Akteure

Bei drohenden Terroranschlägen liegt der Fokus der luxemburgischen Behörden hauptsächlich auf dem Schutz der Bevölkerung, der territorialen Integrität und der Aufrechterhaltung der Staatsordnung.

Die Regierung entscheidet auf Vorschlag des Premierministers über die Umsetzung der im Regierungsplan VIGILNAT vorgesehenen Bestimmungen und Maßnahmen. Jeder Minister setzt die für die Verwaltungen, Ämter und Einrichtungen seines Verantwortungsbereiches geltenden Maßnahmen um.

Auf lokaler Ebene üben die Gemeinden ihre Befugnisse gemäß den ihnen gesetzlich obliegenden Aufgaben aus (z. B. schulische Infrastrukturen, Nahverkehr und Schultransport usw.).

Grundsätzlich sind alle Verantwortlichen von gefährdeten öffentlichen und privaten Einrichtungen und Organisationen für die Einrichtung interner Schutzvorkehrungen zuständig. Dieser interne Schutz soll die Unversehrtheit der Räumlichkeiten und Aktivitäten angesichts einer terroristischen Bedrohung sicherstellen.

Es obliegt zudem jedem Veranstalter eines Events oder einer Veranstaltung, neben den von den öffentlichen Behörden eingerichteten externen Schutzvorkehrungen die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere am Veranstaltungsort die Sicherheit der Öffentlichkeit und der Teilnehmer zu garantieren.

Jeder Bürger ist für seine eigene Sicherheit verantwortlich und trägt durch verantwortungsvolles Verhalten zur Wachsamkeit, zur Prävention und zum Schutz der Gemeinschaft vor terroristischen Bedrohungen bei.

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