Nationaler Wachsamkeitsplan, VIGILNAT

Der Nationale Einsatz- und Notfallplan „VIGILNAT“ bestimmt die nationalen Wachsamkeits-, Präventions- und Schutzmaßnahmen gegen Terroranschläge oder bei bereits begangenen Terroranschlägen auf luxemburgischem Boden sowie das Vorgehen der Regierung gegen terroristische Handlungen.

Er wurde am 27. März 2015 vom Regierungsrat verabschiedet.

Ziele

Die Ziele des VILGILNAT-Plans sind

  • die Sicherstellung eines angemessenen Schutzes des Landes und seiner Bürger vor terroristischen Bedrohungen,
  • das frühestmögliche Verhindern und Aufdecken etwaiger terroristischer Handlungen,
  • das schnelle und koordinierte Reagieren bei unmittelbar drohenden oder begangenen Terrorakten.

Für die Ausführung des Plans, der unter der Leitung des Hochkommissariats für nationale Sicherheit (Haut-Commissariat à la protection nationale, HCPN) erarbeitet wurde, sind der Premierminister und der Minister für innere Angelegenheiten zuständig.

Der Plan bestimmt die für die Verwaltung und Koordination zuständigen Organe, die Wachsamkeits-, Präventions- und Schutzmaßnahmen sowie die entsprechenden Schritte. Er regelt das Vorgehen bei der Alarmierung der Behörden und der Information der Öffentlichkeit.

 

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