Nationaler Wachsamkeitsplan

Was ist der VILGILNAT-Plan?

Der Nationale Wachsamkeitsplan zum Schutz gegen terroristische Aktivitäten „VIGILNAT“ bestimmt die nationalen Wachsamkeits-, Präventions- und Schutzmaßnahmen gegen Terroranschläge oder bei bereits begangenen Terroranschlägen auf luxemburgischem Boden sowie das Vorgehen der Regierung gegen terroristische Handlungen.

Er ist als Instrument zur Erkennung der terroristischen Gefahr konzipiert. Angesichts einer Vielzahl möglicher Bedrohungen, die die verschiedensten Auswirkungen haben können, stellt dieser Plan den für seine Umsetzung verantwortlichen Personen die wesentlichen Instrumente zur Verfügung, um mit der nötigen Flexibilität reagieren zu können, damit sie die eintretenden Ereignisse in geeigneter Weise bewältigen können. In diesem Sinne stellt er ein wesentliches Instrument für die nationale Sicherheit dar.

Er wurde am 27. März 2015 vom Regierungsrat verabschiedet.

Welche Ziele verfolgt der VIGILNAT-Plan?

Der VIGILNAT-Plan bildet das Kernstück der nationalen Schutzvorkehrungen gegen terroristische Bedrohungen. Seine Ziele sind:

  • die Sicherstellung eines angemessenen Schutzes des Landes und seiner Bürger vor terroristischen Bedrohungen,
  • das frühestmögliche Verhindern und Aufdecken etwaiger terroristischer Handlungen,
  • das schnelle und koordinierte Reagieren bei unmittelbar drohenden oder begangenen Terrorakten.

Wie wird die terroristische Bedrohung bewertet?

Wachsamkeit steht in Zusammenhang mit der Kenntnis von einer terroristischen Bedrohung und ihrer richtigen Einschätzung, um die Verhaltensweisen der Bürger und die Schutzmaßnahmen anpassen zu können.

Terroristische Bedrohungen werden entsprechend der Entwicklung der nationalen und internationalen Lage durch die Gruppe für die Koordination des Kampfes gegen den Terrorismus (Groupe de coordination en matière de lutte contre le terrorisme, GCT) bewertet. Anhand der Bewertung der terroristischen Bedrohung wird der Regierung eine Alarmstufe vorgeschlagen. Die Regierung bestimmt dann die für das Staatsgebiet geltende Alarmstufe.

Was ist eine Bedrohungsstufe?

Terroristische Bedrohungen werden durch die Gruppe für die Koordination des Kampfes gegen den Terrorismus (Groupe de coordination en matière de lutte contre le terrorisme, GCT) bewertet, welche sich dafür auf eine Beschreibung ihrer Schwere und ihrer Wahrscheinlichkeit stützt.

Je nach Einstufung der terroristischen Bedrohung wird eine Bedrohungsstufe zwischen SCHWACH und SEHR HOCH bestimmt.

Was ist die Bedrohungsstufe „SCHWACH”?

Je nach Einstufung der terroristischen Bedrohung wird eine Bedrohungsstufe bestimmt.

Die Bedrohungsstufe „SCHWACH” gilt, wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung möglich, aber unwahrscheinlich ist.

Was ist die Bedrohungsstufe „MITTEL”?

Je nach Einstufung der terroristischen Bedrohung wird eine Bedrohungsstufe bestimmt.

Die Bedrohungsstufe „MITTEL” gilt, wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung real, aber abstrakt ist.

Was ist die Bedrohungsstufe „HOCH”?

Je nach Einstufung der terroristischen Bedrohung wird eine Bedrohungsstufe bestimmt.

Die Bedrohungsstufe „HOCH” wird ausgerufen, wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung wahrscheinlich und konkret ist.

Was ist die Bedrohungsstufe „SEHR HOCH”?

Je nach Einstufung der terroristischen Bedrohung wird eine Bedrohungsstufe bestimmt.

Die Bedrohungsstufe „SEHR HOCH” wird ausgerufen, wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung konkret und unmittelbar ist oder wenn bereits ein Terrorakt begangen wurde.

Gibt es eine Bedrohungsstufe 0?

Nein. Der Terrorismus kennt keine Grenzen und hat sich in verschiedener Gestalt wahllos über die ganze Welt ausgebreitet. Wie andere Länder ist auch das Großherzogtum Luxemburg dieser terroristischen Gefahr ausgesetzt.

Auch wenn es kein Nullrisiko gibt, treffen die luxemburgischen Behörden sämtliche Vorkehrungen, um einen angemessenen Schutz des Landes und seiner Bürger vor terroristischen Bedrohungen sicherzustellen, etwaige terroristische Aktionen frühestmöglich zu verhindern und aufzudecken und bei unmittelbar drohenden oder begangenen Terrorakten schnell und koordiniert zu reagieren.

