu befolgen. Alle Maßnahmen, die die Regierung für einen nuklearen Unfall im Notfallplan vorgesehen hat, zielen darauf ab, die gesamte Bevölkerung zu schützen. Die erfolgreiche Umsetzung hängt von der Zusammenarbeit aller Betroffenen ab, einschließlich der Eltern.

Die Kinder befinden sich in den Betreuungsstrukturen in Sicherheit und das Erzeihungspersonal kümmert sich um sie.

Versuchen Sie nicht, Ihre Kinder abzuholen, Sie würden sich den Gefahren der Radioaktivität aussetzen.

Der Aufenthalt in Häusern und Gebäuden dauert höchstens 48 Stunden.

Im Falle der Evakuierung innerhalb der primären Planungszone (d.h. in einem Umkreis von 15 Km des Kernkraftwerks von Cattenom) ist der gesamten Bevölkerung der Zugang dorthin untersagt.

Wird mein Kind im Evakuierungsfall zusammen mit den anderen Schülern evakuiert?

Ja, die Evakuierung der Betreuungsstrukturen ist Teil des Notfallplans.

Im Falle der Evakuierung innerhalb der primären Planungszone (d.h. in einem Umkreis von 15 Km des Kernkraftwerks von Cattenom) ist der gesamten Bevölkerung der Zugang dorthin untersagt.

Ihr Kind befindet sich in der Betreuungsstruktur. Dürfen Sie das Kind abholen?

Ja. Während der Phase drohender Gefahr, können Sie es abholen. Die Kinder nehmen ihre Schachtel Kaliumiodidtabletten mit.

Während der Freisetzungsphase ist dies jedoch nicht mehr möglich, da ansonsten Ihre eigene Sicherheit und die Ihres Kindes nicht gewährleistet werden können. Das Erziehungspersonal kümmert sich um die Kinder und organisiert deren Rückkehr an ihren Wohnsitz mit den öffentlichen und schulischen Verkehrsmitteln.

Im Falle eines nuklearen Atomalarms, lassen Sie die Kinder in der Betreuungsstruktur. Das Personal kümmert sich während der gesamten Dauer des Alarms um sie. Versuchen Sie nicht, Ihre Kinder abzuholen, Sie würden sich den Gefahren der Radioaktivität aussetzen.                                                                                    

Die Schutzsuche in den Betreuungsstrukturen wird für den wenig wahrscheinlichen Fall angeordnet, dass die Rückkehr nach Hause aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Freisetzung nicht möglich ist.

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