Die Bürger können mit gewissen Verhaltensweisen dazu beitragen, Terrorakte zu verhindern. Diese Verhaltensweisen bestehen darin:
- ständig wachsam zu sein;
- jede Tätigkeit, Handlung oder Verhaltensweise zu melden, die verdächtig erscheint, da sie ungewöhnlich, unangemessen oder anormal ist;
- jedes ungewöhnliche oder herrenlose verdächtige Objekt zu melden, dessen Eigentümer nicht ermittelt werden kann;
- die Anweisungen zu befolgen, insbesondere an öffentlichen Orten und in öffentlichen Gebäuden (Bahnhöfe, Flughäfen, Verwaltungsgebäude, Museen, Restaurants, Gaststätten, Läden...);
- sich den Handlungen der Behörden zu unterwerfen und sie nicht zu behindern (z. B. Durchsuchungen, Untersuchungen von Paketen, Koffern ...).
Diese Verhaltensweisen gelten ebenfalls für die Verantwortlichen von öffentlichen Orten oder Gebäuden (Verwaltungsgebäude) oder privaten Orten oder Gebäuden (Unternehmen), die für die Ergreifung von speziellen Schutzmaßnahmen auf der Grundlage der jeweiligen Alarmstufe sorgen.