Was ist eine Alarmstufe?

Die Alarmstufen sind Ausdruck der Wahrscheinlichkeit der Konkretisierung einer Bedrohung und von deren potenzieller Schwere. Anhand der Bewertung der terroristischen Bedrohung wird der Regierung eine Alarmstufe vorgeschlagen. Die Regierung bestimmt die für das Staatsgebiet geltende Alarmstufe. Der VIGILNAT-Plan ist in 4 Alarmstufen eingeteilt.

Was ist die Alarmstufe 1?

Der Plan ist in 4 Alarmstufen eingeteilt, die den jeweiligen Bedrohungen zugeordnet werden.

  • Alarmstufe „1”  (entspricht der Bedrohungsstufe SCHWACH)

Diese Stufe erfordert keine speziellen Maßnahmen außer den bereits bestehenden, dauerhaften Maßnahmen.

Was ist die Alarmstufe 2?

Der Plan ist in 4 Alarmstufen eingeteilt, die den jeweiligen Bedrohungen zugeordnet werden.

  • Alarmstufe „2”  (entspricht der Bedrohungsstufe MITTEL)

Diese Stufe besteht in der Erhöhung der Wachsamkeit für reale, aber noch undefinierte Bedrohungen.

Sie löst die Umsetzung vorübergehender Wachsamkeits-, Präventions- und Schutzmaßnahmen unterschiedlichen Ausmaßes aus, ohne das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben übermäßig einzuschränken.

Was ist die Alarmstufe 3?

Der Plan ist in vier Alarmstufen eingeteilt, die den jeweiligen Bedrohungen zugeordnet werden.

  • Alarmstufe „3” (entspricht der Bedrohungsstufe HOCH)

Diese Stufe führt zu einer Verstärkung der Wachsamkeits-, Präventions- und Schutzmaßnahmen und kann zeitlich begrenzt werden.

Sie kann für das gesamte Staatsgebiet oder einen begrenzten geografischen Bereich bzw. bestimmte Wirtschaftsbereiche erklärt werden.

Was ist die Alarmstufe 4?

Der Plan ist in vier Alarmstufen eingeteilt, die den jeweiligen Bedrohungen zugeordnet werden.

  • Alarmstufe „4” (entspricht der Bedrohungsstufe SEHR HOCH)

Diese Stufe beinhaltet die Mobilisierung aller verfügbaren Einsatzkräfte und die Ergreifung besonders restriktiver Maßnahmen zur Bekämpfung der Bedrohung und zum schnellen und koordinierten Eingreifen bei Angriffen.

Sie kann für das gesamte Staatsgebiet oder einen begrenzten geografischen Bereich bzw. bestimmte Wirtschaftsbereiche erklärt und zeitlich begrenzt werden.

Welche Akteure sind am VIGILNAT-Plan beteiligt?

Der VIGILNAT-Plan, der für das gesamte Land gilt, dient der Optimierung der Wachsamkeits-, Präventions- und Schutzmaßnahmen, indem er alle betroffenen Akteure einbezieht.

Die Regierung entscheidet auf Vorschlag des Premierministers/Staatsministers über die Umsetzung der im VIGILNAT-Plan vorgesehenen Bestimmungen und Maßnahmen. Der Einsatz der Armee und der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) kann für die Alarmstufen 3 „HOCH” und 4 „SEHR HOCH” vorgesehen werden.

Die Inhaber/Betreiber der kritischen Orte/Anlagen sorgen auf der Grundlage der jeweiligen Alarmstufe für die Ergreifung spezifischer Schutzmaßnahmen.

Jeder Bürger ist für seine eigene Sicherheit verantwortlich und trägt durch verantwortungsvolles Verhalten zur Wachsamkeit, zur Prävention und zum Schutz der Gemeinschaft vor terroristischen Bedrohungen bei.

Welche Folgen hat der Übergang zu Alarmstufe 4?

Eine Folge des Übergangs zu Alarmstufe 4 (Bedrohungsstufe SEHR HOCH) ist die Aktivierung des Krisenstabs (Cellule de crise, CC) durch den Premierminister.

Diese Stufe beinhaltet die Mobilisierung aller verfügbaren Einsatzkräfte und die Ergreifung besonders restriktiver Maßnahmen zur Bekämpfung der Bedrohung und zum schnellen und koordinierten Eingreifen bei Angriffen.

Sie kann für das gesamte Staatsgebiet oder einen begrenzten geografischen Bereich bzw. bestimmte Wirtschaftsbereiche erklärt und zeitlich begrenzt werden.

