Nationaler Lastabwurfplan

Der planmäßige Lastabwurf (Stromversorgung) oder das Herunterfahren des Verbrauchs (Gasversorgung) durch CREOS Luxembourg S.A. in Anwendung des nationalen Lastabwurfplans könnte sich als notwendig erweisen, wenn erhebliche Schäden an den Versorgungsanlagen vorliegen, die eine vollständige Deckung des Strom- und Erdgasbedarfs unmöglich machen.

Beim Lastabwurf handelt es sich um einen gesteuerten Vorgang zur spürbaren Verminderung des Energieverbrauchs, der vom Fernleitungsnetzbetreiber oder den Betreibern der Versorgungsnetze eingeleitet werden kann, um eine festgestellte, angekündigte oder vorhersehbare Ausnahmesituation zu bewältigen, die die Versorgungssicherheit, die Unversehrtheit der Versorgungsnetze, die physische Sicherheit oder die Sicherheit von Personen gefährden könnte.

Es handelt sich insbesondere um die vorübergehende Einschränkung oder Einstellung der Energieversorgung aller oder eines Teils der ans Versorgungsnetz angeschlossenen Nutzer, wobei jedoch die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet wird.

Beim Lastabwurfplan handelt es sich um ein Dokument mit Handlungsanweisungen, das gemeinsam vom Fernleitungsnetzbetreiber und den Betreibern der Versorgungsnetze im Großherzogtum Luxemburg gemäß dem Gesetz vom 7. August 2012 zur Änderung des Gesetzes vom 1. August 2007 über die Organisation des Erdgasmarktes (A Nr. 179 vom 22.08.2012) ausgearbeitet wurde.

Der Lastabwurf stellt das letztmögliche Instrument dar, auf das die Betreiber der Energieversorgungsnetze im Großherzogtum Luxemburg zurückgreifen können, um das Eintreten schwerwiegender Zwischenfälle zu verhindern und deren Auswirkungen zu begrenzen, wenn diese eintreten. Er ergänzt daher die Palette an Instrumenten, die den Betreibern der Versorgungsnetze zur Verfügung stehen, um den Schutz ihrer Versorgungsnetze zu gewährleisten.

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