Verhaltensweisen

Welche gängigsten Verhaltensweisen sollen die Bürger an den Tag legen?

Die Bürger können mit gewissen Verhaltensweisen dazu beitragen, Terrorakte zu verhindern. Diese Verhaltensweisen bestehen darin:

  • ständig wachsam zu sein;
  • jede Tätigkeit, Handlung oder Verhaltensweise zu melden, die verdächtig erscheint, da sie ungewöhnlich, unangemessen oder anormal ist;
  • jedes ungewöhnliche oder herrenlose verdächtige Objekt zu melden, dessen Eigentümer nicht ermittelt werden kann;
  • die Anweisungen zu befolgen, insbesondere an öffentlichen Orten und in öffentlichen Gebäuden (Bahnhöfe, Flughäfen, Verwaltungsgebäude, Museen, Restaurants, Gaststätten, Läden...);
  • sich den Handlungen der Behörden zu unterwerfen und sie nicht zu behindern (z. B. Durchsuchungen, Untersuchungen von Paketen, Koffern ...).

Diese Verhaltensweisen gelten ebenfalls für die Verantwortlichen von öffentlichen Orten oder Gebäuden (Verwaltungsgebäude) oder privaten Orten oder Gebäuden (Unternehmen), die für die Ergreifung von speziellen Schutzmaßnahmen auf der Grundlage der jeweiligen Alarmstufe sorgen.

Welche Rolle und Verantwortungen übernehmen die Bürger bei der Umsetzung des VIGILNAT-Plans?

Durch unser aller Wachsamkeit wird die Effizienz der VIGILNAT-Maßnahmen verstärkt.

Jeder Bürger kann die Effizienz der Umsetzung der im VIGILNAT-Plan vorgesehenen Wachsamkeitsmaßnahmen fördern:

  • indem er den Plan kennt,
  • indem er die Handlungen der Behörden nicht behindert,
  • indem er die Anweisungen der Behörden befolgt,
  • indem er seine Verantwortung als Bürger übernimmt.

Welche Rolle und Verantwortungen übernehmen die öffentlichen und privaten Verantwortlichen bei der Umsetzung des VIGILNAT-Plans?

Grundsätzlich sind alle Verantwortlichen von gefährdeten öffentlichen und privaten Einrichtungen und Organisationen für ihre eigenen Schutzvorkehrungen zuständig. Dieser interne Schutz soll die Unversehrtheit der Räumlichkeiten und Aktivitäten im Hinblick auf jede Art von böswilligen oder zufälligen Gefahren sicherstellen.

In diesem Zusammenhang müssen die Veranstalter von öffentlichen Versammlungen, Vorstellungen und Veranstaltungen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Öffentlichkeit und der Teilnehmer zu garantieren.

Wie sehen die Sicherheitsmaßnahmen aus?

Die Sicherheitsmaßnahmen sind in „externe” und „interne” Maßnahmen eingeteilt.

Was die „externen” Maßnahmen zur Überwachung und zum Schutz der kritischen Orte/Anlagen angeht, so werden diese von den Ordnungskräften umgesetzt.

Die „internen” Maßnahmen werden von den Inhabern und/oder Betreibern der jeweiligen kritischen Orte/Anlagen umgesetzt.

Welche Reflexe sollte man im Verdachtsfall haben?

An Orten und in Gebäuden des privaten und öffentlichen Lebens müssen anormal (weil ungewöhnlich) erscheinende Handlungen von Einzelpersonen oder Gruppen sowie die Anwesenheit von einem oder mehreren anormal (weil herrenlos) erscheinenden Objekt(en) den Überwachungs- und Sicherheitsdiensten oder den Ordnungskräften (gegebenenfalls den Patrouillen, wenn Bedrohungsstufe 3 oder 4 ausgerufen wurde) gemeldet werden.

Was tun, wenn man einen herrenlosen Koffer entdeckt?

Die Bürger können mit gewissen Verhaltensweisen dazu beitragen, Terrorakte zu verhindern.

Eine dieser Verhaltensweisen besteht darin, jedes anormale, ungewöhnliche oder herrenlose verdächtige Objekt, dessen Eigentümer nicht ermittelt werden kann, zu melden. In diesem Fall gilt es, Ruhe zu bewahren und die für die Sicherheit des jeweiligen Ortes oder Gebäudes (öffentlich oder privat) zuständigen Personen zu benachrichtigen.

Die Bürger dürfen die Handlungen der anwesenden Behörden nicht behindern und müssen ihre Anweisungen befolgen.

Was passiert, wenn ein herrenloser Koffer entdeckt wird?

Ein herrenloser Koffer gilt als verdächtiges Objekt.

Kann der Eigentümer des Koffers nicht ermittelt werden, werden sofort die Sicherheitsverfahren eingeleitet: Einrichtung eines Sicherheitsbereichs und Einsatz von spezialisierten Dienststellen.

Was tun, wenn man eine anormale Situation beobachtet?

Die Bürger können mit gewissen Verhaltensweisen dazu beitragen, Terrorakte zu verhindern.

Diese Verhaltensweisen oder Reflexe bestehen insbesondere darin:

  • der Polizei jedes ungewöhnliche oder herrenlose verdächtige Objekt zu melden, dessen Eigentümer nicht ermittelt werden kann;
  • der Polizei jede Tätigkeit, Handlung oder Verhaltensweise zu melden, die verdächtig erscheint, da sie ungewöhnlich, unangemessen oder anormal ist;

Auf jeden Fall gilt es, Ruhe zu bewahren und die für die Sicherheit des jeweiligen Ortes oder Gebäudes (öffentlich oder privat) zuständigen Personen zu benachrichtigen.

Die Bürger dürfen die Handlungen der Behörden nicht behindern und müssen ihre Anweisungen befolgen.

Wie soll man sich im Falle eines Terrorakts verhalten?

Im Falle eines Terrorakts (Anschlag, Geiselnahme ...) gilt Folgendes für jeden Bürger:

  • den Einsatz der Ordnungskräfte und Rettungsdienste nicht behindern,
  • die Anweisungen der Ordnungskräfte und Rettungsdienste genauestens befolgen,
  • sich strikt an die von den Medien verbreiteten Anweisungen der Regierung halten.

Wie weiß man, ob ein Land einer terroristischen Bedrohung ausgesetzt ist?

Kein Land oder Staatsgebiet ist vor Terrorgefahr sicher, wobei die Bedrohung in einigen Ländern höher ist als in anderen.

Vor einer Urlaubsreise oder einem Umzug ins Ausland sollte man sich über die Internetseite des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten (Ministère des Affaires étrangères et européennes) in der Rubrik avis aux voyageurs(Reisehinweise) über die Lage in dem jeweiligen Land informieren.

Auf der Seite France diplomatie der französischen Regierung und der des Auswärtigen Amtes der deutschen Bundesregierung ist ebenfalls eine nach Ländern gegliederte Übersicht verfügbar.

Im Allgemeinen sollte man die gleichen Verhaltensweisen und Reflexe im Ausland an den Tag legen.

Falls Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

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