Was ist der Krisenstab?

Eine Folge des Übergangs zu Alarmstufe 4 (Bedrohungsstufe SEHR HOCH) ist die Aktivierung des Krisenstabs (Cellule de crise, CC) durch den Premierminister.

Der Krisenstab, dessen Vorsitz der Minister für innere Angelegenheiten führt, wird vom Hochkommissar für nationale Sicherheit (Haut-Commissaire à la Protection nationale) einberufen und verfügt, koordiniert und überwacht die Ausführung aller Maßnahmen zur Bewältigung der Krise und ihrer Auswirkungen bzw. zur Wiederherstellung des Normalzustands.

Er bereitet die anstehenden Entscheidungen vor und legt sie der Regierung zur Genehmigung vor.

Wie verhält es sich mit der Information der Öffentlichkeit?

Die Aufklärung über Bedrohungen erfordert einen überaus sensiblen Umgang, weshalb diese Informationen der breiten Öffentlichkeit nicht direkt zugänglich gemacht werden.

Andererseits darf die Verbreitung von Informationen Gruppen oder Einzelpersonen, die terroristische Aktivitäten vorbereiten könnten, nicht helfen oder den Weg weisen bzw. die Maßnahmen der Behörden nicht behindern.

Die Öffentlichkeit wird von der Regierung und auf der Internetseite www.infocrise.lu sowie anhand von jedem anderen geeigneten Mittel über die Entwicklung terroristischer Bedrohungen und über Änderungen der Alarmstufe informiert.

Gilt der VIGILNAT-Plan außerhalb des Landes?

Der VIGILNAT-Plan gilt:

  • auf dem gesamten Staatsgebiet des Großherzogtums Luxemburg,
  • auf See für Wasserfahrzeuge, die unter luxemburgischer Flagge fahren,
  • sowie im Ausland für die diplomatischen Vertretungen Luxemburgs.

Wer kümmert sich um die Koordination in Sachen Terrorismusbekämpfung in Luxemburg?

Seit Februar 2007 ist der Hochkommissar für nationale Sicherheit (Haut-Commissaire à la protection nationale, HCPN) der nationale Koordinator der Terrorismusbekämpfung.

Als nationaler Koordinator verfolgt der HCPN die Arbeiten in Sachen Terrorismusbekämpfung der internationalen Behörden, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, der NATO, der Benelux und der Europäischen Union sowie aller internationalen Organisationen, die sich mit Krisenverwaltung und zivilen Notfallplänen beschäftigen.

Zudem ist es Aufgabe des HCPN, den Kontakt mit Organisationen mit ähnlichen oder identischen Aufgaben wie die des HCPN in unseren Nachbarländern herzustellen und aufrechtzuerhalten.

Wie sieht das luxemburgische Instrument zur Terrorismusbekämpfung aus?

Strukturell gesehen hat Luxemburg ein zweistufiges System eingeführt:

  • auf operativer Ebene erfolgen in regelmäßigen Abständen Zusa mmenkünfte unter Beteiligung der Antiterroreinheit der Polizei, des luxemburgischen Nachrichtendienstes und der Staatsanwaltschaft;
  • auf strategischer Ebene wurde die Gruppe für die Koordination des Kampfes gegen den Terrorismus (Groupe de coordination en matière de lutte contre le terrorisme, GCT) geschaffen, die dem Hochkommissar für nationale Sicherheit (Haut-Commissaire à la protection nationale) untersteht.

Sie setzt sich aus Vertretern des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel, des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums für innere Angelegenheiten, den Behördenleitern des Nachrichtendienstes und der Polizei sowie dem Generalstaatsanwalt und dem Staatsanwalt von Luxemburg zusammen.

Kann Luxemburg im Falle einer Bedrohung/eines terroristischen Anschlags auf internationale Hilfe zurückgreifen?

Ja, vor allem zwischen den Krisenzentren und der Polizei und den Nachrichtendiensten besteht ein Informationsaustausch.

Was ist ein „kritischer Ort” bzw. eine „kritische Anlage”?

Die Behörden bestimmen, basierend auf der Alarmstufe, der Art und dem Ziel der Bedrohung, die kritischen Orte/Anlagen.  Auf der Grundlage der jeweiligen Alarmstufe sorgen die Verantwortlichen für jede(n) kritische(n) Ort/Anlage für die Ergreifung spezifischer Schutzmaßnahmen.

Was die „externen” Maßnahmen zur Überwachung und zum Schutz der kritischen Orte/Anlagen angeht, so werden diese von den Ordnungskräften umgesetzt. Die „internen” Maßnahmen werden von den Inhabern und/oder Betreibern der jeweiligen kritischen Orte/Anlagen umgesetzt.

Falls Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

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