Massnahmen zur Krisenbewältigung

In unmittelbarer Nähe der Geschehnisse errichtet die Polizei einen dienstübergreifenden operativen Kommandovorposten (PCA), der die Verbindung mit dem gemeinsamen operativen Kommandoposten sicherstellt.

Seine Aufgabe ist die Gewährleistung der taktischen Führung und Kontrolle der von den operativen Teams außerhalb der Untersuchungshandlungen durchgeführten Aktionen, die zur Erreichung der vom gemeinsamen operativen Kommandoposten und hilfsweise von dem vor Ort verantwortlichen Vertreter der Justizbehörde festgelegten Koordinationsziele notwendig sind.

Die Zoneneinteilung

Spontane Zoneneinteilung

Die spontane Zoneneinteilung erfolgt durch die Ersthelfer. Dabei wird ein Sicherheitsbereich abgesteckt, um alle vor einer möglichen Explosions- oder Ansteckungsgefahr zu schützen.

Operative Zoneneinteilung

Die operative Zoneneinteilung erfolgt im Anschluss an die von den Fachkräften für Bombenentschärfung, radiologische und chemische Gefahren getroffenen Maßnahmen. Es gibt vier verschiedene Zonen:

  • Ausschlusszone (rote Zone): Dabei handelt es sich um eine geografische Fläche, die durch einen Ausschlussbereich abgegrenzt ist und innerhalb derer die Präsenz von Giftstoffen in der Umgebung ausreichend konzentriert ist, um eine Lebensgefahr darzustellen.
  • Kontrollierte Zone (gelbe Zone): Diese Zone ist durch einen Gefahrenbereich abgegrenzt und trennt den Ausschlussbereich vom Hilfsbereich. Der oder die Opfersammelstelle(n) befinden sich im Ausschlussbereich. In der kontrollierten Zone ist an der Grenze zum Ausschlussbereich eine Dekontaminationsstruktur abgesteckt. In dieser Zone kann der Kontaminierung vorgebeugt werden bzw. kann sie gemindert werden.
  • Hilfszone (grüne Zone): In diesem Bereich befinden sich die logistische Unterstützung und das Kommando der Hilfsmaßnahmen. Sie ist durch den Abschreckungsbereich abgegrenzt. Sie liegt in Windzugrichtung und beherbergt die Rettungsdienste samt dem Behandlungsplatz (Poste médical avancé, PMA) und dem Kommandovorposten (PCA).
  • Öffentliche Zone: Hinter dem von der Polizei zur Vermeidung eines Betretens der oben genannten Zonen eingerichteten Abschreckungsbereich befindet sich die öffentliche Zone, für die keine besonderen Beschränkungen gelten.

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