Regierungsplan

Der Notfallplan „CBRN“ legt die Handlungen der Regierung im Falle von Angriffen mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN-Substanzen) auf nationalem Hoheitsgebiet fest.

Er ist an den Nationalen Wachsamkeitsplan zum Schutz gegen terroristische Aktivitäten (VIGILNAT“-Plan) angelehnt.

Die konkreten Maßnahmen werden zu gegebener Zeit von den für die nationale Sicherheit zuständigen Behörden beschlossen, der Öffentlichkeit bekanntgegeben und von den zuständigen Behörden und Dienststellen umgesetzt.

Ziele

Angesichts einer Vielzahl möglicher Bedrohungen, die die verschiedensten Auswirkungen haben können, stellt dieser Plan den für seine Umsetzung verantwortlichen Personen die wesentlichen Instrumente zur Verfügung, um mit der nötigen Flexibilität reagieren zu können, damit sie die eintretenden Ereignisse in geeigneter Weise bewältigen können.

Für die Ausführung des Plans, der unter der Leitung des Hochkommissariats für nationale Sicherheit (Haut-Commissariat à la protection nationale, HCPN) erarbeitet wurde, sind der Premierminister und das Ministerium für innere Angelegenheiten zuständig. Alle Ministerien, Behörden und staatlichen Stellen müssen unter Einsatz aller verfügbaren Mittel im Hinblick auf die Umsetzung dieses Plans zusammenarbeiten.

Im Falle eines Unfalls mit chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Stoffen ohne terroristischen Hintergrund gilt der Plan „Massenanfall von Verletzten“ oder der Notfallplan bei Ausfall der Trinkwasserversorgung.

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